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Grundlagen des Sozialversicherungsrechts

Modulbezeichnung:
Bezeichnung des Moduls innerhalb des Studiengangs. Sie soll eine präzise und verständliche Überschrift des Modulinhalts darstellen.
Grundlagen des Sozialversicherungsrechts
Studiengang:
Studiengang mit Beginn der Gültigkeit der betreffenden ASPO-Anlage/Studienordnung des Studiengangs, in dem dieses Modul zum Studienprogramm gehört (=Start der ersten Erstsemester-Kohorte, die nach dieser Ordnung studiert).
Management und Expertise im Pflege- und Gesundheitswesen, Bachelor, ASPO 01.04.2008
Code: BAME-634
SWS/Lehrform:
Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) wird als Zusammensetzung von Vorlesungsstunden (V), Übungsstunden (U), Praktikumsstunden (P) oder Projektarbeitsstunden (PA) angegeben. Beispielsweise besteht eine Veranstaltung der Form 2V+2U aus 2 Vorlesungsstunden und 2 Übungsstunden pro Woche.
2S (2 Semesterwochenstunden)
ECTS-Punkte:
Die Anzahl der Punkte nach ECTS (Leistungspunkte, Kreditpunkte), die dem Studierenden bei erfolgreicher Ableistung des Moduls gutgeschrieben werden. Die ECTS-Punkte entscheiden über die Gewichtung des Fachs bei der Berechnung der Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis. Jedem ECTS-Punkt entsprechen 30 studentische Arbeitsstunden (Anwesenheit, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung, ggfs. Zeit zur Bearbeitung eines Projekts), verteilt über die gesamte Zeit des Semesters (26 Wochen).
3
Studiensemester: 6
Pflichtfach: ja
Arbeitssprache:
Deutsch
Prüfungsart:
Prüfungsleistung: mündliche Prüfung,  Studienleistung: Modularbeit

[letzte Änderung 14.05.2010]
Verwendbarkeit / Zuordnung zum Curriculum:
Alle Studienprogramme, die das Modul enthalten mit Jahresangabe der entsprechenden Studienordnung / ASPO-Anlage.

BAME-634 Management und Expertise im Pflege- und Gesundheitswesen, Bachelor, ASPO 01.04.2008 , 6. Semester, Pflichtfach
Arbeitsaufwand:
Der Arbeitsaufwand des Studierenden, der für das erfolgreiche Absolvieren eines Moduls notwendig ist, ergibt sich aus den ECTS-Punkten. Jeder ECTS-Punkt steht in der Regel für 30 Arbeitsstunden. Die Arbeitsstunden umfassen Präsenzzeit (in den Vorlesungswochen), Vor- und Nachbereitung der Vorlesung, ggfs. Abfassung einer Projektarbeit und die Vorbereitung auf die Prüfung.

Die ECTS beziehen sich auf die gesamte formale Semesterdauer (01.04.-30.09. im Sommersemester, 01.10.-31.03. im Wintersemester).
Die Präsenzzeit dieses Moduls umfasst bei 15 Semesterwochen 30 Veranstaltungsstunden (= 22.5 Zeitstunden). Der Gesamtumfang des Moduls beträgt bei 3 Creditpoints 90 Stunden (30 Std/ECTS). Daher stehen für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung zusammen mit der Prüfungsvorbereitung 67.5 Stunden zur Verfügung.
Empfohlene Voraussetzungen (Module):
Keine.
Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
Modulverantwortung:
Prof. Robert Roßbruch
Dozent/innen:
Prof. Robert Roßbruch


[letzte Änderung 14.05.2010]
Lernziele:
Aufgrund  systematischer Einführung in die jeweiligen Rechtsgebiete erwerben die Studierenden exemplarisch Wissen und Kenntnisse des sozialen Leistungsrechts.
Behandelt werden Fragen des Zusammenhangs von Recht und Gesundheit. Die Studierenden erwerben einen Überblick über die heutigen rechtlichen Strukturen gesundheitlicher Sicherung sowohl im Rahmen des Systems sozialer Sicherung im  Allgemeinen als auch im Bereich der  risikobezogenen Institutionalisierung der Gesundheitsversorgung.  Des Weiteren  lassen sich  gesundheitspolitische Interessenkonflikte in einzelgesetzlichen  Kontroversen sozialrechtlicher Ausgestaltung verfolgen (z.B. Krankenpflegegesetz/Altenpflegegesetz). Die angesprochenen Fragen sollen teils  systematisch, teils anhand höchstrichterlicher Rechtsprechung oder aktueller gesetzespolitischer Debatten erörtert werden.
Schließlich sollen auch europarechtliche Fragen der grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen anhand der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) angesprochen werden.
Darüber hinaus sollen den Studierenden grundlegende krankenhausrechtliche und heimrechtliche Problemstellungen vermittelt werden. Insbesondere sollen die Studierenden die rechtlichen, finanziellen und institutionellen Rahmenbedingungen der Krankenhausversorgung und des Krankenhausrechts verstehen lernen. Dabei werden zentrale Steuerungsinstrumente: Investitionsförderung, Krankenhausplanung und die Entgeltsysteme unter Berücksichtigung des neuen Fallpauschalsystems (DRG) beschrieben.  
Ferner sollen die Studierenden die Rechtssystematik des Heimrechts, insbesondere das Heimgesetz und die mit diesem korrespondierenden Verordnungen  so z.B. die Heimpersonal-, Heimversicherungs- und Heimmitwirkungsverordnung kennen lernen.

[letzte Änderung 14.05.2010]
Inhalt:
1. Begriff: Sozialversicherungsrecht
2. Systematischer Aufbau des Sozialversicherungsrechts
• Begriffsdefinition, Einführung in das Sozialversicherungsrecht, Struktur der Sozialversicherung
3. Sozialdatenschutz (SGB X)
• Begriffsbestimmungen, Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
• Organisatorische Vorkehrungen zum Schutz der Sozialdaten, Rechte des Betroffenen, Datenschutzbeauftragte; besondere Rechtsvorschriften zum Sozialdatenschutz im SGB V und SGB XI
4. Die gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
• Entstehungsgeschichte der gesetzlichen Krankenversicherung
• Die Versicherten
• Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung:  Sachleistungen, Dienstleistungen, Geldleistungen, Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung, die Krankenbehandlung, Das Krankengeld, Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft, Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, Statistiken
5. Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)
• Einführung in die Thematik
• Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft: Allgemeine Regelungen, Leistungen der Teilhabe, die Teilhabeleistungen der Rehabilitationsträger im Einzelnen
6. Die soziale Pflegeversicherung (SGB XI)
• Entstehungsgeschichte der sozialen Pflegeversicherung
• Pflegeleistungen nach anderen Rechtsvorschriften des deutschen Sozialrechts, Antragstellung, Pflegegutachten, die Pflegestufen, Unterscheidungsmerkmale, Rechtsmittel, Leistungen der häuslichen Pflegeversicherung, Laufende Leistungen, zusätzliche laufende Leistungen, zusätzliche Leistungen bei Bedarf, Finanzierung der Pflegeversicherung, Statistiken
7. Krankenhausrecht
• Investitionsförderung, Krankenhausplanung und die Entgeltsysteme, Öffnung der Krankenhäuser, medizinische Versorgungszentren/integrierte Versorgung
8. Heimrecht
• Das Heimgesetz, die Verordnungen (insbes. Heimpersonal-, Heimversicherungs- und Heimmitwirkungsverordnung)

[letzte Änderung 14.05.2010]
Weitere Lehrmethoden und Medien:
Print- und elektronische Medien

[letzte Änderung 14.05.2010]
Literatur:
• v. Maydell/Ruland (Hrsg.): Sozialrechtshandbuch (SHR). Baden-Baden (Nomos); 3. Aufl. 2003
• SGB - Sozialgesetzbuch. Textausgabe. München (dtv/Beck) 200X (aktuelle Jahresauflage)
  
(Die Anschaffung der SGB (13,00 EUR) aus dem Beck Verlag wird für das Modul BAM 634 empfohlen.)

[letzte Änderung 14.05.2010]
[Fri Apr 19 18:44:18 CEST 2024, CKEY=me634, BKEY=me, CID=BAME-634, LANGUAGE=de, DATE=19.04.2024]