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| Code: BWP-601 |
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15 |
| Studiensemester: 6 |
| Pflichtfach: ja |
Arbeitssprache:
Deutsch |
Prüfungsart:
Tätigkeitsbericht
[letzte Änderung 17.09.2026]
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BWP-601 (S470-0001) Wirtschaftspsychologie, Bachelor, Ordnung 01.10.2026
, 6. Semester, Pflichtfach
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Der Gesamtaufwand des Moduls beträgt 450 Arbeitsstunden.
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Empfohlene Voraussetzungen (Module):
Keine.
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Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
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Modulverantwortung:
Studienleitung |
Dozent/innen: Lisa Marx, M.Sc.
[letzte Änderung 26.10.2026]
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Lernziele:
Studierende, die dieses Modul erfolgreich abgeschlossen haben, können: • die im Studium erlernten Methoden in der Praxis anwenden bzw. diese an die jeweiligen Rahmenbedingungen des Praxisprojekts anpassen • sich in die sozialen Zusammenhänge eines Unternehmens einfügen, sich gut im betrieblichen Umfeld orientieren und in Teams arbeiten • kleinere bis mittlere Projekte weitgehend selbständig analysieren, strukturieren und bearbeiten • abschätzen, wann sie Unterstützung z.B. auf fachlicher oder methodischer Ebene einfordern müssen • sich logisch, sachlich und rational in mündlicher und schriftlicher Form artikulieren und Kommunikationstechniken in Projektarbeiten anwenden.
[letzte Änderung 20.08.2026]
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Inhalt:
Die Inhalte richten sich nach der individuellen betrieblichen Problemstellung und werden zwischen Studierendem, Hochschulprofessor und dem Unternehmen abgestimmt. Ablauf: Der Studierende sucht sich selbstständig oder mit Unterstützung durch die Hochschule einen Arbeitgeber, der die Erbringung der Praxisphase ermöglicht. Der vom Unternehmen unterschriebene Praktikumsvertrag ist beim Praxisreferat der Fakultät der Hochschule einzureichen. Zusätzlich sucht sich der Studierende eine(n) betreuende(n) Professor(in), deren/dessen Name ebenfalls dem Praxisreferat anzugeben ist. Während der Praxisphase dient die/der betreuende Professor(in) für den Studierenden als Ansprechpartner(in). Nach Ablauf der Praxisphase hat der Studierende dem Praxisreferat ein qualifiziertes Arbeitszeugnis vorzulegen, welches das Praxisreferat der/dem betreuenden Professor(in) in Kopie zur Verfügung stellt. Darüber hinaus ist ein ca. fünfseitiger Bericht über die Ableistung der praktischen Studienphase anzufertigen. Auf Basis der Beurteilung der/des Studierenden im Arbeitszeugnis und des Eindruckes der/des betreuenden Professorin/Professors aus der Betreuung entscheidet die/der betreuende Professor(in) über Anerkennung oder Ablehnung der erbrachten Leistung als Praxisphase.
[letzte Änderung 26.10.2026]
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Literatur:
[noch nicht erfasst]
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