htw saar QR-encoded URL
Zurück zur Hauptseite Version des Moduls auswählen:
Lernziele hervorheben XML-Code


Familien- und Betreuungsrecht samt Verfahrensrecht

Modulbezeichnung:
Bezeichnung des Moduls innerhalb des Studiengangs. Sie soll eine präzise und verständliche Überschrift des Modulinhalts darstellen.
Familien- und Betreuungsrecht samt Verfahrensrecht
Studiengang:
Studiengang mit Beginn der Gültigkeit der betreffenden ASPO-Anlage/Studienordnung des Studiengangs, in dem dieses Modul zum Studienprogramm gehört (=Start der ersten Erstsemester-Kohorte, die nach dieser Ordnung studiert).
Kindheitspädagogik, Bachelor, Ordnung 01.10.2026
Code: K-204
SWS/Lehrform:
Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) wird als Zusammensetzung von Vorlesungsstunden (V), Übungsstunden (U), Praktikumsstunden (P) oder Projektarbeitsstunden (PA) angegeben. Beispielsweise besteht eine Veranstaltung der Form 2V+2U aus 2 Vorlesungsstunden und 2 Übungsstunden pro Woche.
3V (3 Semesterwochenstunden)
ECTS-Punkte:
Die Anzahl der Punkte nach ECTS (Leistungspunkte, Kreditpunkte), die dem Studierenden bei erfolgreicher Ableistung des Moduls gutgeschrieben werden. Die ECTS-Punkte entscheiden über die Gewichtung des Fachs bei der Berechnung der Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis. Jedem ECTS-Punkt entsprechen 30 studentische Arbeitsstunden (Anwesenheit, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung, ggfs. Zeit zur Bearbeitung eines Projekts), verteilt über die gesamte Zeit des Semesters (26 Wochen).
5
Studiensemester: 2
Pflichtfach: ja
Arbeitssprache:
Deutsch
Prüfungsart:
Klausur (K) / N (benotet)

[letzte Änderung 30.06.2026]
Verwendbarkeit / Zuordnung zum Curriculum:
Alle Studienprogramme, die das Modul enthalten mit Jahresangabe der entsprechenden Studienordnung / ASPO-Anlage.

K-204 Kindheitspädagogik, Bachelor, Ordnung 01.10.2026 , 2. Semester, Pflichtfach
Arbeitsaufwand:
Der Arbeitsaufwand des Studierenden, der für das erfolgreiche Absolvieren eines Moduls notwendig ist, ergibt sich aus den ECTS-Punkten. Jeder ECTS-Punkt steht in der Regel für 30 Arbeitsstunden. Die Arbeitsstunden umfassen Präsenzzeit (in den Vorlesungswochen), Vor- und Nachbereitung der Vorlesung, ggfs. Abfassung einer Projektarbeit und die Vorbereitung auf die Prüfung.

Die ECTS beziehen sich auf die gesamte formale Semesterdauer (01.04.-30.09. im Sommersemester, 01.10.-31.03. im Wintersemester).
Die Präsenzzeit dieses Moduls umfasst bei 15 Semesterwochen 45 Veranstaltungsstunden (= 33.75 Zeitstunden). Der Gesamtumfang des Moduls beträgt bei 5 Creditpoints 150 Stunden (30 Std/ECTS). Daher stehen für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung zusammen mit der Prüfungsvorbereitung 116.25 Stunden zur Verfügung.
Empfohlene Voraussetzungen (Module):
K-104 Grundlagen des Verfassungs- und Zivilrechts


[letzte Änderung 29.07.2026]
Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
Modulverantwortung:
Prof. h.c. Mallory Völker
Dozent/innen: Prof. h.c. Mallory Völker

[letzte Änderung 12.06.2026]
Lernziele:
 
Fachkompetenz
 
Die Studierenden kennen …
 
•        Familien- und Betreuungsrecht sowie im dazugehö-rigen Verfahrensrecht.
•        die zentralen gesetzlichen Regelungen (u. a. BGB, FamFG, SGB VIII) und deren Bedeutung für die pro-fessionelle Kindheitspädagogik.
•        die rechtlichen Grundlagen und können diese auf konkrete Fälle anwenden und in fachliche Bera-tungskontexte einordnen.
 
Methodenkompetenz
 
Die Studierenden sind in der Lage …
 
•        rechtliche Sachverhalte systematisch zu analysie-ren, juristische Texte (Gesetze, Urteile, Verwaltungs-vorschriften) zu interpretieren und methodisch fun-dierte Entscheidungen auf der Grundlage des Fami-lien- und Betreuungsrechts zu treffen.
•        rechtliche Informationen adressatengerecht aufzu-bereiten und in interdisziplinären Teams juristisch relevante Aspekte zu vermitteln.
 
Sozialkompetenz
 
Die Studierenden sind in der Lage …
 
•        mit Vertreter*innen der Justiz, der Jugendhilfe, der Familienberatung und weiteren professionellen Akt-euren konstruktiv und respektvoll zusammenarbeiten.
•        rechtliche Fragestellungen in interdisziplinären Kon-texten kommunikativ zu vermitteln und dabei die Perspektiven von Familien, Kindern und betroffenen Personen empathisch zu berücksichtigen.
 
Selbstkompetenz/reflexive Kompetenz
 
Die Studierenden sind in der Lage …
 
•        ein reflektiertes Verständnis ihrer eigenen Rolle im Spannungsfeld zwischen rechtlicher Vorgabe und sozialpädagogischem Handeln zu entwickeln.
•        ihre Verantwortung im Rahmen rechtlich gebundener Entscheidungsprozesse zu erkennen, kritisch zu reflektieren und ethisch begründete Positionen ein-zunehmen.
•        ihre Fähigkeit zu stärken, in schwierigen rechtlichen Entscheidungssituationen souverän und verantwortungsbewusst zu handeln.


[letzte Änderung 30.06.2026]
Inhalt:
K-204.1 Vorlesung
 
Vorlesung:
Die Grundkenntnisse des Familienrechts werden vermittelt.
Das Kindschaftsrecht und das zugehörige Verfahrensrecht werden – auch in der praktischen Anwendung – vertiefter betrachtet.
Der Stoff wird anhand vieler Fallbeispiele nahegebracht.


[letzte Änderung 30.06.2026]
Literatur:
Wird in der Veranstaltung bekanntgegeben.

[letzte Änderung 29.07.2026]
[Sun Aug  2 01:44:27 CEST 2026, CKEY=pfubsv, BKEY=kpb, CID=K-204, LANGUAGE=de, DATE=02.08.2026]