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Praxisphase


Modulbezeichnung:
Bezeichnung des Moduls innerhalb des Studiengangs. Sie soll eine präzise und verständliche Überschrift des Modulinhalts darstellen.
Praxisphase
Studiengang:
Studiengang mit Beginn der Gültigkeit der betreffenden ASPO-Anlage/Studienordnung des Studiengangs, in dem dieses Modul zum Studienprogramm gehört (=Start der ersten Erstsemester-Kohorte, die nach dieser Ordnung studiert).
Wirtschaftspsychologie, Bachelor, Ordnung 01.10.2026
Code: BWP-601
SAP-Submodul-Nr.:
Die Prüfungsverwaltung mittels SAP-SLCM vergibt für jede Prüfungsart in einem Modul eine SAP-Submodul-Nr (= P-Nummer). Gleiche Module in unterschiedlichen Studiengängen haben bei gleicher Prüfungsart die gleiche SAP-Submodul-Nr..
S470-0001
SWS/Lehrform:
Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) wird als Zusammensetzung von Vorlesungsstunden (V), Übungsstunden (U), Praktikumsstunden (P) oder Projektarbeitsstunden (PA) angegeben. Beispielsweise besteht eine Veranstaltung der Form 2V+2U aus 2 Vorlesungsstunden und 2 Übungsstunden pro Woche.
-
ECTS-Punkte:
Die Anzahl der Punkte nach ECTS (Leistungspunkte, Kreditpunkte), die dem Studierenden bei erfolgreicher Ableistung des Moduls gutgeschrieben werden. Die ECTS-Punkte entscheiden über die Gewichtung des Fachs bei der Berechnung der Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis. Jedem ECTS-Punkt entsprechen 30 studentische Arbeitsstunden (Anwesenheit, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung, ggfs. Zeit zur Bearbeitung eines Projekts), verteilt über die gesamte Zeit des Semesters (26 Wochen).
15
Studiensemester: 6
Pflichtfach: ja
Arbeitssprache:
Deutsch
Prüfungsart:
Tätigkeitsbericht

[letzte Änderung 17.09.2026]
Verwendbarkeit / Zuordnung zum Curriculum:
Alle Studienprogramme, die das Modul enthalten mit Jahresangabe der entsprechenden Studienordnung / ASPO-Anlage.

BWP-601 (S470-0001) Wirtschaftspsychologie, Bachelor, Ordnung 01.10.2026 , 6. Semester, Pflichtfach
Arbeitsaufwand:
Der Arbeitsaufwand des Studierenden, der für das erfolgreiche Absolvieren eines Moduls notwendig ist, ergibt sich aus den ECTS-Punkten. Jeder ECTS-Punkt steht in der Regel für 30 Arbeitsstunden. Die Arbeitsstunden umfassen Präsenzzeit (in den Vorlesungswochen), Vor- und Nachbereitung der Vorlesung, ggfs. Abfassung einer Projektarbeit und die Vorbereitung auf die Prüfung.

Die ECTS beziehen sich auf die gesamte formale Semesterdauer (01.04.-30.09. im Sommersemester, 01.10.-31.03. im Wintersemester).
Der Gesamtaufwand des Moduls beträgt 450 Arbeitsstunden.
Empfohlene Voraussetzungen (Module):
Keine.
Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
Modulverantwortung:
Studienleitung
Dozent/innen:
Lisa Marx, M.Sc.


[letzte Änderung 26.10.2026]
Lernziele:
Studierende, die dieses Modul erfolgreich abgeschlossen haben, können:
•        die im Studium erlernten Methoden in der Praxis anwenden bzw. diese an die jeweiligen Rahmenbedingungen des Praxisprojekts anpassen
•        sich in die sozialen Zusammenhänge eines Unternehmens einfügen, sich gut im betrieblichen Umfeld orientieren und in Teams arbeiten
•        kleinere bis mittlere Projekte weitgehend selbständig analysieren, strukturieren und bearbeiten
•        abschätzen, wann sie Unterstützung z.B. auf fachlicher oder methodischer Ebene einfordern müssen
•        sich logisch, sachlich und rational in mündlicher und schriftlicher Form artikulieren und Kommunikationstechniken in Projektarbeiten anwenden.

[letzte Änderung 20.08.2026]
Inhalt:
Die Inhalte richten sich nach der individuellen betrieblichen Problemstellung und werden zwischen Studierendem, Hochschulprofessor und dem Unternehmen abgestimmt.
Ablauf: Der Studierende sucht sich selbstständig oder mit Unterstützung durch die Hochschule einen Arbeitgeber, der die Erbringung der Praxisphase ermöglicht. Der vom Unternehmen unterschriebene Praktikumsvertrag ist beim Praxisreferat der Fakultät der Hochschule einzureichen. Zusätzlich sucht sich der Studierende eine(n) betreuende(n) Professor(in), deren/dessen Name ebenfalls dem Praxisreferat anzugeben ist.
  
Während der Praxisphase dient die/der betreuende Professor(in) für den Studierenden als Ansprechpartner(in).
  
Nach Ablauf der Praxisphase hat der Studierende dem Praxisreferat ein qualifiziertes Arbeitszeugnis vorzulegen, welches das Praxisreferat der/dem betreuenden Professor(in) in Kopie zur Verfügung stellt. Darüber hinaus ist ein ca. fünfseitiger Bericht über die Ableistung der praktischen Studienphase anzufertigen. Auf Basis der Beurteilung der/des Studierenden im Arbeitszeugnis und des Eindruckes der/des betreuenden Professorin/Professors aus der Betreuung entscheidet die/der betreuende Professor(in) über Anerkennung oder Ablehnung der erbrachten Leistung als Praxisphase.

[letzte Änderung 26.10.2026]
Literatur:


[noch nicht erfasst]
[Sun Nov  1 12:31:14 CET 2026, CKEY=wpe, BKEY=wpsy, CID=BWP-601, LANGUAGE=de, DATE=01.11.2026]