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Modulbezeichnung (engl.):
Nursing Care Counseling |
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Code: BAPP21.S.31 |
3S (3 Semesterwochenstunden) |
3 |
Studiensemester: laut Wahlpflichtliste |
Pflichtfach: nein |
Arbeitssprache:
Deutsch |
Studienleistungen (lt. Studienordnung/ASPO-Anlage):
Modularbeit |
Prüfungsart:
Studienleistung
[letzte Änderung 23.06.2021]
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MBG21.S.34 Management und Berufspädagogik im Gesundheitswesen, Bachelor, ASPO 01.10.2021
, Wahlpflichtfach, allgemeinwissenschaftlich, Modul inaktiv seit 30.09.2021
BAPP21.S.31 Pflegeexpertise und Praxisanleitung, Bachelor, ASPO 01.10.2021
, Wahlpflichtfach, allgemeinwissenschaftlich
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Die Präsenzzeit dieses Moduls umfasst bei 15 Semesterwochen 45 Veranstaltungsstunden (= 33.75 Zeitstunden). Der Gesamtumfang des Moduls beträgt bei 3 Creditpoints 90 Stunden (30 Std/ECTS). Daher stehen für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung zusammen mit der Prüfungsvorbereitung 56.25 Stunden zur Verfügung.
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Empfohlene Voraussetzungen (Module):
BAPP21.1 Wissenschaftliches Arbeiten I BAPP21.11 Soziale und gesellschaftliche Bedingungen pfleg. Handelns BAPP21.2 Pflege als Profession und Propädeutik
[letzte Änderung 14.04.2022]
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Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
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Modulverantwortung:
Studienleitung |
Dozent/innen: Studienleitung
[letzte Änderung 20.07.2021]
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Lernziele:
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls verfügen die Studierenden über folgende Fähigkeiten und Kompetenzen: Die Studierenden: Wissen und verstehen: • orientieren sich an der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen. • strukturieren Pflegeberatung gem. der Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes zur einheitlichen Durchführung der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI vom 7. Mai 2018. • beziehen die gesundheits- und pflegewissenschaftlichen Bezugsrahmen der Versorgungsleitlinien der Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher Medizinischer Fachgesellschaften (AWMF) und der Expertenstandards des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) ein. • beziehen die Richtlinien und Grundlagen des GKV-Spitzenverbandes sowie des MDK/MDS ein. • kennen Konzepte zur Bedarfsermittlung, Ressourcenanalyse und Angebotssteuerung. • gestalten ressourcen- und lösungsorientierte Beratungsgespräche unter Einbezug der individuellen (Unterstützungs-) Bedarfe und Bedürfnisse der Ratsuchenden; • kennen Konzepte kultur- und geschlechtssensibler Beratung. • kennen Konzepte integrativer Arbeit mit Belastungen von Pflegepersonen/ An- und Zugehörigen. • kennen Instrumente der Qualitätssicherung. Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen/Kunst: • können die Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes zur einheitlichen Durchführung der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI vom 7. Mai 2018 (Pflegeberatungs-Richtlinien) anwenden. • können kooperativ, respektvoll und empathisch einen vertrauensvollen Gesprächs- und Beratungsrahmen herstellen. • erkennen gesprächsfördernde und gesprächshemmende Faktoren, erreichen in Beratungssituationen eine Balance zwischen Nähe und Distanz, nehmen Konflikte wahr und erkennen diese. • erfragen die Bedarfe und Bedürfnisse der Ratsuchenden und gehen sensibel auf diese ein. Kommunikation und Kooperation: • wirken aktiv an der interdisziplinären und regional vernetzen Zusammenarbeit mit. Wissenschaftliches/künstlerisches Selbstverständnis/Professionalität: • können eigene Belastungen und Grenzen der Pflegeberatung reflektieren und sich Unterstützung einholen. • können ethische Fragestellungen und Konfliktsituationen in Beratungsgesprächen reflektieren und analysieren.
[letzte Änderung 30.08.2021]
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Inhalt:
Gesetzliche Rahmen der Pflegeberatung: • Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur einheitlichen Durchführung der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI (Pflegeberatungs-Richtlinien) • Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 7a Absatz3 Satz 3 SGB XI zur erforderlichen Anzahl, Qualifikation und Fortbildung von Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern vom 29. August 2008 in der jeweils aktuellen Fassung • Pflegeweiterentwicklungs- und Pflegestärkungsgesetz • Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen • Richtlinien / Grundlagen der MDK-Begutachtung • Pflegebedürftigkeitsbegriff gem. § 14 SGB XI • SGB-Leistungen – insbesondere das SGB V und die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) • Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes Anwendungsfelder der Pflegeberatung • Pflegeberatung an unterschiedlichen Orten der Patientenversorgung (Pädiatrie, Akut- und Langzeitversorgung sowie häusliche, ambulante und teilstationäre Pflege/Betreuung); • Pflegeberatung im interdisziplinären Team, eingebunden in die regionalen Strukturen der Patientenversorgung Bezugsrahmen • Konzepte zur Bedarfsermittlung, Ressourcenanalyse und Angebotssteuerung (Pflegeberaterinventare) • Beratungsverständnis gemäß den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur einheitlichen Durchführung der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI (Pflegeberatungs-Richtlinien); • Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI; • Konzepte integrativer Arbeit mit Angehörigen und weiteren Personen/besondere Belastungen von Pflegepersonen/ An- und Zugehörigen • Kultursensible Pflegeberatung • Umgang mit besonderen Belastungen für Pflegeberaterinnen und Pflegeberater/Grenzen der Pflegeberatung • Instrumente der Qualitätssicherung
[letzte Änderung 30.08.2021]
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Weitere Lehrmethoden und Medien:
Blended Learning
[letzte Änderung 23.06.2021]
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Literatur:
Wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.
[letzte Änderung 23.06.2021]
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