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Grundlagen des Verfassungs- und Zivilrechts

Modulbezeichnung:
Bezeichnung des Moduls innerhalb des Studiengangs. Sie soll eine präzise und verständliche Überschrift des Modulinhalts darstellen.
Grundlagen des Verfassungs- und Zivilrechts
Studiengang:
Studiengang mit Beginn der Gültigkeit der betreffenden ASPO-Anlage/Studienordnung des Studiengangs, in dem dieses Modul zum Studienprogramm gehört (=Start der ersten Erstsemester-Kohorte, die nach dieser Ordnung studiert).
Kindheitspädagogik, Bachelor, Ordnung 01.10.2026
Code: K-104
SWS/Lehrform:
Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) wird als Zusammensetzung von Vorlesungsstunden (V), Übungsstunden (U), Praktikumsstunden (P) oder Projektarbeitsstunden (PA) angegeben. Beispielsweise besteht eine Veranstaltung der Form 2V+2U aus 2 Vorlesungsstunden und 2 Übungsstunden pro Woche.
2V+1PS (3 Semesterwochenstunden)
ECTS-Punkte:
Die Anzahl der Punkte nach ECTS (Leistungspunkte, Kreditpunkte), die dem Studierenden bei erfolgreicher Ableistung des Moduls gutgeschrieben werden. Die ECTS-Punkte entscheiden über die Gewichtung des Fachs bei der Berechnung der Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis. Jedem ECTS-Punkt entsprechen 30 studentische Arbeitsstunden (Anwesenheit, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung, ggfs. Zeit zur Bearbeitung eines Projekts), verteilt über die gesamte Zeit des Semesters (26 Wochen).
5
Studiensemester: 1
Pflichtfach: ja
Arbeitssprache:
Deutsch
Prüfungsart:
Klausur (K) / N (benotet)

[letzte Änderung 21.07.2026]
Verwendbarkeit / Zuordnung zum Curriculum:
Alle Studienprogramme, die das Modul enthalten mit Jahresangabe der entsprechenden Studienordnung / ASPO-Anlage.

K-104 Kindheitspädagogik, Bachelor, Ordnung 01.10.2026 , 1. Semester, Pflichtfach
Arbeitsaufwand:
Der Arbeitsaufwand des Studierenden, der für das erfolgreiche Absolvieren eines Moduls notwendig ist, ergibt sich aus den ECTS-Punkten. Jeder ECTS-Punkt steht in der Regel für 30 Arbeitsstunden. Die Arbeitsstunden umfassen Präsenzzeit (in den Vorlesungswochen), Vor- und Nachbereitung der Vorlesung, ggfs. Abfassung einer Projektarbeit und die Vorbereitung auf die Prüfung.

Die ECTS beziehen sich auf die gesamte formale Semesterdauer (01.04.-30.09. im Sommersemester, 01.10.-31.03. im Wintersemester).
Die Präsenzzeit dieses Moduls umfasst bei 15 Semesterwochen 45 Veranstaltungsstunden (= 33.75 Zeitstunden). Der Gesamtumfang des Moduls beträgt bei 5 Creditpoints 150 Stunden (30 Std/ECTS). Daher stehen für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung zusammen mit der Prüfungsvorbereitung 116.25 Stunden zur Verfügung.
Empfohlene Voraussetzungen (Module):
Keine.
Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
K-204 Familien- und Betreuungsrecht samt Verfahrensrecht


[letzte Änderung 29.07.2026]
Modulverantwortung:
Prof. Dr. Thomas Klein
Dozent/innen: Prof. Dr. Thomas Klein

[letzte Änderung 12.06.2026]
Lernziele:
 
Fachkompetenz
 
Die Studierenden kennen …
 
•        verstehen die Funktionsweise des demokratischen Rechtsstaats und seiner zentralen Institutionen und können erläutern, wie das Recht gesellschaftliche Strukturen und soziale Wirklichkeit prägt;
•        verfügen über ein grundlegendes Begriffs- und Strukturwissen der deutschen Rechtsordnung.
 
Methodenkompetenz
 
Die Studierenden …
 
•        beherrschen die Methoden der juristischen Fallbearbeitung und sind in der Lage, einfach gelagerte rechtliche Fragestellungen selbstständig zu analysieren und zu lösen;
•        können die Grundlagen des Zivilrechts einschließlich des für die Kindheitspädagogik relevanten Haftungsrechts auf exemplarische Praxissituationen anwenden.
 
Selbstkompetenz/reflexive Kompetenz
 
Die Studierenden …
 
•        kennen und verstehen zentrale Grundrechte und reflektieren deren Bedeutung für professionelles Handeln in der Kindheitspädagogik.


[letzte Änderung 23.06.2026]
Inhalt:
 
K-104.1 Vorlesung / K-104.2 Proseminar
 
Das Modul führt in die rechtlichen Grundlagen des professionellen Handelns in der Kindheitspädagogik ein.
Es vermittelt zentrale Strukturen, Prinzipien und Arbeitsweisen des deutschen Rechtssystems und stellt Bezüge zwischen rechtlichen Normen und sozialer Praxis her.
 
K-104.1 Vorlesung
 
Behandelt werden insbesondere:
•        Grundlagen, Aufbau und Funktionsweise des demokratischen Rechtsstaats und seiner Institutionen,
•        Struktur und Grundbegriffe der deutschen Rechtsordnung,
•        Grundrechte des Grundgesetzes, insbesondere Menschenwürde, Gleichheit und für die Kindheitspädagogik relevante Freiheitsrechte,
•        Grundlagen des gerichtlichen Rechtsschutzes und des Aufbaus der deutschen Gerichtsorganisation,
•        Grundzüge des Zivilrechts: Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Willenserklärung, Vertrag, Schadensersatz,
•        Grundlagen des Haftungsrechts, insbesondere Aufsichtspflichten in der Kindheitspädagogik.
 
K-104.2 Proseminar
 
•        Methoden juristischer Fallbearbeitung (Subsumtion, Gutachtenstil, Auslegung),
•        Anwendungsbeispiele und Fallstudien aus kindheitspädagogischen Handlungsfeldern


[letzte Änderung 23.06.2026]
Literatur:
Wird in der Veranstaltung bekanntgegeben

[letzte Änderung 29.07.2026]
[Sun Aug  2 01:42:01 CEST 2026, CKEY=pgdvuz, BKEY=kpb, CID=K-104, LANGUAGE=de, DATE=02.08.2026]