|
|
Code: MAM.2.2.18 |
|
3V+1U (4 Semesterwochenstunden) |
4 |
Studiensemester: 2 |
Pflichtfach: nein |
Arbeitssprache:
Deutsch |
Prüfungsart:
Mündliche Prüfung
[letzte Änderung 13.02.2015]
|
MAM.2.2.18 (P241-0348) Engineering und Management, Master, ASPO 01.10.2013
, 2. Semester, Wahlpflichtfach, nicht technisch, Modul inaktiv seit 01.03.2022
|
Die Präsenzzeit dieses Moduls umfasst bei 15 Semesterwochen 60 Veranstaltungsstunden (= 45 Zeitstunden). Der Gesamtumfang des Moduls beträgt bei 4 Creditpoints 120 Stunden (30 Std/ECTS). Daher stehen für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung zusammen mit der Prüfungsvorbereitung 75 Stunden zur Verfügung.
|
Empfohlene Voraussetzungen (Module):
MAM.2.1.6.1 Windenergiesysteme
[letzte Änderung 01.03.2022]
|
Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
|
Modulverantwortung:
Prof. Dr.-Ing. Tobias Müller |
Dozent/innen: Dr.-Ing. Michael Penth
[letzte Änderung 01.03.2022]
|
Lernziele:
Nach erfolgreichem Abschluss der Lehrveranstaltung - verfügt der/die Studierende über die Grundlagen des Umwelt - und Immissionsschutzrechts -verfügt der/die Studierende über Grundkenntnisse eines betrieblichen Immissionsschutzbeauftragten - ist sie/er in der Lage, zwischen genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen zu unterscheiden und die entsprechende Einstufung von Anlagen durchzuführen - kennt sie/er die wesentlichen Vorschriften zur Luftreinhaltung und zum Lärmschutz - kann sie/er die wesentlichen Inhalte der TA Lärm und der TA Luft an praktischen Beispielen anwenden - kann sie/er den Ablauf eines Genehmigungsverfahrens und die rechtlichen Anforderungen am Beispiel eines Windparks oder einer anderen Industrieanlage beschreiben - kann sie/er einen Windpark oder eine anderen Industrieanlage vor dem Hintergrund der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben planen - beherrscht sie/er die physikalischen Messgrößen des Schalldrucks - ist sie/er in der Lage Immissionen zu berechnen - kann sie/er die akustischen Emissionsquellen von Windenergieanlagen beschreiben
[letzte Änderung 13.02.2015]
|
Inhalt:
Vermittlung von Kenntnissen des Immissionsschutzrechts, insbesondere zur Planung und Genehmigung von Anlagen
[letzte Änderung 13.02.2015]
|
Weitere Lehrmethoden und Medien:
Vorlesung, Selbststudium der Studierenden anhand von Literatur, Übungsaufgaben
[letzte Änderung 13.02.2015]
|
Literatur:
Bundes-Immissionsschutzgesetz und Verordnungen Technische Anleitung Luft (TA Luft), Technische Anleitung Lärm (TA Lärm)
[letzte Änderung 13.02.2015]
|