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Recht und Normen in der Medizintechnik

Modulbezeichnung:
Bezeichnung des Moduls innerhalb des Studiengangs. Sie soll eine präzise und verständliche Überschrift des Modulinhalts darstellen.
Recht und Normen in der Medizintechnik
Studiengang:
Studiengang mit Beginn der Gültigkeit der betreffenden ASPO-Anlage/Studienordnung des Studiengangs, in dem dieses Modul zum Studienprogramm gehört (=Start der ersten Erstsemester-Kohorte, die nach dieser Ordnung studiert).
Biomedizinische Technik, Bachelor, SO 01.10.2025
Code: BMT3603.RN
SWS/Lehrform:
Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) wird als Zusammensetzung von Vorlesungsstunden (V), Übungsstunden (U), Praktikumsstunden (P) oder Projektarbeitsstunden (PA) angegeben. Beispielsweise besteht eine Veranstaltung der Form 2V+2U aus 2 Vorlesungsstunden und 2 Übungsstunden pro Woche.
2V (2 Semesterwochenstunden)
ECTS-Punkte:
Die Anzahl der Punkte nach ECTS (Leistungspunkte, Kreditpunkte), die dem Studierenden bei erfolgreicher Ableistung des Moduls gutgeschrieben werden. Die ECTS-Punkte entscheiden über die Gewichtung des Fachs bei der Berechnung der Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis. Jedem ECTS-Punkt entsprechen 30 studentische Arbeitsstunden (Anwesenheit, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung, ggfs. Zeit zur Bearbeitung eines Projekts), verteilt über die gesamte Zeit des Semesters (26 Wochen).
2
Studiensemester: 4
Pflichtfach: ja
Arbeitssprache:
Deutsch
Prüfungsart:
Klausur

[letzte Änderung 22.11.2018]
Verwendbarkeit / Zuordnung zum Curriculum:
Alle Studienprogramme, die das Modul enthalten mit Jahresangabe der entsprechenden Studienordnung / ASPO-Anlage.

BMT2406.RN (P213-0096) Biomedizinische Technik, Bachelor, ASPO 01.10.2018 , 4. Semester, Pflichtfach
BMT3603.RN Biomedizinische Technik, Bachelor, SO 01.10.2025 , 4. Semester, Pflichtfach
Arbeitsaufwand:
Der Arbeitsaufwand des Studierenden, der für das erfolgreiche Absolvieren eines Moduls notwendig ist, ergibt sich aus den ECTS-Punkten. Jeder ECTS-Punkt steht in der Regel für 30 Arbeitsstunden. Die Arbeitsstunden umfassen Präsenzzeit (in den Vorlesungswochen), Vor- und Nachbereitung der Vorlesung, ggfs. Abfassung einer Projektarbeit und die Vorbereitung auf die Prüfung.

Die ECTS beziehen sich auf die gesamte formale Semesterdauer (01.04.-30.09. im Sommersemester, 01.10.-31.03. im Wintersemester).
Die Präsenzzeit dieses Moduls umfasst bei 15 Semesterwochen 30 Veranstaltungsstunden (= 22.5 Zeitstunden). Der Gesamtumfang des Moduls beträgt bei 2 Creditpoints 60 Stunden (30 Std/ECTS). Daher stehen für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung zusammen mit der Prüfungsvorbereitung 37.5 Stunden zur Verfügung.
Empfohlene Voraussetzungen (Module):
Keine.
Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
Modulverantwortung:
Dipl.-Ing. Friedbert Theis
Dozent/innen: Dipl.-Ing. Friedbert Theis

[letzte Änderung 29.11.2024]
Lernziele:
Die Studierenden können die Zusammenhänge zwischen den europäischen Regelungen für Medizinprodukte und den nationalen bundesdeutschen Rechtsetzungen in diesem Bereich erläutern. Sie sind befähigt, die EU-Richtlinien und harmonisierten europäischen Normen bei der Konzeption und Konstruktion von Medizintechnik anzuwenden, die grundlegenden Anforderungen an Medizinprodukte zu berücksichtigen, Gefährdungen zu identifizieren, Risiken einzuschätzen und Konformitätsverfahren (als Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten) durchzuführen.
Sie kennen die Bestimmungen für das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten sowie die Voraussetzungen für die Durchführung klinischer Prüfungen.

[letzte Änderung 17.07.2019]
Inhalt:
1. Zusammenhänge und Umsetzung der Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union
 1.1 EU-Recht
 1.2 EU-Richtlinien
 1.3 CE-Kennzeichnung
 1.4 Anwendung von Normen
 1.5 Konformitätsvermutung
2. Vom europäischen zum bundesdeutschen Medizinprodukterecht
 2.1 EU-Richtlinien für Medizinprodukte
 2.2 Nationales Medizinprodukterecht
3. Zweckbestimmung und Klassifizierung von Medizinprodukten
 3.1 Zweckbestimmung
 3.2 Definition Medizinprodukt, Abgrenzung zu Arzneimitteln und Bedarfsgegenständen
 3.3 Klassifizierung / Klassifizierungsregeln
4. Grundlegende Anforderungen an Medizinprodukte
 4.1 Allgemeine Anforderungen
 4.2 Anforderungen an Auslegung und Konstruktion
 4.3 Anwendung harmonisierter Normen und Konformitätsvermutung
 4.4 Der Weg zur Richtlinienkonformität
5. Risikomanagement
 5.1 Allgemeine Anforderungen
 5.2 Risikobeurteilung
 5.3 Vertretbarkeit des Risikos
 5.4 Techniken der Risikoanalyse
6. Klinische Bewertung
  6.1 Klinische Prüfung
  6.2 Anzeigepflicht
  6.3 Ethikkommission
  6.4 Erforderliche Unterlagen
7. Konformitätsbewertungsverfahren
 7.1 Module
 7.2 Konformitätsbewertung bei Medizinprodukten der Klassen I, IIa, IIb, III
8. Konformitätserklärung
9. CE-Kennzeichnung
10. Anzeigepflichten, Sicherheitsbeauftragter, Medizinprodukteberater
11. Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten
 11.1 Funktionsprüfung, Einweisung
 11.2 Instandhaltung, Reinigung, Desinfektion, Sterilisation
 11.3 Sicherheitstechnische und messtechnische Kontrollen
 11.4 Bestandsverzeichnis, Medizinproduktebuch
12. Medizinprodukte-Beobachtungs- und Meldesystem
 12.1 Meldepflichtige Vorkommnisse
 12.2 Wer ist meldepflichtig? Wohin ist zu melden?
 12.3 Fristen / Vordrucke
 12.4 Maßnahmenhierarchie

[letzte Änderung 17.07.2019]
Weitere Lehrmethoden und Medien:
Teilskript, Tafel, Overhead-Projektor, Beamer

[letzte Änderung 22.11.2018]
Literatur:


[noch nicht erfasst]
[Wed Dec  4 19:55:45 CET 2024, CKEY=b3BMT2603.RN, BKEY=bmt4, CID=BMT3603.RN, LANGUAGE=de, DATE=04.12.2024]