htw saar Piktogramm QR-encoded URL
Zurück zur Hauptseite Version des Moduls auswählen:
Lernziele hervorheben XML-Code

Gesundheits- und Pflegerecht II

Modulbezeichnung:
Bezeichnung des Moduls innerhalb des Studiengangs. Sie soll eine präzise und verständliche Überschrift des Modulinhalts darstellen.
Gesundheits- und Pflegerecht II
Modulbezeichnung (engl.): Health Care and Nursing Legislation II
Studiengang:
Studiengang mit Beginn der Gültigkeit der betreffenden ASPO-Anlage/Studienordnung des Studiengangs, in dem dieses Modul zum Studienprogramm gehört (=Start der ersten Erstsemester-Kohorte, die nach dieser Ordnung studiert).
Management und Expertise im Pflege- und Gesundheitswesen, Bachelor, ASPO 01.10.2018
Code: BAME18-11
SAP-Submodul-Nr.:
Die Prüfungsverwaltung mittels SAP-SLCM vergibt für jede Prüfungsart in einem Modul eine SAP-Submodul-Nr (= P-Nummer). Gleiche Module in unterschiedlichen Studiengängen haben bei gleicher Prüfungsart die gleiche SAP-Submodul-Nr..
P311-0017, P311-0018
SWS/Lehrform:
Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) wird als Zusammensetzung von Vorlesungsstunden (V), Übungsstunden (U), Praktikumsstunden (P) oder Projektarbeitsstunden (PA) angegeben. Beispielsweise besteht eine Veranstaltung der Form 2V+2U aus 2 Vorlesungsstunden und 2 Übungsstunden pro Woche.
5S (5 Semesterwochenstunden, kumuliert)
ECTS-Punkte:
Die Anzahl der Punkte nach ECTS (Leistungspunkte, Kreditpunkte), die dem Studierenden bei erfolgreicher Ableistung des Moduls gutgeschrieben werden. Die ECTS-Punkte entscheiden über die Gewichtung des Fachs bei der Berechnung der Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis. Jedem ECTS-Punkt entsprechen 30 studentische Arbeitsstunden (Anwesenheit, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung, ggfs. Zeit zur Bearbeitung eines Projekts), verteilt über die gesamte Zeit des Semesters (26 Wochen).
6
Studiensemester: 3
Dauer: 2 Semester
Pflichtfach: ja
Arbeitssprache:
Deutsch
Studienleistungen (lt. Studienordnung/ASPO-Anlage):
schriftliche Seminararbeiten
Prüfungsart:
Prüfungsleistung: Fallbesprechung

[letzte Änderung 27.07.2017]
Verwendbarkeit / Zuordnung zum Curriculum:
Alle Studienprogramme, die das Modul enthalten mit Jahresangabe der entsprechenden Studienordnung / ASPO-Anlage.

BAME18-11 (P311-0017, P311-0018) Management und Expertise im Pflege- und Gesundheitswesen, Bachelor, ASPO 01.10.2018 , 3. Semester, Pflichtfach
Arbeitsaufwand:
Der Arbeitsaufwand des Studierenden, der für das erfolgreiche Absolvieren eines Moduls notwendig ist, ergibt sich aus den ECTS-Punkten. Jeder ECTS-Punkt steht in der Regel für 30 Arbeitsstunden. Die Arbeitsstunden umfassen Präsenzzeit (in den Vorlesungswochen), Vor- und Nachbereitung der Vorlesung, ggfs. Abfassung einer Projektarbeit und die Vorbereitung auf die Prüfung.

Die ECTS beziehen sich auf die gesamte formale Semesterdauer (01.04.-30.09. im Sommersemester, 01.10.-31.03. im Wintersemester).
Die Präsenzzeit dieses Moduls umfasst bei 15 Semesterwochen 75 Veranstaltungsstunden (= 56.25 Zeitstunden). Der Gesamtumfang des Moduls beträgt bei 6 Creditpoints 180 Stunden (30 Std/ECTS). Daher stehen für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung zusammen mit der Prüfungsvorbereitung 123.75 Stunden zur Verfügung.
Empfohlene Voraussetzungen (Module):
BAME18-04 Gesundheits- und Pflegerecht I


[letzte Änderung 17.08.2017]
Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
Modulverantwortung:
Prof. Robert Roßbruch
Dozent/innen:
Prof. Robert Roßbruch
Nadja Primc


[letzte Änderung 17.08.2017]
Lernziele:
Grundlagen der Ethik:
Die Studierenden erwerben in diesem Seminar ein Grundverständnis für die ethische Dimension menschlichen Handelns und sind befähigt, die-se Dimension in konkreten Handlungszusammen¬hängen zu identifizieren und systematisch zu analysieren. Sie kennen die Grundlagen der Pflegeethik und werden befähigt, ethische Probleme im Handlungsfeld der Pflege zu erkennen, bzw. im Hinblick auf seine ethischen Implikatio-nen zu analysieren. In der Auseinandersetzung mit ausgewählten Krankheitsbildern und Fragestellungen arbeiten sie Wertorientierungen heraus und entwickeln die Fähigkeit, ethische Dilem¬mata in der Pflege zu erkennen und zu bestimmen. Sie lernen Entscheidungen für ein be-stimmtes pflegerisches Handeln auf dem Hintergrund der ethischen Dimension zu begründen. Sie werde befähigt, die Bedeutung interdis-ziplinären Handelns zu erkennen und ethische Fallbesprechungen zu moderieren.
Vertiefung und ausgewählte Aspekte des Betreuungs- und Berufsrechts:
Die veränderten Anforderungen an den Umgang mit einer betreuungs-bedürftigen und der Betreuung unterstellten Person stellen nicht uner-hebliche Probleme dar. Den Studierenden wird anhand der gesetzlichen Vorschriften sowie der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung die Grundzüge des Betreuungsrechts vermittelt, um diese zu befähigen, betreuungsrechtliche Problemstellungen zu erkennen und einer adäqua-ten Lösung zuzuführen.
Darüber hinaus erhalten die Studierenden einen umfassenden Überblick über die essentiellen Probleme von Vorausverfügungen (Patientenver-fügungen, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung). Dabei werden die Probleme bei der Vorbereitung einer Vorausverfügung wie auch die Probleme im ärztlichen und pflegerischen Alltag behandelt. Ferner sol-len Anregungen zur Gestaltung von Patientenverfügungen, Vorsorge-vollmachten und Betreuungsverfügungen gegeben und gleichzeitig de-ren Möglichkeiten und Grenzen aufzeigt werden.
Des Weiteren werden ausbildungs- und berufsrechtliche Themen anhand der einschlägigen Berufsgesetze sowie der aktuellen Rechtsprechung dargestellt. Neben der Darstellung des nationalen Rechts werden hier auch rechtsvergleichend die europarechtlichen Implikationen und Entwicklungen thematisiert.
Die oben genannten rechtlichen Themen und Fragenstellungen sollen teils systematisch, teils anhand höchstrichterlicher Rechtsprechung und aktueller gesetzespolitischer Debatten erörtert werden. Insbesondere im Rahmen der juristischen Fallbesprechung sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden, eine erste juristische Einschätzung selbst vor-nehmen zu können.


[letzte Änderung 27.07.2017]
Inhalt:
Grundlagen der Ethik
Definition und Unterscheidung von Ethik und Moral
1. Die klassischen Wertorientierungen des Handelns:
•        Zweckrationalität (funktionale Orientierung)
•        das gute Leben (Eudämonismus) (individuelle Orientierung)
•        Gerechtigkeit (allgemeine Orientierung)
2. Klassische Positionen der Ethik
•        Tugendethik (Aristoteles)
•        Christliche Ethik
•        Deontologie (Pflichtenethik) (Kant)
•        Utilitarismus (Singer)
•        Verantwortungsethik (Weber, Jonas)
•        Dialogik (Buber)
3. Aktuelle Positionen der Ethik
•        Diskursethik (Habermas)
•        Kommunikative Ethik (MacIntyre, Benhabib)
Vertiefung: ausgewählte Aspekte des Betreuungs- und Be-rufsrechts:
1. Betreuungsrecht
•        Das Wesen und die Voraussetzungen der Betreuung
•        Die Rechtsstellung des Patienten
•        Die rechtlichen Wirkungen der Betreuung – insbesondere des Einwilligungsvorbehaltes
•        Einleitung, Dauer und Ende der Betreuung
•        Die Aufgabenkreise des Betreuers unter besonderer Berück-sichtigung der Gesundheitssorge und des Aufenthaltsbestim-mungsrechts
•        Die Kompetenzen und Grenzen des Betreuers
•        Die Aufgabenkreise der Betreuer unter besonderer Berücksich-tigung der  Gesundheitssorge und des Aufenthaltsbestim-mungsrechts
•        Eilfallregelungen / Allzuständigkeit des Betreuungsgerichts
2. Patientenverfügung – Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung
•        Zum Stellenwert von Selbstbestimmung und Autonomie am Le-bensende
•        Arten der Vorausverfügungen (Patientenverfügung, Vorsorge-vollmacht, Betreuungsverfügung)
•        Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Patientenverfügung / Vor-sorgevollmacht
•        Die Bindungskraft der Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten / Betreuer / Ärzten / Pflege-kräften
3. Berufsrecht
•        Darstellung der ausbildungs- und berufsrechtlich relevanten Rechtsvorschriften (u.a. KrPflG, AltPflG, KrPflAPrV, AltPflAPrV, § 63 Abs. 3b und Abs. 3c SGB V)
•        Zu den rechtlichen Voraussetzungen der Errichtung von Pflege-kammern
•        Zu den rechtlichen Voraussetzungen einer Akademisierung der Gesundheits- und Pflegeberufe
•        Europa und die Pflegequalifikationen in Deutschland – Die EG-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen


[letzte Änderung 27.07.2017]
Weitere Lehrmethoden und Medien:
Print- und elektronische Medien, Folien

[letzte Änderung 27.07.2017]
Literatur:
Grundlagen der Ethik:
•        Höffe, Ottfried: Lesebuch zur Ethik. Philosophische Texte von der Antike bis zur Gegenwart. München (Beck) 1998, S. 92-105.
•        Bentham, Jeremy: Über das Prinzip der Nützlichkeit. In: Horster, L. und N. Tholen (Hg.): Glück und Utopie. Ein Arbeitsbuch. Frank-furt/M.  (Diesterweg Moritz) 1988, S. 69-72.
•        Jonas, Hans: Technik, Medizin und Ethik. Praxis des Prinzips Ver-antwortung. München 1990; jetzt: Frankfurt/M. (Suhrkamp).
•        Huber, Wolfgang: Konflikt und Konsens. Studien zur Ethik der Ver-antwortung. München (Kaiser-Verlag) 1990.
•        Spaemann, Robert: Wer hat wofür Verantwortung? Kritische Über-legungen zur Unterscheidung von Gesinnungsethik und Verant-wortungsethik. In: Ders. (Hg.): Grenzen. Zur ethischen Dimension des Handelns. Stuttgart (Klett-Cotta) 2001, S. 218-237.
•        Habermas, Jürgen: Moralbewußtsein und kommunikatives Han-deln. Frankfurt/M. (Suhrkamp) 1983.
•        ICN Ethik-Kodex für Pflegende. www.icn.ch; www.dbfk.de
•        Schwerdt, Ruth: Eine Ethik für die Altenpflege. Bern (Huber) 1998.
•        Schnell, Martin: Pflege und Philosophie. Interdisziplinäre Studien über den bedürftigen Menschen. Bern (Huber) 2002.
•        Vollmann, Jochen: Aufklärung und Einwilligung in der Psychiatrie. Ein Beitrag zur Ethik in der Medizin. Monographien aus dem Ge-samtgebiete der Psychiatrie. Band 96. Darmstadt (Steinkopf) 2000.
 
Vertiefung und ausgewählte Aspekte des Betreuungs- und Berufsrechts:
•        Dodegge R (2005). Systematischer Praxiskommentar Betreuungs-recht. 2. überarb. u. erw. Aufl. Köln: Bundesanzeiger Verlag
•        Deinert, Lütgens, Meier (2004). Die Haftung des Betreuers. Ein Pra-xishandbuch für Betreuer. 1. Aufl. Köln: Bundesanzeiger Verlag  
•        Hanika H, Roßbruch R (2007). Europa und die Pflegequalifikationen in Deutschland – Die neue EG-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. PflegeRecht, 52 ff., 103 ff. und 204 ff. Neu-wied: Luchterhand
•        Roßbruch R (1997 ff.). Handbuch des Pflegerechts. 6-bändiges Lo-seblattwerk (ca. 13.000 Seiten plus CD-ROM). Neuwied: Luchter-hand, 100. Aktualisierung Oktober 2015
•        Roßbruch R (Hg) (2016). PflegeRecht. Monatlich erscheinende Fachzeitschrift für Rechtsfragen in der   stationären und ambulanten Pflege. Koblenz  20. Jg.
•        Roßbruch R (2007). Würdigung des Gutachtens 2007 des Sachver-ständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswe-sen, in: PflegeRecht, 409 ff. Neuwied: Luchterhand
•        Roßbruch R (2013). Zur zivilrechtlichen Haftung professionell Pfle-gender am Beispiel der Dekubitus- und Sturzprophylaxe. PflegeLe-ben 04/2013, 6 ff. Regensburg
•        Roßbruch R (2013). Zur rechtlichen Zulässigkeit von Pflegekammern unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte Pflichtmitglied-schaft, Versorgungswerk, Aufgabenübertragung sowie deren Sinn-haftigkeit, in: PflegeRecht, 350 ff. Neuwied: Luchterhand
•        Roßbruch R (2014). Zur Errichtung von Pflegekammern – Der Wahnsinn der Pflegekammergegner hat Methode. Gesundheit und Pflege, 53 ff. Neuwied: Luchterhand
•        Storsberg, Neumann, Neiheiser (2006). Krankenpflegegesetz. Mit Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Kran-kenpflege. 6. vollst. überarb. Aufl. Stuttgart: Kohlhammer  
Weitergehende und aktuelle Literatur wird jeweils in den Lehrveranstal-tungen bekannt gegeben.


[letzte Änderung 27.07.2017]
[Tue Apr 16 18:40:27 CEST 2024, CKEY=mgupic, BKEY=me3, CID=BAME18-11, LANGUAGE=de, DATE=16.04.2024]