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Modulbezeichnung (engl.):
Study Abroad (practical study phase) |
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Code: BIBW-510 |
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30 |
Studiensemester: 5 |
Pflichtfach: ja |
Arbeitssprache:
Englisch/Französisch |
Prüfungsart:
Leistungsnachweis der ausländischen Hochschule, Studienbericht, ggf. qualifiziertes Zeugnis der Praxistätigkeit
[letzte Änderung 23.10.2012]
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BIBW-510 Internationale Betriebswirtschaft, Bachelor, ASPO 01.10.2013
, 5. Semester, Pflichtfach
BIBW-510 Internationale Betriebswirtschaft, Bachelor, ASPO 01.10.2017
, 5. Semester, Pflichtfach
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Der Gesamtaufwand des Moduls beträgt 900 Arbeitsstunden.
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Empfohlene Voraussetzungen (Module):
BIBW-410 Interkulturelle Kompetenz
[letzte Änderung 26.02.2018]
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Sonstige Vorkenntnisse:
Prüfungsleistungen der ersten 3 Semester abgeschlossen
[letzte Änderung 04.09.2011]
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Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
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Modulverantwortung:
Prof. Dr. Petra Garnjost |
Dozent/innen: Prof. Dr. Petra Garnjost
[letzte Änderung 01.10.2017]
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Lernziele:
Das Auslandsstudium ist ein in das Studium integrierter, inhaltlich zum Studium abgestimmter, betreuter Ausbildungsabschnitt. Nach erfolgreicher Beendigung dieses Moduls sollen die Lernenden in der Lage sein, … - an Lehrveranstaltungen in Zusammenhang mit dem Fach Internationale Betriebswirtschaft an einer ausländischen Hochschule erfolgreich teilzunehmen mit dem Erwerb von 30 ECTS, - in Abhängigkeit des Angebots der Partnerhochschule, mindestens 10 ECTS in Veranstaltungen erworben haben, welche thematisch dem im vierten Semester gewählten Studienschwerpunkt zuzuordnen sind. - sich selbständig in einer sprachlich und kulturell fremden Umgebung zurechtzufinden und den Lebens- und Studienalltag zu meistern, - in der Fremdsprache in den dortigen Lehrveranstaltungen erfolgreich zu kommunizieren und mit Studierenden aus dem Gastland erfolgreich zusammenzuarbeiten. Alternativ können 10 der verbleibenden 20 ECTS durch ein Praktikum mit einem Zeitraum von mindestens 10 Wochen erworben werden. In diesem Fall sollen die Lernenden in der Lage sein, - ihre im Studium erworbenen fachlichen Kenntnisse auf konkrete Problem- und Aufgabenstellung im Unternehmen anzuwenden, - die ihnen übertragenen Aufgabenstellungen in der Praxis eigenständig bearbeiten, - im Team zu arbeiten und mit den beteiligten Personen im Unternehmen zielgerichtet zu kommunizieren.
[letzte Änderung 26.02.2018]
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Inhalt:
Das Auslandsstudium ist ein in das Studium integrierter, inhaltlich zum Studium abgestimmter, betreuter Ausbildungsabschnitt. In der Regel wird das Auslandsstudium an einer ausländischen Hochschule, mit der die HTW eine Kooperationsvereinbarung besitzt, absolviert. Der/die Studierende soll dabei Veranstaltungen der ausländischen Hochschule wählen, die in engem inhaltlichem Zusammenhang mit dem für das 4. Semester gewählten Schwerpunktfach und dem Fach Internationale Betriebswirtschaft stehen. Im Auslandsstudium sind 30 ECTS der ausländischen europäischen Hochschule oder ein entsprechendes Äquivalent der außereuropäischen Hochschule zu erwerben. Die Auswahl der Module, die im Ausland erbracht werden sollen, ist mit der/dem Auslandsbeauftragten in Zusammenarbeit mit der Studiengangsleitung und dem Prüfungsausschuss vor Aufnahme des Studienaufenthaltes im Ausland schriftlich in einem Learning Agreement festzuhalten. Die Anerkennung der im Ausland erworbenen ECTS/Äquivalent der außereuropäischen Hochschule erfolgt über den Leistungsnachweis der ausländischen Hochschule (Transcript of Records, Bulletin de Notes oder ein entsprechendes Dokument). Alternativ können 10 der 30 im Ausland zu erreichenden ECTS durch eine praktische Studienphase im Ausland während eines Zeitraums von mindestens 10 Wochen erworben werden. In der Regel ist sie in einem Betrieb oder in einer anderen Einrichtung der Berufspraxis abzuleisten. Die/der Studierende soll im Unternehmen Aufgaben übernehmen, die inhaltlich dem Berufsbild des Betriebswirts und nach Möglichkeit auch den Inhalten des gewählten Studienschwerpunkts entsprechen. Auf Antrag kann durch den Prüfungsausschuss aus wichtigem Grund eine Unterbrechung genehmigt werden. Bei einem Studium nach dem kooperativen Studienmodell kann von einem zusammenhängenden Zeitraum abgesehen werden. Der/die Studierende schließt von Beginn der Praxisphase mit dem Unternehmen einen Studienvertrag ab; vor Vertragsabschluss ist die Zustimmung des Praxisreferats einzuholen. Die/der Studierende hat über ihre/seine Tätigkeit während der praktischen Studienphase einen Studienbericht anzufertigen. Dieser ist spätestens 4 Wochen nach Abschluss der praktischen Studienphase beim Praxisreferat einzureichen.
[letzte Änderung 23.10.2012]
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Weitere Lehrmethoden und Medien:
Studium an der ausländischen Hochschule inkl. der dort in den gewählten Modulen eingesetzten Lehrmethoden Praktische Tätigkeit; Studienbericht über praktische Tätigkeit
[letzte Änderung 23.10.2012]
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Literatur:
An der ausländischen Hochschule eingesetzte Literatur
[letzte Änderung 23.10.2012]
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