htw saar Piktogramm QR-encoded URL
Zurück zur Hauptseite Version des Moduls auswählen:
Lernziele hervorheben XML-Code


Rechtsgrundlagen

Modulbezeichnung:
Bezeichnung des Moduls innerhalb des Studiengangs. Sie soll eine präzise und verständliche Überschrift des Modulinhalts darstellen.
Rechtsgrundlagen
Studiengang:
Studiengang mit Beginn der Gültigkeit der betreffenden ASPO-Anlage/Studienordnung des Studiengangs, in dem dieses Modul zum Studienprogramm gehört (=Start der ersten Erstsemester-Kohorte, die nach dieser Ordnung studiert).
Architektur, Bachelor, ASPO 01.10.2021
Code: ABA-5.11
SAP-Submodul-Nr.:
Die Prüfungsverwaltung mittels SAP-SLCM vergibt für jede Prüfungsart in einem Modul eine SAP-Submodul-Nr (= P-Nummer). Gleiche Module in unterschiedlichen Studiengängen haben bei gleicher Prüfungsart die gleiche SAP-Submodul-Nr..
P120-0325
SWS/Lehrform:
Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) wird als Zusammensetzung von Vorlesungsstunden (V), Übungsstunden (U), Praktikumsstunden (P) oder Projektarbeitsstunden (PA) angegeben. Beispielsweise besteht eine Veranstaltung der Form 2V+2U aus 2 Vorlesungsstunden und 2 Übungsstunden pro Woche.
4V (4 Semesterwochenstunden)
ECTS-Punkte:
Die Anzahl der Punkte nach ECTS (Leistungspunkte, Kreditpunkte), die dem Studierenden bei erfolgreicher Ableistung des Moduls gutgeschrieben werden. Die ECTS-Punkte entscheiden über die Gewichtung des Fachs bei der Berechnung der Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis. Jedem ECTS-Punkt entsprechen 30 studentische Arbeitsstunden (Anwesenheit, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung, ggfs. Zeit zur Bearbeitung eines Projekts), verteilt über die gesamte Zeit des Semesters (26 Wochen).
6
Studiensemester: 6
Pflichtfach: ja
Arbeitssprache:
Deutsch
Prüfungsart:
Klausur

[letzte Änderung 08.10.2021]
Verwendbarkeit / Zuordnung zum Curriculum:
Alle Studienprogramme, die das Modul enthalten mit Jahresangabe der entsprechenden Studienordnung / ASPO-Anlage.

ABA-5.11 (P120-0325) Architektur, Bachelor, ASPO 01.10.2021 , 6. Semester, Pflichtfach
Arbeitsaufwand:
Der Arbeitsaufwand des Studierenden, der für das erfolgreiche Absolvieren eines Moduls notwendig ist, ergibt sich aus den ECTS-Punkten. Jeder ECTS-Punkt steht in der Regel für 30 Arbeitsstunden. Die Arbeitsstunden umfassen Präsenzzeit (in den Vorlesungswochen), Vor- und Nachbereitung der Vorlesung, ggfs. Abfassung einer Projektarbeit und die Vorbereitung auf die Prüfung.

Die ECTS beziehen sich auf die gesamte formale Semesterdauer (01.04.-30.09. im Sommersemester, 01.10.-31.03. im Wintersemester).
Die Präsenzzeit dieses Moduls umfasst bei 15 Semesterwochen 60 Veranstaltungsstunden (= 45 Zeitstunden). Der Gesamtumfang des Moduls beträgt bei 6 Creditpoints 180 Stunden (30 Std/ECTS). Daher stehen für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung zusammen mit der Prüfungsvorbereitung 135 Stunden zur Verfügung.
Empfohlene Voraussetzungen (Module):
Keine.
Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
Modulverantwortung:
Studienleitung
Dozent/innen:
Lehrbeauftragte


[letzte Änderung 11.10.2021]
Lernziele:
Bauplanungsrecht:
Die Studierenden
• kennen die unterschiedlichen Arten von Bebauungsplänen und können die Auswirkungen
auf die Planung erläutern.
• wissen welche Kriterien sie bei der Planung zu berücksichtigen sind
• können die Umsetzung eines Projektwunsches im Außenbereich einschätzen.
• Sind in der Lage die Begriffe Grundflächenzahl (GRZ) / Grundflächenzahl (GFZ) /
Vollgeschoß (VG) / Bauweise zu definieren und zu berechnen.
 
Grundlagen der Genehmigungsplanung:
Die Studierenden
• kennen die Gebäudeklassen und können die Sonderbauten definieren.
• wissen was Abstandsflächen sind und können diese berechnen.
• kennen die verschiedenen Anzeige und Genehmigungsverfahren der LBO und können
erläutern, worin sie sich unterscheiden.
• kennen das Genehmigungsverfahren nach der Bauvorlageverordnung und wissen wie sie
die Antragsunterlagen rechtssicher ausfüllen.

[letzte Änderung 11.10.2021]
Inhalt:
Bauplanungsrecht:
• § 30 BauGB: Unterschiedliche Arten von Bebauungsplänen und die Auswirkung auf Ihre
Planung.
welche LBO (Landesbauordnung oder Polizeirecht) zählt – welche BauNVO
(Baunutzungsverordnung) zählt
(Fluchtlinienplan/einfacher Bebauungsplan/qualifizierter
Bebauungsplan/vorhabenbezogener Bebauungsplan/Stand nach § 33 BauGB)
• § 34 BauGB: Wie sieht in der Praxis das Einfügen in die nähere Umgebung aus?
(wo kommen die Einfüge - Kriterien her / wie kann ich sie in meine Planung einfließen lassen)
• § 35 BauGB: Wenn Sie mal einen Projektwunsch im Außenbereich haben (kann ich das umsetzten oder muss ich meinen Auftraggeber enttäuschen und ehrlich Aufklären)
• Was bedeutet Grundflächenzahl (GRZ) / Grundflächenzahl (GFZ) / Vollgeschoß (VG) /
Bauweise…
(wie werden diese ermittelt / Definiert unter Bezug auf die verschiedenen
Rechtsgrundlagen)
 
Genehmigungsplanung:
• § 2 LBO: Gebäudeklassen und Definition Sonderbauten
• § 7 und 8 LBO: Was sind Abstandsflächen / Unterschiede / Berechnungsgrundlagen
• § 61 (2): Was sind verfahrensfreien Vorhaben / Wie sollten Sie damit umgehen
• Welche verschiedene Anzeige und Genehmigungsverfahren gibt es nach LBO / Worin
• unterscheiden Sie sich
• (§ 63 LBO Genehmigungsfreistellung / § 64 LBO Vereinfachtes Verfahren / § 65 LBO
Genehmigungsverfahren)
• Welche Unterlagen enthält ein Genehmigungsverfahren nach Bauvorlageverordnung
(BauVorlVO)
• (Was ist die BauVorlVO – hilfreiche Stütze für Ihre Antragsunterlagen / wo bekommen Sie
die erforderlichen Antragsformulare her / wie
• füllen Sie diese rechtssicher aus / was sind wichtige Ansprechpartner in den Behörden zur
Erfragung wichtiger Grundinformationen)
• Diskussion individueller Fragen
• Praktisches Beispiel zur Erstellung der Genehmigungsunterlagen an einem fertigem
Bauantrag

[letzte Änderung 11.10.2021]
Literatur:
• Landesbauordnung (LBO)
• Bauvorlageverordnung (BauVorlVO)

[letzte Änderung 11.10.2021]
[Thu Nov 21 11:25:49 CET 2024, CKEY=ard, BKEY=a4, CID=ABA-5.11, LANGUAGE=de, DATE=21.11.2024]