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Präventiver Gesundheitsschutz im Engineering

Modulbezeichnung:
Bezeichnung des Moduls innerhalb des Studiengangs. Sie soll eine präzise und verständliche Überschrift des Modulinhalts darstellen.
Präventiver Gesundheitsschutz im Engineering
Studiengang:
Studiengang mit Beginn der Gültigkeit der betreffenden ASPO-Anlage/Studienordnung des Studiengangs, in dem dieses Modul zum Studienprogramm gehört (=Start der ersten Erstsemester-Kohorte, die nach dieser Ordnung studiert).
Engineering und Management, Master, ASPO 01.10.2013
Code: MAM.2.1.2.23
SAP-Submodul-Nr.:
Die Prüfungsverwaltung mittels SAP-SLCM vergibt für jede Prüfungsart in einem Modul eine SAP-Submodul-Nr (= P-Nummer). Gleiche Module in unterschiedlichen Studiengängen haben bei gleicher Prüfungsart die gleiche SAP-Submodul-Nr..
P241-0361, P610-0559
SWS/Lehrform:
Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) wird als Zusammensetzung von Vorlesungsstunden (V), Übungsstunden (U), Praktikumsstunden (P) oder Projektarbeitsstunden (PA) angegeben. Beispielsweise besteht eine Veranstaltung der Form 2V+2U aus 2 Vorlesungsstunden und 2 Übungsstunden pro Woche.
2SU (2 Semesterwochenstunden)
ECTS-Punkte:
Die Anzahl der Punkte nach ECTS (Leistungspunkte, Kreditpunkte), die dem Studierenden bei erfolgreicher Ableistung des Moduls gutgeschrieben werden. Die ECTS-Punkte entscheiden über die Gewichtung des Fachs bei der Berechnung der Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis. Jedem ECTS-Punkt entsprechen 30 studentische Arbeitsstunden (Anwesenheit, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung, ggfs. Zeit zur Bearbeitung eines Projekts), verteilt über die gesamte Zeit des Semesters (26 Wochen).
2
Studiensemester: laut Wahlpflichtliste
Pflichtfach: nein
Arbeitssprache:
Deutsch
Prüfungsart:
Klausur

[letzte Änderung 07.08.2015]
Verwendbarkeit / Zuordnung zum Curriculum:
Alle Studienprogramme, die das Modul enthalten mit Jahresangabe der entsprechenden Studienordnung / ASPO-Anlage.

MAM.2.1.2.23 (P241-0361, P610-0559) Engineering und Management, Master, ASPO 01.10.2013 , Wahlpflichtfach, Fachtechnik
Arbeitsaufwand:
Der Arbeitsaufwand des Studierenden, der für das erfolgreiche Absolvieren eines Moduls notwendig ist, ergibt sich aus den ECTS-Punkten. Jeder ECTS-Punkt steht in der Regel für 30 Arbeitsstunden. Die Arbeitsstunden umfassen Präsenzzeit (in den Vorlesungswochen), Vor- und Nachbereitung der Vorlesung, ggfs. Abfassung einer Projektarbeit und die Vorbereitung auf die Prüfung.

Die ECTS beziehen sich auf die gesamte formale Semesterdauer (01.04.-30.09. im Sommersemester, 01.10.-31.03. im Wintersemester).
Die Präsenzzeit dieses Moduls umfasst bei 15 Semesterwochen 30 Veranstaltungsstunden (= 22.5 Zeitstunden). Der Gesamtumfang des Moduls beträgt bei 2 Creditpoints 60 Stunden (30 Std/ECTS). Daher stehen für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung zusammen mit der Prüfungsvorbereitung 37.5 Stunden zur Verfügung.
Empfohlene Voraussetzungen (Module):
Keine.
Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
Modulverantwortung:
Prof. Dr. Bernd Heidemann
Dozent/innen:
Dipl.-Ing. Friedbert Theis


[letzte Änderung 25.02.2016]
Lernziele:
Störfälle in Industrieanlagen, Unfälle mit manipulierten Maschinen, physikalische Einwirkungen (wie z. B. Lärm und Vibrationen, optische Strahlung, elektrische und magnetische Felder) können die Gesundheit des Menschen schädigen oder sogar sein Leben gefährden. Die Vorlesung „Präventiver Gesundheitsschutz im Engineering“ soll chemische,  physikalische, technische und medizinische Grundlagen dieser Themengebiete vermitteln und die Studierenden in die Lage versetzen, Gefährdungen für die Gesundheit zu erkennen, die Risiken realistisch einzuschätzen und präventive Maßnahmen zur Vermeidung dieser Gefährdungen zu realisieren.
 


[letzte Änderung 25.02.2016]
Inhalt:
1. Sicherheit technischer Systeme und Anlagen
1.1 Sicherheitsbetrachtung und Risikoabschätzung
1.2 Sicherheitstechnische Gestaltungsprinzipien
1.3 Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
1.4 Sicherheitsgerichtete Automatisierungstechnik
 
2. Sicherheitsgerechtes Konstruieren von Produkten
2.1 Gefährdungen
2.2 Sicherheitsgerechte Konstruktion (Prinzip der integrierten Sicherheit)
2.3 Schutzeinrichtungen
2.4 Sichere Mensch-Roboter-Interaktion
 
3. Schutz vor Lärm und Vibrationen
3.1 Problemdarstellung
3.2 Grundbegriffe und mathematische Zusammenhänge
3.3 Schallausbreitung und Geräuschentstehung, Vibrationsausbreitung
3.4 Geräusch- und Vibrationsminderung
 
4. Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (insbesondere Laserstrahlung)
4.1 Anwendung
4.2 Primär- und Sekundärgefährdungen
4.3 Schutzmaßnahmen
4.4 Organisatorische Anforderungen
 
5. Einwirkungen elektrischer und elektromagnetischer Felder
5.1 Grundlagen
5.2 Zulässige Werte
5.3 Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit
5.4 Besondere Festlegungen


[letzte Änderung 25.02.2016]
Literatur:
VDSI                             Ratgeber Anlagensicherheit, Universum Verlag, 2015
                                      
J. Schneider                 Risiko und Sicherheit technischer Systeme, Springer Verlag, 2013
                                       
A. Neudörfer                 Konstruieren sicherheitsgerechter Produkte, Springer Verlag, 2011
 
F. Kollmann                  Maschinenakustik, Springer Verlag, 1999
 
EU-Kommission           Leitfaden zur Richtlinie über künstliche optische Strahlung, 2010
 
EU-Kommission           Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit, 2014
 


[letzte Änderung 25.02.2016]
[Thu Nov 21 15:00:14 CET 2024, CKEY=mpgie, BKEY=mm, CID=MAM.2.1.2.23, LANGUAGE=de, DATE=21.11.2024]