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| Code: K-204 |
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3V (3 Semesterwochenstunden) |
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5 |
| Studiensemester: 2 |
| Pflichtfach: ja |
Arbeitssprache:
Deutsch |
Prüfungsart:
Klausur (K) / N (benotet)
[letzte Änderung 30.06.2026]
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K-204 Kindheitspädagogik, Bachelor, Ordnung 01.10.2026
, 2. Semester, Pflichtfach
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Die Präsenzzeit dieses Moduls umfasst bei 15 Semesterwochen 45 Veranstaltungsstunden (= 33.75 Zeitstunden). Der Gesamtumfang des Moduls beträgt bei 5 Creditpoints 150 Stunden (30 Std/ECTS). Daher stehen für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung zusammen mit der Prüfungsvorbereitung 116.25 Stunden zur Verfügung.
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Empfohlene Voraussetzungen (Module):
K-104 Grundlagen des Verfassungs- und Zivilrechts
[letzte Änderung 29.07.2026]
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Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
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Modulverantwortung:
Prof. h.c. Mallory Völker |
Dozent/innen: Prof. h.c. Mallory Völker
[letzte Änderung 12.06.2026]
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Lernziele:
Fachkompetenz Die Studierenden kennen … • Familien- und Betreuungsrecht sowie im dazugehö-rigen Verfahrensrecht. • die zentralen gesetzlichen Regelungen (u. a. BGB, FamFG, SGB VIII) und deren Bedeutung für die pro-fessionelle Kindheitspädagogik. • die rechtlichen Grundlagen und können diese auf konkrete Fälle anwenden und in fachliche Bera-tungskontexte einordnen. Methodenkompetenz Die Studierenden sind in der Lage … • rechtliche Sachverhalte systematisch zu analysie-ren, juristische Texte (Gesetze, Urteile, Verwaltungs-vorschriften) zu interpretieren und methodisch fun-dierte Entscheidungen auf der Grundlage des Fami-lien- und Betreuungsrechts zu treffen. • rechtliche Informationen adressatengerecht aufzu-bereiten und in interdisziplinären Teams juristisch relevante Aspekte zu vermitteln. Sozialkompetenz Die Studierenden sind in der Lage … • mit Vertreter*innen der Justiz, der Jugendhilfe, der Familienberatung und weiteren professionellen Akt-euren konstruktiv und respektvoll zusammenarbeiten. • rechtliche Fragestellungen in interdisziplinären Kon-texten kommunikativ zu vermitteln und dabei die Perspektiven von Familien, Kindern und betroffenen Personen empathisch zu berücksichtigen. Selbstkompetenz/reflexive Kompetenz Die Studierenden sind in der Lage … • ein reflektiertes Verständnis ihrer eigenen Rolle im Spannungsfeld zwischen rechtlicher Vorgabe und sozialpädagogischem Handeln zu entwickeln. • ihre Verantwortung im Rahmen rechtlich gebundener Entscheidungsprozesse zu erkennen, kritisch zu reflektieren und ethisch begründete Positionen ein-zunehmen. • ihre Fähigkeit zu stärken, in schwierigen rechtlichen Entscheidungssituationen souverän und verantwortungsbewusst zu handeln.
[letzte Änderung 30.06.2026]
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Inhalt:
K-204.1 Vorlesung Vorlesung: Die Grundkenntnisse des Familienrechts werden vermittelt. Das Kindschaftsrecht und das zugehörige Verfahrensrecht werden – auch in der praktischen Anwendung – vertiefter betrachtet. Der Stoff wird anhand vieler Fallbeispiele nahegebracht.
[letzte Änderung 30.06.2026]
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Literatur:
Wird in der Veranstaltung bekanntgegeben.
[letzte Änderung 29.07.2026]
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