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Code: BAPP21.15 |
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4V (4 Semesterwochenstunden) |
6 |
Studiensemester: 5 |
Pflichtfach: ja |
Arbeitssprache:
Deutsch |
Studienleistungen (lt. Studienordnung/ASPO-Anlage):
Klausur |
Prüfungsart:
Prüfungsleistung
[letzte Änderung 30.06.2021]
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BAPP21.15 (P311-0211) Pflegeexpertise und Praxisanleitung, Bachelor, ASPO 01.10.2021
, 5. Semester, Pflichtfach
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Die Präsenzzeit dieses Moduls umfasst bei 15 Semesterwochen 60 Veranstaltungsstunden (= 45 Zeitstunden). Der Gesamtumfang des Moduls beträgt bei 6 Creditpoints 180 Stunden (30 Std/ECTS). Daher stehen für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung zusammen mit der Prüfungsvorbereitung 135 Stunden zur Verfügung.
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Empfohlene Voraussetzungen (Module):
BAPP21.1 Wissenschaftliches Arbeiten I BAPP21.2 Pflege als Profession und Propädeutik BAPP21.4 Praxisanleitung I BAPP21.8 Praxisanleitung II
[letzte Änderung 21.07.2021]
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Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
BAPP21.18 Praxisanleitung IV BAPP21.PA.51 Kompetenzmessung und -bewertung BAPP21.PA.52 Theorien zu Gruppen und Gruppenprozessen BAPP21.PA.53 Lernberatung in der (beruflichen) Erwachsenenbildung
[letzte Änderung 21.07.2021]
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Modulverantwortung:
Prof. Dr. Christine Dörge |
Dozent/innen: Prof. Dr. Christine Dörge
[letzte Änderung 21.07.2021]
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Lernziele:
Rechtliche Rahmen pflegerischer Aus-, Fort- und Weiterbildung Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls verfügen die Studierenden über folgende Fähigkeiten und Kompetenzen: Die Studierenden: Wissen und verstehen: • identifizieren die rechtlichen Rahmenbedingungen der Praxisanleitung in der Aus-/Fort- und Weiterbildung • haben Kenntnis über die Anforderungen an die theoretische und insbesondere praktische Ausbildung in Berufen des Gesundheitswesens aus den jeweiligen Berufsgesetzen und den dazugehörigen Ausbildungs- bzw. Studien- und Prüfungsordnungen • haben grundlegende Kenntnis zu relevanten Gesetzen und Verordnungen für den Pflegeberuf und seine Bildungsgänge, sowie zu arbeitsrechtlichen Bestimmungen Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen/Kunst: • planen und koordinieren die praktische Ausbildung und praktische Anleitung unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen (pflegerischer) Aus-, Fort- und Weiterbildung • wirken bei der Auswahl und Einstellung von Auszubildenden/neuen Mitarbeiter*innen aktiv mit • planen, gestalten und führen Abschlussprüfungen und andere Leistungsbeurteilungen bzw. Lernerfolgskontrollen unter Beachtung und Einhaltung der rechtlichen Vorgaben durch Kommunikation und Kooperation: • informieren und beraten Dritte zu den Möglichkeiten der Aus-/Fort-/und Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen Wissenschaftliches/künstlerisches Selbstverständnis/Professionalität: • nehmen ihre rechtliche Verantwortung als Praxisanleiter*in wahr Curriculare Strukturen in pflegerischer Aus-, Fort- und Weiterbildung Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls verfügen die Studierenden über folgende Fähigkeiten und Kompetenzen: Die Studierenden: Wissen und verstehen: • haben Kenntnis über organisationale Formen und Rahmenbedingungen des Lehrens und Lernens (in Einrichtungen des Gesundheitswesens) • entwickeln ein differenziertes Verständnis vom Curriculumbegriff • analysieren vor dem Hintergrund der gesetzlichen Bestimmungen und eines professionellen Berufsverständnisses bestehende (Rahmen-)Lehrpläne und Curricula hinsichtlich ihrer Struktur, der verankerten Bildungsziele und -inhalte sowie der didaktischen Vorgaben • setzen sich mit der Bedeutung und Tragweite eines curricular verankerten Bildungsverständnisses auseinander und leiten Konsequenzen für Bildungsprozesse an den unterschiedlichen Lernorten beruflicher Bildung ab Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen/Kunst: • erstellen und beurteilen Ausbildungs- /Einsatzplanungen unter Berücksichtigung der formalen und inhaltlichen Vorgaben der Berufsgesetze und Ausbildungs-/Studien- bzw. Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen • planen gemeinsam Ausbildungsabschnitte/ Ausbildungseinsätze einer/es Auszubildenden und erläutern die Auswahl, Planung, Durchführung und Kontrolle der Ausbildungsgegenstände unter Berücksichtigung individueller Lernvoraussetzungen und den Vorgaben der Ausbildungsstätten Kommunikation und Kooperation: • beziehen in ihr berufliches Handeln die vielfältigen Erfordernisse der Zusammenarbeit mit den Ausbildungsträgern und anderen an der Ausbildung beteiligten Einrichtungen/Personen mit ein Wissenschaftliches/künstlerisches Selbstverständnis/Professionalität: • vertreten wissenschaftlich reflektiert eigene Standpunkte und Entscheidungen bei der Erstellung und Planung von Ausbildungseinsätzen
[letzte Änderung 30.06.2021]
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Inhalt:
Rechtliche Rahmen pflegerischer Aus-, Fort- und Weiterbildung • Gesetzliche Rahmenbedingungen von akademischen wie nicht-akademischen Ausbildungen in Gesundheitsfachberufen (exemplarisch PflBG und HebG) • Kriterien für die Sichtung der Bewerbungsunterlagen, Methoden der Bewerber*innenauswahl, Schritte des Einstellungsverfahrens • Inhalte des Ausbildungs-/Arbeitsvertrages • Jugendarbeitsschutzgesetz/ Mutterschutzgesetz/ Arbeitszeitgesetz/ Datenschutz • Mitwirkung von Praxisanleitern an Prüfungen (Probezeit/ Examen/Zwischenprüfungen,…): rechtlicher und organisatorischer Ablauf von Prüfungen, Protokollführung und Notenfindung • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Berufsangehörige im Gesundheitswesen (Inhalte, Strukturen,…) • Einordnung beruflicher (Aus-)Bildung im Gesundheitswesen in die Strukturen des Bildungswesens • Nationale und internationale Qualifikationsrahmen (EQR, HQR, DQR, FQR Pflege und FQR Pflegedidaktik • Rahmenbedingungen für die Durchführung der Ausbildung: Stellenplan, Stellenbeschreibung, Dienstplangestaltung und Einsatzplangestaltung Curriculare Strukturen in pflegerischer Aus-, Fort- und Weiterbildung • Aufbau und Prinzipien von Curricula und curricularer Arbeit • Rahmenlehrpläne und Kerncurricula für die theoretische und praktische, akademische und nicht-akademische (Aus-)bildung in Berufen des Gesundheitswesens • Planung und Organisation der fachpraktischen Ausbildung (Einsatzorte, Inhalte, Zusammenarbeit mit den Ausbildungsträgern und anderen an der Ausbildung beteiligten Einrichtungen/ Personen • Curricula in der Pflegeausbildung, Beispiel für neuere curriculare Ansätze • Erstellung von Ausbildungsplänen (Dreijahresplanung, exemplarischer Praxiseinsatz (Station, ….)
[letzte Änderung 30.06.2021]
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Weitere Lehrmethoden und Medien:
Blended Learning
[letzte Änderung 30.06.2021]
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Literatur:
Wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.
[letzte Änderung 30.06.2021]
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