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Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten II (Diagnose- und Prozedurenbezogen)

Modulbezeichnung:
Bezeichnung des Moduls innerhalb des Studiengangs. Sie soll eine präzise und verständliche Überschrift des Modulinhalts darstellen.
Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten II (Diagnose- und Prozedurenbezogen)
Modulbezeichnung (engl.): Implementing Therapeutic Interventions II (Diagnosis- and Procedure-Related)
Studiengang:
Studiengang mit Beginn der Gültigkeit der betreffenden ASPO-Anlage/Studienordnung des Studiengangs, in dem dieses Modul zum Studienprogramm gehört (=Start der ersten Erstsemester-Kohorte, die nach dieser Ordnung studiert).
Pflege, Bachelor, ASPO 01.10.2012
Code: BAP7702.
SWS/Lehrform:
Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) wird als Zusammensetzung von Vorlesungsstunden (V), Übungsstunden (U), Praktikumsstunden (P) oder Projektarbeitsstunden (PA) angegeben. Beispielsweise besteht eine Veranstaltung der Form 2V+2U aus 2 Vorlesungsstunden und 2 Übungsstunden pro Woche.
4SU (4 Semesterwochenstunden)
ECTS-Punkte:
Die Anzahl der Punkte nach ECTS (Leistungspunkte, Kreditpunkte), die dem Studierenden bei erfolgreicher Ableistung des Moduls gutgeschrieben werden. Die ECTS-Punkte entscheiden über die Gewichtung des Fachs bei der Berechnung der Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis. Jedem ECTS-Punkt entsprechen 30 studentische Arbeitsstunden (Anwesenheit, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung, ggfs. Zeit zur Bearbeitung eines Projekts), verteilt über die gesamte Zeit des Semesters (26 Wochen).
5
Studiensemester: 7
Pflichtfach: ja
Arbeitssprache:
Deutsch
Studienleistungen (lt. Studienordnung/ASPO-Anlage):
Präsentation
Prüfungsart:
Präsentation

[letzte Änderung 15.04.2015]
Verwendbarkeit / Zuordnung zum Curriculum:
Alle Studienprogramme, die das Modul enthalten mit Jahresangabe der entsprechenden Studienordnung / ASPO-Anlage.

BAP7702. Pflege, Bachelor, ASPO 01.10.2012 , 7. Semester, Pflichtfach
Arbeitsaufwand:
Der Arbeitsaufwand des Studierenden, der für das erfolgreiche Absolvieren eines Moduls notwendig ist, ergibt sich aus den ECTS-Punkten. Jeder ECTS-Punkt steht in der Regel für 30 Arbeitsstunden. Die Arbeitsstunden umfassen Präsenzzeit (in den Vorlesungswochen), Vor- und Nachbereitung der Vorlesung, ggfs. Abfassung einer Projektarbeit und die Vorbereitung auf die Prüfung.

Die ECTS beziehen sich auf die gesamte formale Semesterdauer (01.04.-30.09. im Sommersemester, 01.10.-31.03. im Wintersemester).
Die Präsenzzeit dieses Moduls umfasst bei 15 Semesterwochen 60 Veranstaltungsstunden (= 45 Zeitstunden). Der Gesamtumfang des Moduls beträgt bei 5 Creditpoints 150 Stunden (30 Std/ECTS). Daher stehen für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung zusammen mit der Prüfungsvorbereitung 105 Stunden zur Verfügung.
Empfohlene Voraussetzungen (Module):
BAP1102 Wahrnehmung, Kommunikation, Beziehung
BAP1203 Instrumente pflegerischen Handelns
BAP2101 Bewegung und Körperpflege
BAP2102 Kranke und Pflegebedürftige verstehen
BAP2203 Ernähren und Ruhen
BAP2204 Pflege in ausgewählten Phasen der Lebensspanne
BAP2305. Kuratives Handeln in der Pflege - akute Innere Medizin, Infektionskrankheiten, Notfallmedizin
BAP2406. Kuratives Handeln in der Pflege - chirurgische und medikamentöse Versorgung
BAP3302 Die Bedeutung von Biographie, Lebenswelten und sozialen Netzwerken
BAP3404 Forschungsmethoden und -prozesse verstehen
BAP4301 Soziale und gesellschaftliche Bedingungen pflegerischen Handelns
BAP5301 Kooperativ handeln


[letzte Änderung 05.08.2015]
Sonstige Vorkenntnisse:
BAP4402; BAP3404; BAP1504; BAP3505; BAP4503; BAP2507

[letzte Änderung 20.04.2015]
Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
Modulverantwortung:
Prof. Dr. Susanne Grundke
Dozent/innen:
Prof. Dr. Susanne Grundke
Désirée Schäfer


[letzte Änderung 05.08.2015]
Lernziele:
Die Studierenden
- lernen in Arbeitsgruppen anwendungsbezogene Fragestellungen ergebnisorientiert zu bearbeiten im Hinblick auf die Richtlinie über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V (Richtlinie nach§ 63 Abs. 3c SGB V)
- erwerben ein umfassendes Verständnis praktischer, selbständiger oder im Dienst anderer ausgeübte Tätigkeit zur Verhütung, Feststellung, Heilung oder Linderung menschlicher Krankheiten, Körperschäden oder Leiden.
- vertiefen und erweitern Kenntnisse zur Aufgaben- und Verantwortungsteilung zwischen Arzt und Gesundheitsfachberufen entsprechend der Heilkundeübertragungsrichtlinie des G-BA.


[letzte Änderung 20.04.2015]
Inhalt:
- Demenz (30 LE)
- Hypertonie (30 LE)

[letzte Änderung 05.08.2015]
Weitere Lehrmethoden und Medien:
Präsenzstudium:  Gruppenarbeit, Partnerarbeit, Präsentation, Übungen, studienbegleitendes Lerncoaching
Skills-Lab


[letzte Änderung 20.04.2015]
Sonstige Informationen:
-

[letzte Änderung 20.04.2015]
Literatur:
wird noch ergänzt

[letzte Änderung 20.04.2015]
[Thu Nov 21 15:26:12 CET 2024, CKEY=pwia, BKEY=pf, CID=BAP7702., LANGUAGE=de, DATE=21.11.2024]