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Praxismodul VII

Modulbezeichnung:
Bezeichnung des Moduls innerhalb des Studiengangs. Sie soll eine präzise und verständliche Überschrift des Modulinhalts darstellen.
Praxismodul VII
Modulbezeichnung (engl.): Practical Training Module VII
Studiengang:
Studiengang mit Beginn der Gültigkeit der betreffenden ASPO-Anlage/Studienordnung des Studiengangs, in dem dieses Modul zum Studienprogramm gehört (=Start der ersten Erstsemester-Kohorte, die nach dieser Ordnung studiert).
Pflege, Bachelor, ASPO 01.10.2014
Code: BAP8707
SAP-Submodul-Nr.:
Die Prüfungsverwaltung mittels SAP-SLCM vergibt für jede Prüfungsart in einem Modul eine SAP-Submodul-Nr (= P-Nummer). Gleiche Module in unterschiedlichen Studiengängen haben bei gleicher Prüfungsart die gleiche SAP-Submodul-Nr..
P311-0104
SWS/Lehrform:
Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) wird als Zusammensetzung von Vorlesungsstunden (V), Übungsstunden (U), Praktikumsstunden (P) oder Projektarbeitsstunden (PA) angegeben. Beispielsweise besteht eine Veranstaltung der Form 2V+2U aus 2 Vorlesungsstunden und 2 Übungsstunden pro Woche.
-
ECTS-Punkte:
Die Anzahl der Punkte nach ECTS (Leistungspunkte, Kreditpunkte), die dem Studierenden bei erfolgreicher Ableistung des Moduls gutgeschrieben werden. Die ECTS-Punkte entscheiden über die Gewichtung des Fachs bei der Berechnung der Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis. Jedem ECTS-Punkt entsprechen 30 studentische Arbeitsstunden (Anwesenheit, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung, ggfs. Zeit zur Bearbeitung eines Projekts), verteilt über die gesamte Zeit des Semesters (26 Wochen).
5
Studiensemester: 7
Pflichtfach: ja
Arbeitssprache:
Deutsch
Prüfungsart:
Praxisaufgabe

[letzte Änderung 30.06.2020]
Verwendbarkeit / Zuordnung zum Curriculum:
Alle Studienprogramme, die das Modul enthalten mit Jahresangabe der entsprechenden Studienordnung / ASPO-Anlage.

BAP8707 (P311-0104) Pflege, Bachelor, ASPO 01.10.2012 , 7. Semester, Pflichtfach
BAP8707 (P311-0104) Pflege, Bachelor, ASPO 01.10.2014 , 7. Semester, Pflichtfach
Arbeitsaufwand:
Der Arbeitsaufwand des Studierenden, der für das erfolgreiche Absolvieren eines Moduls notwendig ist, ergibt sich aus den ECTS-Punkten. Jeder ECTS-Punkt steht in der Regel für 30 Arbeitsstunden. Die Arbeitsstunden umfassen Präsenzzeit (in den Vorlesungswochen), Vor- und Nachbereitung der Vorlesung, ggfs. Abfassung einer Projektarbeit und die Vorbereitung auf die Prüfung.

Die ECTS beziehen sich auf die gesamte formale Semesterdauer (01.04.-30.09. im Sommersemester, 01.10.-31.03. im Wintersemester).
Der Gesamtaufwand des Moduls beträgt 150 Arbeitsstunden.
Empfohlene Voraussetzungen (Module):
BAP2507 Palliative Pflege und Sterbebegleitung
BAP8101 Praxismodul I
BAP8202 Praxismodul II
BAP8303 Praxismodul III
BAP8404 Praxismodul IV
BAP8505 Praxismodul V
BAP8606 Praxismodul VI


[letzte Änderung 14.04.2022]
Sonstige Vorkenntnisse:
Pflegerisches Vorpraktikum

[letzte Änderung 30.06.2020]
Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
BAP8808 Praxismodul VIII und praktisches Pflegeexamen


[letzte Änderung 14.04.2022]
Modulverantwortung:
Studienleitung
Dozent/innen:
Anke Kochems-Becker, B.A.
htwsaar extern
htwsaar intern


[letzte Änderung 14.04.2022]
Lernziele:
Die Studierenden…
• sind mit grundlegenden Methoden der Qualitätssicherung und Zertifizierung in den verschiedenen Sektoren des Gesundheitswesens vertraut.
• kennen die gesetzlichen Grundlagen und spezifischen Klassifikationssystemen, die in der Begutachtung von Bedeutung sind und wenden sie zur qualifizierten Gutachtenerstellung an.
• besitzen ein umfassendes Verständnis praktischer, selbständiger oder im Dienst anderer ausgeübte Tätigkeit zur Verhütung, Feststellung, Heilung oder Linderung menschlicher Krankheiten, Körperschäden oder Leiden.
bearbeiten ergebnisorientiert anwendungsbezogene Fragestellungen im Hinblick auf die Richtlinie über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V (Richtlinie nach§ 63 Abs. 3c SGB V)
• kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen der Praxisanleitung in Gesundheits- und Pflegeberufen sowie auch die deutschen und europäischen Qualifikationsrahmen;
erkennen die Bedeutung von Anleitung, Beratung und Schulung von Patienten und Bezugspersonen als Instrumente der patientenzentrierten Leistungserbringung sowie als wichtiges Handlungsfeld der Pflegefachberufe;
• sind in der Lage fachpraktische Lernsituationen im Handlungsfeld beruflicher Pflege zu gestalten, anzuleiten und fachlich zu begleiten.
• besitzen die Kompetenz das Lernen am Lernort Praxis selbständig zu gestalten und Lernmöglichkeiten effektiv auszuschöpfen.
 
[OE+0+0+2+1+0+2=5]


[letzte Änderung 30.06.2020]
Inhalt:
- Pflegepädagogische Grundlagen der Praxisanleitung
- Beurteilungs- und Reflexionsinstrumente der praktischen Ausbildung
- Qualitätsentwicklung im Gesundheitswesen
- Gutachtenerstellung lebensalterübergreifend
- Gesundheits- und Pflegeberatung
- Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten
- Wiederholung zentraler Inhalte der Theorie- und Praxismodule

[letzte Änderung 30.06.2020]
Weitere Lehrmethoden und Medien:
• Arbeitsauftrag „Fit für das Examen“
• 2 praxisbegleitende Studientage an der htw saar
• Praxisanleitung durch Praxisanleitende der praktischen Lernorte
• Praxisbegleitung durch Mitarbeitende des Praxisreferats der Hochschule

[letzte Änderung 30.06.2020]
Literatur:
Literaturlisten der Theoriemodule des 7. Semesters

[letzte Änderung 30.06.2020]
[Sat May  4 17:53:53 CEST 2024, CKEY=ppvb, BKEY=pf2, CID=BAP8707, LANGUAGE=en, DATE=04.05.2024]