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Code: BASCM-310 |
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5 |
Studiensemester: 3 |
Pflichtfach: ja |
Arbeitssprache:
Deutsch |
Prüfungsart:
Klausur
[letzte Änderung 14.01.2013]
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Der Gesamtaufwand des Moduls beträgt 150 Arbeitsstunden.
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Empfohlene Voraussetzungen (Module):
BASCM-140 Recht
[letzte Änderung 23.01.2013]
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Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
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Modulverantwortung:
Prof. Dr. Barbara Weitz |
Dozent/innen: RA Manuel Schindler
[letzte Änderung 23.01.2013]
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Lernziele:
Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, neben rechtlichen Grundlagen servicecenter- spezifische Rechtsfragen beurteilen und bewerten zu können. Hierzu zählen in erster Linie die Vertragsgestaltung, arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen sowie die Bestandteile des neuen Gesetzes gegen unerlaubte Telefonwerbung. Das Thema Datenschutz innerhalb eines Service-Center gilt in besonderer Weise.
[letzte Änderung 14.01.2013]
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Inhalt:
Regelungen des UWG Datenschutz/Bundesdatenschutzgesetz – was ist erlaubt ? Vertragsgestaltungsmöglichkeiten zwischen Service-Center und Auftraggebern (Outcourcing von Telefondienstleistungen) Wettbewerbsrecht Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung (Rufnummernanzeige und Einwilligungserklärungen der Kunden) Rechtsgrundlagen von Angeboten Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates Controlling und QS-Instrumente im Call-Center (Monitoring, Silent-Monitoring, ..)
[letzte Änderung 14.01.2013]
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Literatur:
UWG Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung Bundesdatenschutzgesetz Fachberichte TeleTalk / CallCenter Profi
[letzte Änderung 14.01.2013]
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