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Modulbezeichnung (engl.):
WIBASc615 - Work Experience Phase (1st half) |
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Code: WIBASc615 |
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15 |
Studiensemester: 6 |
Pflichtfach: ja |
Arbeitssprache:
Deutsch |
Prüfungsart:
[letzte Änderung 23.12.2019]
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WIBASc615 (S450-0076) Wirtschaftsingenieurwesen, Bachelor, ASPO 01.10.2013
, 6. Semester, Pflichtfach
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Der Gesamtaufwand des Moduls beträgt 450 Arbeitsstunden.
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Empfohlene Voraussetzungen (Module):
Keine.
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Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
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Modulverantwortung:
Studienleitung |
Dozent/innen: Studienleitung
[letzte Änderung 08.05.2012]
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Lernziele:
Studierende, die dieses Modul erfolgreich abgeschlossen haben, können: • die im Studium erlernten Methoden in der Praxis anwenden bzw. diese an die jeweiligen Rahmenbedingungen des Praxisprojekts anpassen • sich in die sozialen Zusammenhänge eines Unternehmens einfügen, sich gut im betrieblichen Umfeld orientieren und in Teams arbeiten • kleinere bis mittlere Projekte weitgehend selbständig analysieren, strukturieren und bearbeiten • abschätzen, wann sie Unterstützung z.B. auf fachlicher oder methodischer Ebene einfordern müssen • sich logisch, sachlich und rational in mündlicher und schriftlicher Form artikulieren und Kommunikationstechniken in Projektarbeiten anwenden.
[letzte Änderung 19.01.2020]
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Inhalt:
Die Inhalte richten sich nach der individuellen betrieblichen Problemstellung und werden zwischen Studierendem, Hochschulprofessor und dem Unternehmen abgestimmt.
[letzte Änderung 23.12.2019]
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Weitere Lehrmethoden und Medien:
[letzte Änderung 04.09.2012]
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Sonstige Informationen:
Ablauf: Der Studierende sucht sich selbstständig oder mit Unterstützung durch die Hochschule einen Arbeitgeber, der die Erbringung der Praxisphase ermöglicht. Der vom Unternehmen unterschriebene Arbeitsvertrag ist beim Praxisreferat der Fakultät der Hochschule einzureichen. Zusätzlich sucht sich der Studierende einen betreuenden Professor, dessen Name ebenfalls dem Praxisreferat anzugeben ist. Während der Praxisphase dient der betreuende Professor für den Studierenden als Ansprechpartner. Nach Ablauf der Praxisphase hat der Studierende dem Praxisreferat ein qualifiziertes Arbeitszeugnis vorzulegen, welches das Praxisreferat dem betreuenden Professor in Kopie zur Verfügung stellt. Darüber hinaus ist ein ca. fünfseitiger Bericht über die Ableistung der praktischen Studienphase (bestehend aus WIBASc615 und WIBASc715) anzufertigen. Auf Basis der Beurteilung des Studierenden im Arbeitszeugnis und des Eindruckes des betreuenden Professors aus der Betreuung entscheidet der betreuende Professor über Anerkennung oder Ablehnung der erbrachten Leistung als Praxisphase.
[letzte Änderung 23.12.2019]
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Literatur:
[letzte Änderung 04.09.2012]
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