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Professionelles Handeln IV

Modulbezeichnung:
Bezeichnung des Moduls innerhalb des Studiengangs. Sie soll eine präzise und verständliche Überschrift des Modulinhalts darstellen.
Professionelles Handeln IV
Studiengang:
Studiengang mit Beginn der Gültigkeit der betreffenden ASPO-Anlage/Studienordnung des Studiengangs, in dem dieses Modul zum Studienprogramm gehört (=Start der ersten Erstsemester-Kohorte, die nach dieser Ordnung studiert).
Soziale Arbeit und Pädagogik der Kindheit, Bachelor, ASPO 01.10.2017
Code: BSP-17*
SWS/Lehrform:
Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) wird als Zusammensetzung von Vorlesungsstunden (V), Übungsstunden (U), Praktikumsstunden (P) oder Projektarbeitsstunden (PA) angegeben. Beispielsweise besteht eine Veranstaltung der Form 2V+2U aus 2 Vorlesungsstunden und 2 Übungsstunden pro Woche.
5S (5 Semesterwochenstunden)
ECTS-Punkte:
Die Anzahl der Punkte nach ECTS (Leistungspunkte, Kreditpunkte), die dem Studierenden bei erfolgreicher Ableistung des Moduls gutgeschrieben werden. Die ECTS-Punkte entscheiden über die Gewichtung des Fachs bei der Berechnung der Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis. Jedem ECTS-Punkt entsprechen 30 studentische Arbeitsstunden (Anwesenheit, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung, ggfs. Zeit zur Bearbeitung eines Projekts), verteilt über die gesamte Zeit des Semesters (26 Wochen).
6
Studiensemester: 4
Pflichtfach: ja
Arbeitssprache:
Deutsch
Prüfungsart:
Hausarbeit oder Referat

[letzte Änderung 26.08.2019]
Verwendbarkeit / Zuordnung zum Curriculum:
Alle Studienprogramme, die das Modul enthalten mit Jahresangabe der entsprechenden Studienordnung / ASPO-Anlage.

BSP-17* Soziale Arbeit und Pädagogik der Kindheit, Bachelor, ASPO 01.10.2017 , 4. Semester, Pflichtfach
Arbeitsaufwand:
Der Arbeitsaufwand des Studierenden, der für das erfolgreiche Absolvieren eines Moduls notwendig ist, ergibt sich aus den ECTS-Punkten. Jeder ECTS-Punkt steht in der Regel für 30 Arbeitsstunden. Die Arbeitsstunden umfassen Präsenzzeit (in den Vorlesungswochen), Vor- und Nachbereitung der Vorlesung, ggfs. Abfassung einer Projektarbeit und die Vorbereitung auf die Prüfung.

Die ECTS beziehen sich auf die gesamte formale Semesterdauer (01.04.-30.09. im Sommersemester, 01.10.-31.03. im Wintersemester).
Die Präsenzzeit dieses Moduls umfasst bei 15 Semesterwochen 75 Veranstaltungsstunden (= 56.25 Zeitstunden). Der Gesamtumfang des Moduls beträgt bei 6 Creditpoints 180 Stunden (30 Std/ECTS). Daher stehen für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung zusammen mit der Prüfungsvorbereitung 123.75 Stunden zur Verfügung.
Empfohlene Voraussetzungen (Module):
Keine.
Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
Modulverantwortung:
Prof. Dr. Ulrike Zöller
Dozent/innen:
N.N.


[letzte Änderung 04.11.2017]
Lernziele:
BSP-17.1 Seminar: Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit und PdK
Durch die erfolgreiche Beendigung des Moduls können die Studierenden
- ausgewählte Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit oder PdK sowie deren Arbeitskonzepte beschreiben,
- Situations-, Ressourcen – und Problemanalysen erstellen und professionelle Vorgehensweisen auf das Arbeitsfeld übertragen,
- konzeptionelle Überlegungen auf ausgewählte Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit und Pdk übertragen und anwenden,
- den rechtlichen Rahmen in Bezug zum ausgewählten Arbeitsfeld setzen,
- Methoden und Konzepte für das ausgewählte Arbeitsfeld, exemplarisch kritisch einschätzen und anwenden.
 
Die Studierenden sollen in der Lage sein
- Grundkenntnisse des Sozial- und Sozialverwaltungsrechts sowie diejenigen Grundzüge des Ausländer-, Asyl- und Arbeitsrechts, die für die fachkundige Beratung Dritter, für die Arbeit bei öffentlichen und freien Trägern und für eine fruchtbare zwischenberufliche Zusammenarbeit unerlässlich sind, darzustellen,
- über das rechtliche Grundlagenwissen hinausgehend, eine juristische Handlungskompetenz für den Berufsalltag in Arbeitsfeldern Sozialer Arbeit zu erwerben.

[letzte Änderung 19.09.2017]
Inhalt:
BSP-17.1 Seminar: Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit und PdK
Erarbeitung vertiefender Einblicke in ausgewählte Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit oder Pädagogik der Kindheit. Die Studierenden vertiefen exemplarisch an einem ausgewählten Arbeitsfeld die konzeptionelle Ausgestaltung eines ausgewählten Arbeitsfelds, den rechtliche Rahmen und die entsprechenden didaktischen und methodischen Konzepte. Die Studierenden beschäftigen sich vertieft mit den jeweiligen Lebens- und Problemlagen der jeweiligen Adressatengruppe des Arbeitsfelds. Gesellschaftliche Rahmenbedingungen, die das Arbeitsfeld prägen (z.B. Recht, Politik etc.) werden analytisch herangezogen. Die Rolle und Funktion der Fachkräfte des Arbeitsfeldes werden reflektiert und in konzeptionelle Überlegungen eingebunden.
 
BSP-17.2 Seminar: Sozialrecht
Das Seminar gliedert sich in fünf Teile:
 
Der erste Teil stellt die Sozialgesetzbücher I bis VII und IX bis XII vor und beschäftigt sich sodann vertiefter mit dem Ersten und dem Zehnten Buch Sozialgesetzbuch. Er führt zuerst in die im SGB I geregelten Grundstrukturen des Rechts der sozialen Leistungen ein, u.a.
·         die sozialen Rechte im Einzelnen,
·         die Rechte und Pflichten von Leistungsberechtigten und Leistungsträgern,
·         die Grundzüge des Sozialdatenschutzes.
 
Der zweite Teil beschäftigt sich mit dem im SGB X geregelten Verwaltungsverfahren, insbesondere mit den hier geltenden Verfahrensgrundsätzen, sowie dem Schutz der Sozialdaten.
 
Der dritte Teil befasst sich mit den Grundzügen des Ausländer- und Asylrechts sowie des zugehörigen Verfahrensrechts.
 
Der vierte Teil des Seminars befasst sich mit dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), das fast alle Handlungsfelder der „Sozialen Arbeit und Pädagogik der Kindheit“ berührt, und mit für die Praxis bedeutsamen Themen des SGB III. In dem Seminar werden insbesondere folgende Themen vertiefend behandelt:
·         Entstehungsgeschichte
·         Aufgaben und Ziele
.        Abgrenzung zum SGB XII
·         Leistungsberechtigte und Anspruchsvoraussetzungen
·         Fluchtmigration und SGB II
·         Organisation und Administration
·         Aufsicht und Steuerung
·         Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, insbesondere Arbeitslosengeld II, Sozialgeld sowie Leistungen für Bildung und Teilhabe
·         Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und Ausbildung
·         Finanzierung und Träger der Aufwendungen
·         Zusammenwirken von Bund, Ländern, Kommunen und Bundesagentur für Arbeit
·         Mitwirken von Wohlfahrtsverbänden sowie Bildungs- und Beschäftigungsträgern
·         Weiterentwicklung des SGB II
.         Einzelne für die Praxis bedeutsame Themen des SGB III
 
Der fünfte Teil erörtert die Grundzüge des Arbeitsrechts, dies unter besonderer Berücksichtigung der für die Beschäftigungsverhältnisse der Sozialarbeiter/Sozialpädagogen selbst maßgeblichen Themen.
 
 
 
 


[letzte Änderung 19.09.2017]
Weitere Lehrmethoden und Medien:
Information durch die Dozierenden
-        Praxiserkundungen mit Präsentation der Ergebnisse im Plenum
-        Angeleitete Exkursionen in das Arbeitsfeld
-        Literaturstudium
-        Seminaristische Übungen
-        Erprobung ausgewählter handlungsmethodischer Ansätze, z.B. durch Plan- oder Rollenspiele
-       Gastvorträge aus der Profession
-       Selbststudium: Nachbereitung des Seminars und Vertiefung anhand ergänzender Unterlagen
 


[letzte Änderung 19.09.2017]
Literatur:
BSP-17.1 Seminar: Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit und PdK
Literatur: bezieht sich auf das jeweilige Arbeitsfeld und wird daher im Seminar bekannt gegeben.
BSP-17.2 Seminar: Sozialrecht
Sozialgesetzbuch (SGB)
Jörg Reinhardt, Grundkurs Sozialverwaltungsrecht für die Soziale Arbeit oder
Irene Sommer, Lehrbuch Sozialverwaltungsrecht: Grundlagen der Sozialverwaltung, des Verwaltungshandelns und des Rechtsschutzsystems (Studienmodule Soziale Arbeit)
   


[letzte Änderung 19.09.2017]
[Fri Mar 29 15:26:25 CET 2024, CKEY=sphif, BKEY=sp2, CID=BSP-17*, LANGUAGE=de, DATE=29.03.2024]