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Einführung in das Kinder- & Jugendhilferecht

Modulbezeichnung:
Bezeichnung des Moduls innerhalb des Studiengangs. Sie soll eine präzise und verständliche Überschrift des Modulinhalts darstellen.
Einführung in das Kinder- & Jugendhilferecht
Modulbezeichnung (engl.): Introduction to Child and Youth Welfare Law
Studiengang:
Studiengang mit Beginn der Gültigkeit der betreffenden ASPO-Anlage/Studienordnung des Studiengangs, in dem dieses Modul zum Studienprogramm gehört (=Start der ersten Erstsemester-Kohorte, die nach dieser Ordnung studiert).
Pädagogik der Kindheit, Bachelor, Ordnung 01.10.2019
Code: PdK-304
SAP-Submodul-Nr.:
Die Prüfungsverwaltung mittels SAP-SLCM vergibt für jede Prüfungsart in einem Modul eine SAP-Submodul-Nr (= P-Nummer). Gleiche Module in unterschiedlichen Studiengängen haben bei gleicher Prüfungsart die gleiche SAP-Submodul-Nr..
P322-0140
SWS/Lehrform:
Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) wird als Zusammensetzung von Vorlesungsstunden (V), Übungsstunden (U), Praktikumsstunden (P) oder Projektarbeitsstunden (PA) angegeben. Beispielsweise besteht eine Veranstaltung der Form 2V+2U aus 2 Vorlesungsstunden und 2 Übungsstunden pro Woche.
2V+2U (4 Semesterwochenstunden)
ECTS-Punkte:
Die Anzahl der Punkte nach ECTS (Leistungspunkte, Kreditpunkte), die dem Studierenden bei erfolgreicher Ableistung des Moduls gutgeschrieben werden. Die ECTS-Punkte entscheiden über die Gewichtung des Fachs bei der Berechnung der Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis. Jedem ECTS-Punkt entsprechen 30 studentische Arbeitsstunden (Anwesenheit, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung, ggfs. Zeit zur Bearbeitung eines Projekts), verteilt über die gesamte Zeit des Semesters (26 Wochen).
5
Studiensemester: 3
Pflichtfach: ja
Arbeitssprache:
Deutsch
Prüfungsart:
Klausur (K): benotet (N)

[letzte Änderung 30.08.2017]
Verwendbarkeit / Zuordnung zum Curriculum:
Alle Studienprogramme, die das Modul enthalten mit Jahresangabe der entsprechenden Studienordnung / ASPO-Anlage.

PdK-304 (P322-0140) Pädagogik der Kindheit, Bachelor, Ordnung 01.10.2017 , 3. Semester, Pflichtfach
PdK-304 (P322-0140) Pädagogik der Kindheit, Bachelor, Ordnung 01.10.2019 , 3. Semester, Pflichtfach
Arbeitsaufwand:
Der Arbeitsaufwand des Studierenden, der für das erfolgreiche Absolvieren eines Moduls notwendig ist, ergibt sich aus den ECTS-Punkten. Jeder ECTS-Punkt steht in der Regel für 30 Arbeitsstunden. Die Arbeitsstunden umfassen Präsenzzeit (in den Vorlesungswochen), Vor- und Nachbereitung der Vorlesung, ggfs. Abfassung einer Projektarbeit und die Vorbereitung auf die Prüfung.

Die ECTS beziehen sich auf die gesamte formale Semesterdauer (01.04.-30.09. im Sommersemester, 01.10.-31.03. im Wintersemester).
Die Präsenzzeit dieses Moduls umfasst bei 15 Semesterwochen 60 Veranstaltungsstunden (= 45 Zeitstunden). Der Gesamtumfang des Moduls beträgt bei 5 Creditpoints 150 Stunden (30 Std/ECTS). Daher stehen für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung zusammen mit der Prüfungsvorbereitung 105 Stunden zur Verfügung.
Empfohlene Voraussetzungen (Module):
Keine.
Sonstige Vorkenntnisse:
Keine

[letzte Änderung 12.09.2018]
Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
PdK-602 Sozialverwaltungsrecht und - datenschutz sowie berufs- und strafrechtliche Rahmung der Pädagogik der Kindheit


[letzte Änderung 16.04.2024]
Modulverantwortung:
Prof. h.c. Mallory Völker
Dozent/innen:
Prof. Dr. Thomas Klein
Prof. h.c. Mallory Völker


[letzte Änderung 07.10.2025]
Lernziele:
 
Fachkompetenz
 
Die Studierenden kennen …
 
•        zentrale rechtliche Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe  und seiner zentralen Regelungsbereiche (SGB VIII, BGB, FamFG).
•        und verstehen den gesetzlichen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung und können rechtliche Handlungsoptionen professionell einordnen.
•        die rechtlichen Grundlagen der Förderung von Kindern, des Kinderschutzes, der Beteiligung von Kindern und Eltern sowie der institutionellen und kommunalen Verantwortung.
•        und analysieren Schnittstellen zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe und Familiengerichtsbarkeit.
•        und erkennen die Bedeutung des staatlichen Wächteramts und des Schutzes der Kinderrechte im rechtlichen Kontext der Kindheitspädagogik
 
Methodenkompetenz
 
Die Studierenden sind in der Lage
 
•        rechtliche Instrumente zur Einschätzung und Bearbeitung von Kinderschutzfällen anzuwenden,
•        rechtliche Situationen anhand von Fallbeispielen und erarbeiten juristisch fundierte Lösungsvorschläge zu analysieren.
•        Gesetzestexte und rechtliche Vorschriften eigen-ständig zu erschließen, rechtliche Fragestellungen systematisch zu analysieren und juristisch fundierte Entscheidungen im Kontext pädagogischer Praxis vorzubereiten.
•        Fachliteratur und Rechtsquellen zu recherchieren und zu bearbeiten und können rechtliche Informationen adressatenorientiert (z. B. gegenüber Eltern, Trägern, Behörden) aufbereiten und vermitteln.
 
Sozialkompetenz
 
Die Studierenden sind in der Lage …
 
•        interdisziplinär mit juristischen und behördlichen Akteuren zu kooperieren und Kinderschutzprozesse fachlich zu vertreten.
•        zur kooperativen Zusammenarbeit mit Jugendämtern, Trägern der freien Wohlfahrtspflege, Gerichten und anderen Akteur*innen der Kinder- und Jugendhilfe.
•        in rechtlich anspruchsvollen Situationen professionell zu kommunizieren und zu vermitteln und zeigen Verständnis für die Perspektiven von Kindern, Familien und Fachkräften.
 
Selbstkompetenz/reflexive Kompetenz
 
Die Studierenden sind in der Lage …
 
•        ihr eigenes berufliches Handeln im Spannungsfeld von pädagogischer Verantwortung und rechtlichen Verpflichtungen zu reflektieren.
•        ein Bewusstsein für ethische und rechtliche Dilemmata zu entwickeln und können eigene Entscheidungen kritisch überprüfen.
•        in rechtlich sensiblen Situationen sicher, reflektiert und verantwortungsvoll zu agieren sowie ihre professionelle Haltung im Sinne der Kinderrechte zu festigen.
 


[letzte Änderung 30.06.2026]
Inhalt:
 
K-304.1 Vorlesung/ K-304.2 Übung
 
•        Grundlagen und Aufbau des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII)
•        Rechte und Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Eltern
•        Kinderschutzauftrag (§ 8a/§ 8b SGB VIII)
•        Familienrechtliche Grundlagen (BGB, FamFG)
•        Verfahren bei Kindeswohlgefährdung, Maßnahmen des Familiengerichts
•        Kooperation zwischen Jugendamt, Familiengericht, Staatsanwaltschaft, Polizei, Schulen und freien Trägern
•        Rechtliche Fallbearbeitung und Dokumentationspflichten
•        Aktuelle Entwicklungen und Reformprozesse im Kinder- und Jugendhilferecht
 
 


[letzte Änderung 30.06.2026]
Weitere Lehrmethoden und Medien:
Vorlesung
Selbststudium: Nachbereitung der Vorlesung anhand von Wiederholungsfragen und Vertiefung anhand ergänzender Unterlagen
Intensiver diskursiver moderierter Austausch im Plenum
 


[letzte Änderung 30.06.2026]
Sonstige Informationen:
Keine

[letzte Änderung 12.09.2018]
Literatur:
Stascheit, Ulrich (Hrsg.). Gesetze für Sozialberufe. Frankfurt a.M.: Fachhochschulverlag.
Trenczek u.a. (Hrsg.). Grundzüge des Rechts. München: Ernst Reinhard Verlag.
Kievel u.a. (Hrsg.). Einführung in das Recht für soziale Berufe. Köln: Luchterhand.
Völker/Clausius (Hrsg.). Familienrechtliches Mandat - Sorge- und Umgangsrecht. Bonn: Anwaltverlag.
 


[letzte Änderung 12.09.2018]
[Wed Jul 15 22:44:11 CEST 2026, CKEY=peidkxj, BKEY=pdk3, CID=PdK-304, LANGUAGE=de, DATE=15.07.2026]