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Arbeitsrecht

(Modul inaktiv seit 16.08.2010)

Modulbezeichnung:
Bezeichnung des Moduls innerhalb des Studiengangs. Sie soll eine präzise und verständliche Überschrift des Modulinhalts darstellen.
Arbeitsrecht
Studiengang:
Studiengang mit Beginn der Gültigkeit der betreffenden ASPO-Anlage/Studienordnung des Studiengangs, in dem dieses Modul zum Studienprogramm gehört (=Start der ersten Erstsemester-Kohorte, die nach dieser Ordnung studiert).
Management und Expertise im Pflege- und Gesundheitswesen, Bachelor, ASPO 01.04.2008
Code: BAME-015
SWS/Lehrform:
Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) wird als Zusammensetzung von Vorlesungsstunden (V), Übungsstunden (U), Praktikumsstunden (P) oder Projektarbeitsstunden (PA) angegeben. Beispielsweise besteht eine Veranstaltung der Form 2V+2U aus 2 Vorlesungsstunden und 2 Übungsstunden pro Woche.
3V (3 Semesterwochenstunden)
ECTS-Punkte:
Die Anzahl der Punkte nach ECTS (Leistungspunkte, Kreditpunkte), die dem Studierenden bei erfolgreicher Ableistung des Moduls gutgeschrieben werden. Die ECTS-Punkte entscheiden über die Gewichtung des Fachs bei der Berechnung der Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis. Jedem ECTS-Punkt entsprechen 30 studentische Arbeitsstunden (Anwesenheit, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung, ggfs. Zeit zur Bearbeitung eines Projekts), verteilt über die gesamte Zeit des Semesters (26 Wochen).
4
Studiensemester: 3
Pflichtfach: ja
Arbeitssprache:
Deutsch
Prüfungsart:
Hausarbeit, Referat, Klausur, mündliche Prüfung, Modularbeiten

[letzte Änderung 27.07.2010]
Verwendbarkeit / Zuordnung zum Curriculum:
Alle Studienprogramme, die das Modul enthalten mit Jahresangabe der entsprechenden Studienordnung / ASPO-Anlage.

BAME-015 Management und Expertise im Pflege- und Gesundheitswesen, Bachelor, ASPO 01.04.2008 , 3. Semester, Pflichtfach, Modul inaktiv seit 16.08.2010
Arbeitsaufwand:
Der Arbeitsaufwand des Studierenden, der für das erfolgreiche Absolvieren eines Moduls notwendig ist, ergibt sich aus den ECTS-Punkten. Jeder ECTS-Punkt steht in der Regel für 30 Arbeitsstunden. Die Arbeitsstunden umfassen Präsenzzeit (in den Vorlesungswochen), Vor- und Nachbereitung der Vorlesung, ggfs. Abfassung einer Projektarbeit und die Vorbereitung auf die Prüfung.

Die ECTS beziehen sich auf die gesamte formale Semesterdauer (01.04.-30.09. im Sommersemester, 01.10.-31.03. im Wintersemester).
Die Präsenzzeit dieses Moduls umfasst bei 15 Semesterwochen 45 Veranstaltungsstunden (= 33.75 Zeitstunden). Der Gesamtumfang des Moduls beträgt bei 4 Creditpoints 120 Stunden (30 Std/ECTS). Daher stehen für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung zusammen mit der Prüfungsvorbereitung 86.25 Stunden zur Verfügung.
Empfohlene Voraussetzungen (Module):
Keine.
Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
Modulverantwortung:
Prof. Dr. Joachim Korporal
Dozent/innen:
Ass.-Jur. Jana Harwart


[letzte Änderung 16.08.2010]
Lernziele:
Die Studierenden lernen, die Grundprinzipien und die Wirkungsweise des Deutschen Arbeitsrechts
zu verstehen. Das Arbeitsrecht trägt zum einen zur Gestaltung der Wirtschaftsordnung in der
Bundesrepublik Deutschland bei, zum anderen wird aber insbesondere durch das Individual-
arbeitsrecht die rechtliche Stellung des einzelnen Arbeitnehmers und des einzelnen Arbeitgebers
geprägt. Wesentliches Instrument des Arbeitsrechts ist der Arbeitsvertrag; dessen Abschluss, die
Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehen
im Mittelpunkt der Veranstaltung. Die Studierenden werden nach Abschluss der Veranstaltung so-
wohl in der Lage sein, ihr eigenes Arbeitsverhältnis rechtlich zu durchleuchten als auch die Arbeit-
geberrechte und -pflichten rechtlich einschätzen zu können.

[letzte Änderung 27.07.2010]
Inhalt:
Inhalte:
1 Begriff, Bedeutung und Aufgaben des Arbeitsrechts
2 Rechtsquellen des Arbeitsrechts
* Die Rechtsquellen
* Die Rangordnung der Rechtsquellen
* Zwischenstaatliches und internationales Arbeitsrecht
3 Arbeitsrecht und Verfassung
* Kompetenzordnung des Grundgesetzes für das Arbeitsrecht
* Die Bedeutung der Grundrechte im Arbeitsrecht
* Das Sozialstaatsprinzip
4 Das Arbeitsverhältnis
* Voraussetzungen
* Die Parteien des Arbeitsverhältnisses
* Besondere Arbeitsverhältnisse
* Die Anwendung arbeitsrechtlicher Normen auf Nichtarbeitsverhältnisse
5 Die Begründung des Arbeitsverhältnisses
* Die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses
* Abschluss des Arbeitsvertrages
* Mängel des Arbeitsvertrages
* Das vorvertragliche Schuldverhältnis
6 Die Pflichten des Arbeitnehmers
* Die Arbeitspflicht
* Nebenpflichten
7 Die Pflichten des Arbeitgebers
* Lohnzahlungspflicht
* Nebenpflichten
8 Leistungsstörungen im Arbeitsverhältnis
* Pflichtverletzungen durch den Arbeitnehmer
* Pflichtverletzungen durch den Arbeitgeber
9 Besonderheiten der Haftung im Arbeitsverhältnis
* Haftung des Arbeitnehmers
* Haftung des Arbeitgebers
10 Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
* Die Kündigung
* Der Aufhebungsvertrag
* Zeitablauf
* Tod des Arbeitnehmers
* Pflichten anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
11 Kündigungsschutz
* Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes
* Soziale Rechtfertigung der ordentlichen Kündigung
* Geltendmachung der Unwirksamkeit der ordentlichen Kündigung

[letzte Änderung 27.07.2010]
Weitere Lehrmethoden und Medien:
Print- und elektronische Medien, Folien

[letzte Änderung 27.07.2010]
Literatur:
* Brox, Hans, Bernd Rüthers und Martin Henssler: Arbeitsrecht. Stuttgart (Kohlhammer) 2004.
* Hromadka, Wolfgang und Frank Maschmann: Arbeitsrecht Band 1. Individualarbeitsrecht.
Berlin/Heidelberg (Springer) 2005.
* Marschollek, Günther: Arbeitsrecht. Münster (Alpmann und Schmidt) 2005.
* Preis, Ulrich: Arbeitsrecht. Praxis-Lehrbuch zum Individualarbeitsrecht. Köln (Otto Schmidt) 2003.

[letzte Änderung 27.07.2010]
[Sun May 18 06:13:56 CEST 2025, CKEY=mab, BKEY=me, CID=BAME-015, LANGUAGE=de, DATE=18.05.2025]