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Code: BBA798 |
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13 |
Studiensemester: 7 |
Pflichtfach: ja |
Arbeitssprache:
Deutsch |
Studienleistungen (lt. Studienordnung/ASPO-Anlage):
Voraussetzungen zur Zulassung zur Bachelor-Abschlussarbeit siehe Studienordnung. |
Prüfungsart:
Projektarbeit mit Abschlusskolloquium - Umfang wird mit den Thema bekannt gegeben.
[letzte Änderung 15.01.2025]
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BBA798 (T110-0109) Bauingenieurwesen, Bachelor, SO 01.10.2024
, 7. Semester, Pflichtfach
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Empfohlene Voraussetzungen (Module):
Keine.
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Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
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Modulverantwortung:
Professor/innen des Studiengangs |
Dozent/innen: Professor/innen des Studiengangs
[letzte Änderung 05.08.2024]
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Lernziele:
Die Studierenden sind in der Lage, • eine Aufgabe aus dem Bereich des Bauingenieurwesens weitestgehend selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden in einer vorgegebenen Zeit zu bearbeiten. • Probleme zu identifizieren, Lösungsmethoden zu analysieren und die am besten geeignete Methode auszuwählen und anzuwenden. • in Bezug auf gesellschaftliche Erwartungen und Folgen zu reflektieren • sich selbständig in neue Themenfelder einzuarbeiten • Normen und Regelwerken anzuwenden • moderne Informations- und Kommunikationstechnologien zur Recherche zu nutzen • informationstechnische Werkzeuge selbstständig für verschiedene Aufgaben einzusetzen und EDV-Ergebnisse einfacher Kontrollrechnungen kritisch zu hinterfragen. • eine schriftliche Ausarbeitung nach vorgegebenen Richtlinien und unter Einhaltung wissenschaftlicher Standards zu verfassen • ihre Arbeitsergebnisse vor fachkundigem und nicht fachkundigem Publikum zu präsentieren und zu vertreten.
[letzte Änderung 29.11.2024]
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Inhalt:
• Das Thema der Bachelorarbeit bezieht sich auf unterschiedliche Studieninhalte und Studienschwerpunkte und kann in Form einer praktischen Arbeit (z.B. in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen oder einer anderen Einrichtung) oder in Form einer theoretischen Arbeit erfolgen. • Mit der Bachelorarbeit kann frühestens im siebten Semester begonnen werden, die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel neun Wochen. • Wird eine Bachelorarbeit von Lehrbeauftragten oder einer Professorin/einem Professor aus einem anderen Fachbereich betreut, ist eine Professorin/ein Professor des Fachbereichs Bauingenieurwesen als Zweitbetreuer zu nennen. • Die Bachelorarbeit kann auch in einer Einrichtung außerhalb der Hochschule für Technik und Wirtschaft angefertigt werden, wenn die erforderliche Betreuung durch die zuständige Professorin/den zuständigen Professor gewährleistet werden kann.
[letzte Änderung 15.01.2025]
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Weitere Lehrmethoden und Medien:
Selbstständiges wissenschaftliches Arbeiten
[letzte Änderung 04.12.2024]
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Literatur:
Eigene Recherche
[letzte Änderung 29.11.2024]
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