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BGB und ausgewählte Probleme des Zivilrechts

Modulbezeichnung:
Bezeichnung des Moduls innerhalb des Studiengangs. Sie soll eine präzise und verständliche Überschrift des Modulinhalts darstellen.
BGB und ausgewählte Probleme des Zivilrechts
Studiengang:
Studiengang mit Beginn der Gültigkeit der betreffenden ASPO-Anlage/Studienordnung des Studiengangs, in dem dieses Modul zum Studienprogramm gehört (=Start der ersten Erstsemester-Kohorte, die nach dieser Ordnung studiert).
Management und Expertise im Pflege- und Gesundheitswesen, Bachelor, ASPO 01.04.2008
Code: BAME-231
SWS/Lehrform:
Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) wird als Zusammensetzung von Vorlesungsstunden (V), Übungsstunden (U), Praktikumsstunden (P) oder Projektarbeitsstunden (PA) angegeben. Beispielsweise besteht eine Veranstaltung der Form 2V+2U aus 2 Vorlesungsstunden und 2 Übungsstunden pro Woche.
3V (3 Semesterwochenstunden)
ECTS-Punkte:
Die Anzahl der Punkte nach ECTS (Leistungspunkte, Kreditpunkte), die dem Studierenden bei erfolgreicher Ableistung des Moduls gutgeschrieben werden. Die ECTS-Punkte entscheiden über die Gewichtung des Fachs bei der Berechnung der Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis. Jedem ECTS-Punkt entsprechen 30 studentische Arbeitsstunden (Anwesenheit, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung, ggfs. Zeit zur Bearbeitung eines Projekts), verteilt über die gesamte Zeit des Semesters (26 Wochen).
3
Studiensemester: 2
Pflichtfach: ja
Arbeitssprache:
Deutsch
Prüfungsart:
Studienleistung: Fallbearbeitung

[letzte Änderung 12.05.2010]
Verwendbarkeit / Zuordnung zum Curriculum:
Alle Studienprogramme, die das Modul enthalten mit Jahresangabe der entsprechenden Studienordnung / ASPO-Anlage.

BAME-231 Management und Expertise im Pflege- und Gesundheitswesen, Bachelor, ASPO 01.04.2008 , 2. Semester, Pflichtfach
Arbeitsaufwand:
Der Arbeitsaufwand des Studierenden, der für das erfolgreiche Absolvieren eines Moduls notwendig ist, ergibt sich aus den ECTS-Punkten. Jeder ECTS-Punkt steht in der Regel für 30 Arbeitsstunden. Die Arbeitsstunden umfassen Präsenzzeit (in den Vorlesungswochen), Vor- und Nachbereitung der Vorlesung, ggfs. Abfassung einer Projektarbeit und die Vorbereitung auf die Prüfung.

Die ECTS beziehen sich auf die gesamte formale Semesterdauer (01.04.-30.09. im Sommersemester, 01.10.-31.03. im Wintersemester).
Die Präsenzzeit dieses Moduls umfasst bei 15 Semesterwochen 45 Veranstaltungsstunden (= 33.75 Zeitstunden). Der Gesamtumfang des Moduls beträgt bei 3 Creditpoints 90 Stunden (30 Std/ECTS). Daher stehen für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung zusammen mit der Prüfungsvorbereitung 56.25 Stunden zur Verfügung.
Empfohlene Voraussetzungen (Module):
Keine.
Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
BAME-433 Arbeitsrecht, Grundlagen des Individualarbeitsrechts


[letzte Änderung 12.05.2010]
Modulverantwortung:
N.N.
Dozent/innen:
Prof. Robert Roßbruch


[letzte Änderung 12.05.2010]
Lernziele:
Die Studierenden kennen die grundlegenden Methoden und Kenntnisse zur Lösung zivilrechtlicher Fragestellungen. Durch die Erarbeitung der allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Rechts und des Vertragsrechts, sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden, die üblichen Vertragsgestaltungen im Gesundheitswesen durch die Arbeit mit dem Gesetzestext juristisch grundlegend zu erfassen. Das Problembewusstsein für die Rolle der Rechtsprechung bei der Rechtsfortbildung wird geschärft.
Die veränderten Anforderungen an den Umgang mit einer betreuungsbedürftigen und der Betreuung unterstellten Person stellen nicht unerhebliche Probleme dar. Den Studierenden wird anhand der gesetzlichen Vorschriften sowie der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung die Grundzüge des Betreuungsrechts vermittelt, um diese zu befähigen, betreuungsrechtliche Problemstellungen zu erkennen und einer adäquaten Lösung zuzuführen. Die Studierenden erhalten einen umfassenden Überblick über die essentiellen Probleme von Vorausverfügungen (Patientenverfügungen, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung) erhalten. Dabei werden die Probleme bei der Vorbereitung einer Vorausverfügung wie auch die Probleme im ärztlichen und pflegerischen Alltag behandelt.
Darüber hinaus sollen Anregungen zur Gestaltung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen gegeben und gleichzeitig deren Möglichkeiten und Grenzen aufzeigt werden.
 
[OE+1+0+0+1+0+0=2]


[letzte Änderung 12.05.2010]
Inhalt:
1. Einführung in das BGB
• Aufbau des Bürgerlichen Gesetzbuches
2. Der Allgemeine Teil des BGB
• Die Willenserklärung (ausdrückliche, konkludente, mutmaßliche Einwilligung)
• Sonderfall: Die ordnungsgemäße Aufklärung des Patienten als Voraussetzung für eine wirksame
  Einwilligung
  • Arten der Aufklärung, Umfang der Aufklärung, Dokumentation von Aufklärung und Einwilligung
  • Rechtsfolgen der rechtsunwirksamen Einwilligung aufgrund nicht ordnungsgemäßer Aufklärung
• Stellvertretung
• Zur Geschäftsfähigkeit, Willensmängel und Formfehler
• Zur Einwilligungsfähigkeit Minderjähriger
3. Das Allgemeine Schuldrecht
• Vertragliche Schuldverhältnisse: Begründung, Inhalt und Beendigung
• Die Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
• Das Recht der Leistungsstörungen: Unmöglichkeit und Verzug
• Die vertragliche Haftung gemäß §§ 280 ff. BGB
4. Das Besondere Schuldrecht
• Der (totale/gespaltene) Krankenhausaufnahmevertrag, der Heimvertrag, der Pflegevertrag, die deliktische Haftung gemäß § 823 BGB
5. Einführung in die Beweislastregeln
• Die Grundstruktur der Beweislastregeln, Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr
6. Das Betreuungsrecht
• Die Rechtsstellung des Patienten, das Wesen und die Voraussetzungen der Betreuung  
• Die rechtlichen Wirkungen der Betreuung – insbesondere des Einwilligungsvorbehaltes  
• Einleitung, Dauer und Ende der Betreuung, die Aufgabenkreise der Betreuer sowie deren Kompetenzen und Grenzen, Eilfallregelungen / Allzuständigkeit des Gerichts  
7. Patientenverfügung – Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung  
• Zum Stellenwert von Selbstbestimmung und Autonomie im Verlauf des Sterbens, Arten der Vorausverfügungen (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung),
Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht, zur Bindungskraft der Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten / Betreuer
8. Das Dreizeugentestament
• Einführung in die Thematik, zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Dreizeugentestaments
• Rechtsfolgen eines fehlerhaft erstellten Dreizeugentestaments

[letzte Änderung 12.05.2010]
Weitere Lehrmethoden und Medien:
Print- und elektronische Medien

[letzte Änderung 12.05.2010]
Literatur:
• Schellhammer, Kurt: Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen samt BGB Allgemeiner Teil. Heidelberg (C.F. Müller) 6. Aufl. 2005
• Emmerich, Volker: BGB-Schuldrecht Besonderer Teil. Heidelberg (C.F. Müller) 11. Aufl. 2006
• Roßbruch, Robert: Handbuch des Pflegerechts. 6-bändiges Loseblattwerk. Neuwied (Luchterhand) 1997 ff; 58. Aktualisierung Juli 2007.
• BGB - Bürgerliches Gesetzbuch. Textausgabe. München (dtv/Beck) 200X (aktuelle Jahresauflage).  
• Weitergehende und spezielle Literatur und Urteile werden gesondert benannt.
(Die Anschaffung des BGB (5,00 EUR) aus dem Beck Verlag wird für das Teilmodul M/E 4.2 empfohlen.)

[letzte Änderung 12.05.2010]
[Wed Oct 30 09:28:19 CET 2024, CKEY=mbuapdz, BKEY=me, CID=BAME-231, LANGUAGE=de, DATE=30.10.2024]