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| Code: KMM-410 |
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4P (4 Semesterwochenstunden) |
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6 |
| Studiensemester: 4 |
| Pflichtfach: ja |
Arbeitssprache:
Deutsch |
Studienleistungen (lt. Studienordnung/ASPO-Anlage):
Studienbericht, qualifiziertes Zeugnis der Praxistätigkeit |
Prüfungsart:
Studienbericht, qualifiziertes Zeugnis der Praxistätigkeit
[letzte Änderung 01.05.2026]
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Prüfungswiederholung:
Informationen bzgl. der Prüfungswiederholung (jährlich oder semesterweise) finden Sie verbindlich in der jeweiligen ASPO Anlage.
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KMM-410 Kulturmanagement, Master, SO 01.10.2026
, 4. Semester, Pflichtfach
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Die Präsenzzeit dieses Moduls umfasst bei 15 Semesterwochen 60 Veranstaltungsstunden (= 45 Zeitstunden). Der Gesamtumfang des Moduls beträgt bei 6 Creditpoints 180 Stunden (30 Std/ECTS). Daher stehen für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung zusammen mit der Prüfungsvorbereitung 135 Stunden zur Verfügung.
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Empfohlene Voraussetzungen (Module):
Keine.
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Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
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Modulverantwortung:
Prof. Dr. Nicole Schwarz |
Dozent/innen: Prof. Dr. Nicole Schwarz
[letzte Änderung 01.05.2026]
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Lernziele:
Die Studierenden sind in der Lage: • sind in der Lage, ihre im Studium erworbenen fachlichen Kenntnisse auf konkrete Problem- und Aufgabenstellungen im Betrieb anzuwenden, • können die ihnen übertragenen Aufgabenstellungen in der Praxis eigenständig bearbeiten, • erlangen die Fähigkeit, im Team zu arbeiten und mit den beteiligten Personen im Betrieb zielgerichtet zu kommunizieren, • können die Ergebnisse ihrer Tätigkeit intern und nach außen hin darstellen und präsentieren.
[letzte Änderung 01.05.2026]
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Inhalt:
Die praktische Studienphase ist ein in das Studium integrierter, inhaltlich zum Studium abgestimmter, betreuter Ausbildungsabschnitt. In der Regel wird sie in einer Kulturinstitution oder in einer anderen Einrichtung der Berufspraxis im In- oder Ausland abgeleistet. Die Studierenden sollen im Betrieb Aufgaben übernehmen, die inhaltlich dem Berufsbild des Kulturmanagers entsprechen. Die praktische Studienphase umfasst eine Dauer von 3 Monaten. Auf Antrag kann durch den Prüfungsausschuss aus wichtigem Grund eine Unterbrechung genehmigt werden. Die Studierenden schließen von Beginn der Praxisphase mit dem Betrieb einen Studienvertrag ab. Vor Vertragsabschluss ist die Zustimmung des Praxisreferats einzuholen. Die Studierenden haben über ihre Tätigkeit während der praktischen Studienphase einen Studienbericht anzufertigen. Dieser ist spätestens 4 Wochen nach Abschluss der praktischen Studienphase beim Praxisreferat einzureichen.
[letzte Änderung 01.05.2026]
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Weitere Lehrmethoden und Medien:
Praktische Tätigkeit; Studienbericht über praktische Tätigkeit
[letzte Änderung 01.05.2026]
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Literatur:
[noch nicht erfasst]
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