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Haftungsrecht: Gesundheits- und Pflegerecht

Modulbezeichnung:
Bezeichnung des Moduls innerhalb des Studiengangs. Sie soll eine präzise und verständliche Überschrift des Modulinhalts darstellen.
Haftungsrecht: Gesundheits- und Pflegerecht
Studiengang:
Studiengang mit Beginn der Gültigkeit der betreffenden ASPO-Anlage/Studienordnung des Studiengangs, in dem dieses Modul zum Studienprogramm gehört (=Start der ersten Erstsemester-Kohorte, die nach dieser Ordnung studiert).
Management und Expertise im Pflege- und Gesundheitswesen, Bachelor, ASPO 01.04.2008
Code: BAME-332
SWS/Lehrform:
Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) wird als Zusammensetzung von Vorlesungsstunden (V), Übungsstunden (U), Praktikumsstunden (P) oder Projektarbeitsstunden (PA) angegeben. Beispielsweise besteht eine Veranstaltung der Form 2V+2U aus 2 Vorlesungsstunden und 2 Übungsstunden pro Woche.
3S (3 Semesterwochenstunden)
ECTS-Punkte:
Die Anzahl der Punkte nach ECTS (Leistungspunkte, Kreditpunkte), die dem Studierenden bei erfolgreicher Ableistung des Moduls gutgeschrieben werden. Die ECTS-Punkte entscheiden über die Gewichtung des Fachs bei der Berechnung der Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis. Jedem ECTS-Punkt entsprechen 30 studentische Arbeitsstunden (Anwesenheit, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung, ggfs. Zeit zur Bearbeitung eines Projekts), verteilt über die gesamte Zeit des Semesters (26 Wochen).
3
Studiensemester: 3
Pflichtfach: ja
Arbeitssprache:
Deutsch
Prüfungsart:
Prüfungsleistung: mündliche Prüfung,  Studienleistung: Modularbeit

[letzte Änderung 12.05.2010]
Verwendbarkeit / Zuordnung zum Curriculum:
Alle Studienprogramme, die das Modul enthalten mit Jahresangabe der entsprechenden Studienordnung / ASPO-Anlage.

BAME-332 Management und Expertise im Pflege- und Gesundheitswesen, Bachelor, ASPO 01.04.2008 , 3. Semester, Pflichtfach
Arbeitsaufwand:
Der Arbeitsaufwand des Studierenden, der für das erfolgreiche Absolvieren eines Moduls notwendig ist, ergibt sich aus den ECTS-Punkten. Jeder ECTS-Punkt steht in der Regel für 30 Arbeitsstunden. Die Arbeitsstunden umfassen Präsenzzeit (in den Vorlesungswochen), Vor- und Nachbereitung der Vorlesung, ggfs. Abfassung einer Projektarbeit und die Vorbereitung auf die Prüfung.

Die ECTS beziehen sich auf die gesamte formale Semesterdauer (01.04.-30.09. im Sommersemester, 01.10.-31.03. im Wintersemester).
Die Präsenzzeit dieses Moduls umfasst bei 15 Semesterwochen 45 Veranstaltungsstunden (= 33.75 Zeitstunden). Der Gesamtumfang des Moduls beträgt bei 3 Creditpoints 90 Stunden (30 Std/ECTS). Daher stehen für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung zusammen mit der Prüfungsvorbereitung 56.25 Stunden zur Verfügung.
Empfohlene Voraussetzungen (Module):
Keine.
Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
BAME-433 Arbeitsrecht, Grundlagen des Individualarbeitsrechts


[letzte Änderung 12.05.2010]
Modulverantwortung:
Prof. Robert Roßbruch
Dozent/innen:
Prof. Robert Roßbruch


[letzte Änderung 12.05.2010]
Lernziele:
Pflegerisches Tätigsein ist zunehmend Rechtsfragen und auch Gerichtsentscheidungen ausgesetzt.
Zusätzliche Rechtsfragen, wie z.B. die Durchführungsverantwortung der Pflegenden, Erweiterung der Handlungskompetenzen, die haftungsrechtliche Problematik der Pflegedokumentation etc. gilt es zu beantworten.
Die Studierenden erwerben: exemplarisch Wissen und Kenntnisse des Gesundheits- und Pflegerechts;
zentrale Rechtstermini und Verfahren aus dem Zivilrecht sind ihnen bekannt.  
Die Studierenden sollen befähigt werden, pflegerische Handlungskompetenzen und -grenzen zu erkennen, um in beruflichen Alltagssituationen eine rechtlich begründete Bewertung vornehmen zu können. Aufgrund wiederholender Beschäftigung mit der juristischen Methodenlehre werden die Studierenden in den Stand gesetzt, die klassischen vier Auslegungsmethoden (grammatische, historische, systematische und teleologische Auslegung) auf Gesetzestexte anwenden zu können. In der Veranstaltung werden praxisrelevante patienten-, haftungs- und berufsrechtliche Fragestellungen anhand von Fallbeispielen aus dem Einrichtungs- und Pflegealltag thematisiert und in nachvollziehbarer Weise einer Lösung zugeführt, die auf der herrschenden Rechtsprechung basiert.

[letzte Änderung 12.05.2010]
Inhalt:
1. Rechte des Patienten, Heimbewohners, Pflegebedürftigen
• Verfassungsrechtliche Grundlagen der Patientenrechte: Schutz der Menschenwürde, Art. 1 Abs. 1
GG, Selbstbestimmungsrecht, Art. 2 Abs. 1 GG, Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Art. 2 Abs. 2 GG, Darstellung der Charta der Patientenrechte,
Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung
2. Strafrecht in den Pflege- und anderen Gesundheitsfachberufen
• Überblick über den systematischen Aufbau des Straf- und Strafverfahrensrechts
• Grundlagen des Strafrechts – Allgemeiner Teil, Strafbare Handlung, Echte und unechte Unterlassungsdelikte,  
Grundlagen des Strafrechts – Besonderer Teil
• Schweigepflicht, §§ 203, 204 StGB,  
• Aussetzung und Verlassen in hilfloser Lage, § 221 StGB
• Körperverletzungsdelikte, §§ 223, 224, 225, 226, 227, 228, 229 StGB
• Tötungsdelikte, §§ 211, 212, 213, 216, 222 StGB
•• Abgrenzung: Fremdtötung – Selbsttötung; Mord – Totschlag – Tötung auf Verlangen, aktive, passive und indirekte Sterbehilfe
•• Sonderfall: Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen bei einem Betreuten / Patientenverfügung
• Freiheitsberaubung, § 239 StGB und Freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierung, Bettgitter,
sedierende Medikamente), § 1906 Abs. 4 BGB
• Strafrechtliche Probleme in spezifischen Versorgungsbereichen (Psychiatrie/Gerontopsychiatrie/...)
3. Haftungsrecht in den Pflege- und anderen Gesundheitsfachberufen
• Grundlagen der zivilrechtlichen Haftung (wiederholend)
• Die vertragliche und deliktische Haftung des Krankenhausträgers, die deliktische Haftung der Pflegefachkraft, die Anordnungs-, Durchführungs- und Organisationsverantwortung
• Zur haftungsrechtlichen Relevanz von Standards, Richtlinien, Leitlinien und Empfehlungen
• Zur haftungsrechtlichen Einordnung von Pflegefehlern, Risikomanagement aus haftungsrechtlicher Sicht
• Möglichkeiten und Grenzen der Delegation ärztlicher Tätigkeiten
• Abgrenzung zwischen ärztlicher und nichtärztlicher Tätigkeit
• Die Notfallkompetenz und ihre rechtlichen Grenzen, die Pflegedokumentation aus haftungsrechtlicher Sicht, haftungsrechtliche Probleme in spezifischen Versorgungsbereichen (Psychiatrie/Gerontopsychiatrie/...)
4. Berufsrechtliche Vertiefung
• Rechtliche Relevanz der kompetenziellen Gliederung der Ausbildungsgesetze für die beruflicher   Tätigkeit
• Rechtliche Relevanz von Berufsordnungen
• Zur Erweiterung der Handlungskompetenzen und ihre gesetzliche Verankerung
• Pflegekammern aus (verfassungs)rechtlicher Sicht
• Die neue EG-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

[letzte Änderung 12.05.2010]
Weitere Lehrmethoden und Medien:
Print- und elektronische Medien

[letzte Änderung 12.05.2010]
Literatur:
• Roßbruch, Robert : Handbuch des Pflegerechts. 6-bändiges Loseblattwerk. Neuwied (Luchterhand) 1997 ff; 58. Aktualisierung Juli 2007
• Roßbruch, Robert (Hrsg.): PflegeRecht. Monatlich erscheinende Fachzeitschrift für Rechtsfragen in der stationären und ambulanten Pflege; 11. Jg., 2007
• BGB - Bürgerliches Gesetzbuch. Textausgabe. München (dtv/Beck) 200X (aktuelle Jahresauflage)
• StGB - Strafgesetzbuch. Textausgabe. München (dtv/Beck) 200X (aktuelle Jahresauflage)

[letzte Änderung 12.05.2010]
[Wed Apr 24 09:06:49 CEST 2024, CKEY=me332, BKEY=me, CID=BAME-332, LANGUAGE=de, DATE=24.04.2024]