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Sozialverwaltungsrecht und -datenschutz sowie berufs- und strafrechtliche Rahmung

Modulbezeichnung:
Bezeichnung des Moduls innerhalb des Studiengangs. Sie soll eine präzise und verständliche Überschrift des Modulinhalts darstellen.
Sozialverwaltungsrecht und -datenschutz sowie berufs- und strafrechtliche Rahmung
Studiengang:
Studiengang mit Beginn der Gültigkeit der betreffenden ASPO-Anlage/Studienordnung des Studiengangs, in dem dieses Modul zum Studienprogramm gehört (=Start der ersten Erstsemester-Kohorte, die nach dieser Ordnung studiert).
Kindheitspädagogik, Bachelor, Ordnung 01.10.2026
Code: K-604
SWS/Lehrform:
Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) wird als Zusammensetzung von Vorlesungsstunden (V), Übungsstunden (U), Praktikumsstunden (P) oder Projektarbeitsstunden (PA) angegeben. Beispielsweise besteht eine Veranstaltung der Form 2V+2U aus 2 Vorlesungsstunden und 2 Übungsstunden pro Woche.
2S (2 Semesterwochenstunden)
ECTS-Punkte:
Die Anzahl der Punkte nach ECTS (Leistungspunkte, Kreditpunkte), die dem Studierenden bei erfolgreicher Ableistung des Moduls gutgeschrieben werden. Die ECTS-Punkte entscheiden über die Gewichtung des Fachs bei der Berechnung der Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis. Jedem ECTS-Punkt entsprechen 30 studentische Arbeitsstunden (Anwesenheit, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung, ggfs. Zeit zur Bearbeitung eines Projekts), verteilt über die gesamte Zeit des Semesters (26 Wochen).
5
Studiensemester: 6
Pflichtfach: ja
Arbeitssprache:
Deutsch
Prüfungsart:
Klausur (K) / N (benotet)

[letzte Änderung 30.06.2026]
Verwendbarkeit / Zuordnung zum Curriculum:
Alle Studienprogramme, die das Modul enthalten mit Jahresangabe der entsprechenden Studienordnung / ASPO-Anlage.

K-604 Kindheitspädagogik, Bachelor, Ordnung 01.10.2026 , 6. Semester, Pflichtfach
Arbeitsaufwand:
Der Arbeitsaufwand des Studierenden, der für das erfolgreiche Absolvieren eines Moduls notwendig ist, ergibt sich aus den ECTS-Punkten. Jeder ECTS-Punkt steht in der Regel für 30 Arbeitsstunden. Die Arbeitsstunden umfassen Präsenzzeit (in den Vorlesungswochen), Vor- und Nachbereitung der Vorlesung, ggfs. Abfassung einer Projektarbeit und die Vorbereitung auf die Prüfung.

Die ECTS beziehen sich auf die gesamte formale Semesterdauer (01.04.-30.09. im Sommersemester, 01.10.-31.03. im Wintersemester).
Die Präsenzzeit dieses Moduls umfasst bei 15 Semesterwochen 30 Veranstaltungsstunden (= 22.5 Zeitstunden). Der Gesamtumfang des Moduls beträgt bei 5 Creditpoints 150 Stunden (30 Std/ECTS). Daher stehen für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung zusammen mit der Prüfungsvorbereitung 127.5 Stunden zur Verfügung.
Empfohlene Voraussetzungen (Module):
Keine.
Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
Modulverantwortung:
Prof. Dr. Thomas Klein
Dozent/innen: Prof. Dr. Thomas Klein

[letzte Änderung 12.06.2026]
Lernziele:
 
Fachkompetenz
 
Die Studierenden kennen
 
•        die Grundzüge des Sozialverwaltungsrechts, des Sozialdatenschutzes, des Arbeits- und Berufsrechts sowie die relevanten strafrechtlichen Vorschriften.
 
Methodenkompetenz
 
Die Studierenden sind in der Lage
 
•        das erworbene rechtliche Wissen auf typische Situationen der kindheitspädagogischen Praxis anzuwenden und Entscheidungen rechtskonform zu treffen.
 
Sozialkompetenz
 
Die Studierenden
 
•        erkennen rechtliche Verantwortlichkeiten im beruflichen Miteinander und berücksichtigen diese in der Zusammenarbeit mit Familien, Kolleg*innen und Institutionen.
 
Selbstkompetenz/reflexive Kompetenz
 
Die Studierenden
 
•        reflektieren die eigene berufliche Rolle und integrieren die rechtlichen Bezüge in ihre Entscheidungen und ihr professionelles Handeln.
 


[letzte Änderung 30.06.2026]
Inhalt:
 
K-604.1 Seminar
 
Sozialverwaltungsrecht
•        Grundlagen des Sozialverwaltungsverfahrens
•        Antragstellung, Beteiligte, Untersuchungsgrundsatz, Mitwirkungspflichten
•        Verwaltungsakt, Widerspruchsverfahren
•        Verwaltungsverfahren am Beispiel des Betriebserlaubnisrechts (SGB VIII)
•        Verwaltungsverfahren am Beispiel des Anspruchs auf Förderung in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege
 
Sozialdatenschutz und Verschwiegenheitspflichten
•        Datenschutzrechtliche Grundlagen
•        Datenverarbeitung in Einrichtungen der Kindheitspädagogik
•        Schweigepflicht, Befugnisse, Grenzen
 
Arbeits- und Berufsrecht
•        Grundbegriffe des Arbeitsrechts
•        Rechtsstellung der Fachkraft
•        arbeitsvertragliche Grundlagen im Arbeitsfeld der Kindheitspädagogik
 
Strafrechtliche Rahmung
•        Für die Kindheitspädagogik relevante Straftatbestände
•        Strafrechtliche Verantwortung von Fachkräften


[letzte Änderung 30.06.2026]
Literatur:
Wird in der Veranstaltung bekanntgegeben.

[letzte Änderung 29.07.2026]
[Sun Aug  2 01:43:19 CEST 2026, CKEY=psuxsbu, BKEY=kpb, CID=K-604, LANGUAGE=de, DATE=02.08.2026]