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Praxismodul VII

Modulbezeichnung:
Bezeichnung des Moduls innerhalb des Studiengangs. Sie soll eine präzise und verständliche Überschrift des Modulinhalts darstellen.
Praxismodul VII
Modulbezeichnung (engl.): Practical Training Module VII
Studiengang:
Studiengang mit Beginn der Gültigkeit der betreffenden ASPO-Anlage/Studienordnung des Studiengangs, in dem dieses Modul zum Studienprogramm gehört (=Start der ersten Erstsemester-Kohorte, die nach dieser Ordnung studiert).
Pflege, Bachelor, ASPO 01.10.2014
Code: BAP8707
SAP-Submodul-Nr.:
Die Prüfungsverwaltung mittels SAP-SLCM vergibt für jede Prüfungsart in einem Modul eine SAP-Submodul-Nr (= P-Nummer). Gleiche Module in unterschiedlichen Studiengängen haben bei gleicher Prüfungsart die gleiche SAP-Submodul-Nr..
P311-0104
SWS/Lehrform:
Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) wird als Zusammensetzung von Vorlesungsstunden (V), Übungsstunden (U), Praktikumsstunden (P) oder Projektarbeitsstunden (PA) angegeben. Beispielsweise besteht eine Veranstaltung der Form 2V+2U aus 2 Vorlesungsstunden und 2 Übungsstunden pro Woche.
-
ECTS-Punkte:
Die Anzahl der Punkte nach ECTS (Leistungspunkte, Kreditpunkte), die dem Studierenden bei erfolgreicher Ableistung des Moduls gutgeschrieben werden. Die ECTS-Punkte entscheiden über die Gewichtung des Fachs bei der Berechnung der Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis. Jedem ECTS-Punkt entsprechen 30 studentische Arbeitsstunden (Anwesenheit, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung, ggfs. Zeit zur Bearbeitung eines Projekts), verteilt über die gesamte Zeit des Semesters (26 Wochen).
5
Studiensemester: 7
Pflichtfach: ja
Arbeitssprache:
Deutsch
Prüfungsart:
Praxisaufgabe

[letzte Änderung 30.06.2020]
Verwendbarkeit / Zuordnung zum Curriculum:
Alle Studienprogramme, die das Modul enthalten mit Jahresangabe der entsprechenden Studienordnung / ASPO-Anlage.

BAP8707 (P311-0104) Pflege, Bachelor, ASPO 01.10.2012 , 7. Semester, Pflichtfach
BAP8707 (P311-0104) Pflege, Bachelor, ASPO 01.10.2014 , 7. Semester, Pflichtfach
Arbeitsaufwand:
Der Arbeitsaufwand des Studierenden, der für das erfolgreiche Absolvieren eines Moduls notwendig ist, ergibt sich aus den ECTS-Punkten. Jeder ECTS-Punkt steht in der Regel für 30 Arbeitsstunden. Die Arbeitsstunden umfassen Präsenzzeit (in den Vorlesungswochen), Vor- und Nachbereitung der Vorlesung, ggfs. Abfassung einer Projektarbeit und die Vorbereitung auf die Prüfung.

Die ECTS beziehen sich auf die gesamte formale Semesterdauer (01.04.-30.09. im Sommersemester, 01.10.-31.03. im Wintersemester).
Der Gesamtaufwand des Moduls beträgt 150 Arbeitsstunden.
Empfohlene Voraussetzungen (Module):
BAP2507 Palliative Pflege und Sterbebegleitung
BAP8101 Praxismodul I
BAP8202 Praxismodul II
BAP8303 Praxismodul III
BAP8404 Praxismodul IV
BAP8505 Praxismodul V
BAP8606 Praxismodul VI


[letzte Änderung 14.04.2022]
Sonstige Vorkenntnisse:
Pflegerisches Vorpraktikum

[letzte Änderung 30.06.2020]
Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
BAP8808 Praxismodul VIII und praktisches Pflegeexamen


[letzte Änderung 14.04.2022]
Modulverantwortung:
Studienleitung
Dozent/innen:
Anke Kochems-Becker, B.A.
htwsaar extern
htwsaar intern


[letzte Änderung 14.04.2022]
Lernziele:
Die Studierenden…
• sind mit grundlegenden Methoden der Qualitätssicherung und Zertifizierung in den verschiedenen Sektoren des Gesundheitswesens vertraut.
• kennen die gesetzlichen Grundlagen und spezifischen Klassifikationssystemen, die in der Begutachtung von Bedeutung sind und wenden sie zur qualifizierten Gutachtenerstellung an.
• besitzen ein umfassendes Verständnis praktischer, selbständiger oder im Dienst anderer ausgeübte Tätigkeit zur Verhütung, Feststellung, Heilung oder Linderung menschlicher Krankheiten, Körperschäden oder Leiden.
• bearbeiten ergebnisorientiert anwendungsbezogene Fragestellungen im Hinblick auf die Richtlinie über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V (Richtlinie nach§ 63 Abs. 3c SGB V)
• kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen der Praxisanleitung in Gesundheits- und Pflegeberufen sowie auch die deutschen und europäischen Qualifikationsrahmen;
• erkennen die Bedeutung von Anleitung, Beratung und Schulung von Patienten und Bezugspersonen als Instrumente der patientenzentrierten Leistungserbringung sowie als wichtiges Handlungsfeld der Pflegefachberufe;
• sind in der Lage fachpraktische Lernsituationen im Handlungsfeld beruflicher Pflege zu gestalten, anzuleiten und fachlich zu begleiten.
• besitzen die Kompetenz das Lernen am Lernort Praxis selbständig zu gestalten und Lernmöglichkeiten effektiv auszuschöpfen.

[letzte Änderung 30.06.2020]
Inhalt:
- Pflegepädagogische Grundlagen der Praxisanleitung
- Beurteilungs- und Reflexionsinstrumente der praktischen Ausbildung
- Qualitätsentwicklung im Gesundheitswesen
- Gutachtenerstellung lebensalterübergreifend
- Gesundheits- und Pflegeberatung
- Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten
- Wiederholung zentraler Inhalte der Theorie- und Praxismodule

[letzte Änderung 30.06.2020]
Weitere Lehrmethoden und Medien:
• Arbeitsauftrag „Fit für das Examen“
• 2 praxisbegleitende Studientage an der htw saar
• Praxisanleitung durch Praxisanleitende der praktischen Lernorte
• Praxisbegleitung durch Mitarbeitende des Praxisreferats der Hochschule

[letzte Änderung 30.06.2020]
Literatur:
Literaturlisten der Theoriemodule des 7. Semesters

[letzte Änderung 30.06.2020]
[Thu Nov 21 10:24:21 CET 2024, CKEY=ppvb, BKEY=pf2, CID=BAP8707, LANGUAGE=de, DATE=21.11.2024]