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Praxisanleitung III

Modulbezeichnung:
Bezeichnung des Moduls innerhalb des Studiengangs. Sie soll eine präzise und verständliche Überschrift des Modulinhalts darstellen.
Praxisanleitung III
Studiengang:
Studiengang mit Beginn der Gültigkeit der betreffenden ASPO-Anlage/Studienordnung des Studiengangs, in dem dieses Modul zum Studienprogramm gehört (=Start der ersten Erstsemester-Kohorte, die nach dieser Ordnung studiert).
Pflegeexpertise und Praxisanleitung, Bachelor, ASPO 01.10.2021
Code: BAPP21.15
SAP-Submodul-Nr.:
Die Prüfungsverwaltung mittels SAP-SLCM vergibt für jede Prüfungsart in einem Modul eine SAP-Submodul-Nr (= P-Nummer). Gleiche Module in unterschiedlichen Studiengängen haben bei gleicher Prüfungsart die gleiche SAP-Submodul-Nr..
P311-0211
SWS/Lehrform:
Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) wird als Zusammensetzung von Vorlesungsstunden (V), Übungsstunden (U), Praktikumsstunden (P) oder Projektarbeitsstunden (PA) angegeben. Beispielsweise besteht eine Veranstaltung der Form 2V+2U aus 2 Vorlesungsstunden und 2 Übungsstunden pro Woche.
4V (4 Semesterwochenstunden)
ECTS-Punkte:
Die Anzahl der Punkte nach ECTS (Leistungspunkte, Kreditpunkte), die dem Studierenden bei erfolgreicher Ableistung des Moduls gutgeschrieben werden. Die ECTS-Punkte entscheiden über die Gewichtung des Fachs bei der Berechnung der Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis. Jedem ECTS-Punkt entsprechen 30 studentische Arbeitsstunden (Anwesenheit, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung, ggfs. Zeit zur Bearbeitung eines Projekts), verteilt über die gesamte Zeit des Semesters (26 Wochen).
6
Studiensemester: 5
Pflichtfach: ja
Arbeitssprache:
Deutsch
Studienleistungen (lt. Studienordnung/ASPO-Anlage):
Klausur
Prüfungsart:
Prüfungsleistung

[letzte Änderung 30.06.2021]
Verwendbarkeit / Zuordnung zum Curriculum:
Alle Studienprogramme, die das Modul enthalten mit Jahresangabe der entsprechenden Studienordnung / ASPO-Anlage.

BAPP21.15 (P311-0211) Pflegeexpertise und Praxisanleitung, Bachelor, ASPO 01.10.2021 , 5. Semester, Pflichtfach
Arbeitsaufwand:
Der Arbeitsaufwand des Studierenden, der für das erfolgreiche Absolvieren eines Moduls notwendig ist, ergibt sich aus den ECTS-Punkten. Jeder ECTS-Punkt steht in der Regel für 30 Arbeitsstunden. Die Arbeitsstunden umfassen Präsenzzeit (in den Vorlesungswochen), Vor- und Nachbereitung der Vorlesung, ggfs. Abfassung einer Projektarbeit und die Vorbereitung auf die Prüfung.

Die ECTS beziehen sich auf die gesamte formale Semesterdauer (01.04.-30.09. im Sommersemester, 01.10.-31.03. im Wintersemester).
Die Präsenzzeit dieses Moduls umfasst bei 15 Semesterwochen 60 Veranstaltungsstunden (= 45 Zeitstunden). Der Gesamtumfang des Moduls beträgt bei 6 Creditpoints 180 Stunden (30 Std/ECTS). Daher stehen für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung zusammen mit der Prüfungsvorbereitung 135 Stunden zur Verfügung.
Empfohlene Voraussetzungen (Module):
BAPP21.1 Wissenschaftliches Arbeiten I
BAPP21.2 Pflege als Profession und Propädeutik
BAPP21.4 Praxisanleitung I
BAPP21.8 Praxisanleitung II


[letzte Änderung 21.07.2021]
Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
BAPP21.18 Praxisanleitung IV
BAPP21.PA.51 Kompetenzmessung und -bewertung
BAPP21.PA.52 Theorien zu Gruppen und Gruppenprozessen
BAPP21.PA.53 Lernberatung in der (beruflichen) Erwachsenenbildung


[letzte Änderung 21.07.2021]
Modulverantwortung:
Prof. Dr. Christine Dörge
Dozent/innen:
Prof. Dr. Christine Dörge


[letzte Änderung 21.07.2021]
Lernziele:
Rechtliche Rahmen pflegerischer Aus-, Fort- und Weiterbildung
 
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls verfügen die Studierenden über folgende Fähigkeiten und Kompetenzen:
Die Studierenden:
 
Wissen und verstehen:
• identifizieren die rechtlichen Rahmenbedingungen der Praxisanleitung in der Aus-/Fort- und Weiterbildung
• haben Kenntnis über die Anforderungen an die theoretische und insbesondere praktische Ausbildung in Berufen des
  Gesundheitswesens aus den jeweiligen Berufsgesetzen und den dazugehörigen Ausbildungs- bzw. Studien- und
  Prüfungsordnungen
• haben grundlegende Kenntnis zu relevanten Gesetzen und Verordnungen für den Pflegeberuf und seine Bildungsgänge,
  sowie zu arbeitsrechtlichen Bestimmungen
 
Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen/Kunst:
• planen und koordinieren die praktische Ausbildung und praktische Anleitung unter Berücksichtigung der rechtlichen
  Rahmenbedingungen (pflegerischer) Aus-, Fort- und Weiterbildung
• wirken bei der Auswahl und Einstellung von Auszubildenden/neuen Mitarbeiter*innen aktiv mit
• planen, gestalten und führen Abschlussprüfungen und andere Leistungsbeurteilungen bzw. Lernerfolgskontrollen unter
  Beachtung und Einhaltung der rechtlichen Vorgaben durch
 
Kommunikation und Kooperation:        
• informieren und beraten Dritte zu den Möglichkeiten der Aus-/Fort-/und Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen
 
Wissenschaftliches/künstlerisches Selbstverständnis/Professionalität:
• nehmen ihre rechtliche Verantwortung als Praxisanleiter*in wahr
 
Curriculare Strukturen in pflegerischer Aus-, Fort- und Weiterbildung
 
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls verfügen die Studierenden über folgende Fähigkeiten und Kompetenzen:
Die Studierenden:
 
Wissen und verstehen:
• haben Kenntnis über organisationale Formen und Rahmenbedingungen des Lehrens und Lernens (in Einrichtungen des
  Gesundheitswesens)
• entwickeln ein differenziertes Verständnis vom Curriculumbegriff
• analysieren vor dem Hintergrund der gesetzlichen Bestimmungen und eines professionellen Berufsverständnisses
  bestehende (Rahmen-)Lehrpläne und Curricula hinsichtlich ihrer Struktur, der verankerten Bildungsziele und -inhalte
  sowie der didaktischen Vorgaben
• setzen sich mit der Bedeutung und Tragweite eines curricular verankerten Bildungsverständnisses auseinander und
  leiten Konsequenzen für Bildungsprozesse an den unterschiedlichen Lernorten beruflicher Bildung ab
 
Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen/Kunst:
• erstellen und beurteilen Ausbildungs- /Einsatzplanungen unter Berücksichtigung der formalen und inhaltlichen
  Vorgaben der Berufsgesetze und Ausbildungs-/Studien- bzw. Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen
• planen gemeinsam Ausbildungsabschnitte/ Ausbildungseinsätze einer/es Auszubildenden und erläutern die Auswahl,
  Planung, Durchführung und Kontrolle der Ausbildungsgegenstände unter Berücksichtigung individueller
  Lernvoraussetzungen und den Vorgaben der Ausbildungsstätten
 
Kommunikation und Kooperation:
• beziehen in ihr berufliches Handeln die vielfältigen Erfordernisse der Zusammenarbeit mit den Ausbildungsträgern
  und anderen an der Ausbildung beteiligten Einrichtungen/Personen mit ein
 
Wissenschaftliches/künstlerisches Selbstverständnis/Professionalität:
• vertreten wissenschaftlich reflektiert eigene Standpunkte und Entscheidungen bei der Erstellung und Planung von
  Ausbildungseinsätzen
 


[letzte Änderung 30.06.2021]
Inhalt:
Rechtliche Rahmen pflegerischer Aus-, Fort- und Weiterbildung
 
• Gesetzliche Rahmenbedingungen von akademischen wie nicht-akademischen Ausbildungen in Gesundheitsfachberufen
  (exemplarisch PflBG und HebG)
• Kriterien für die Sichtung der Bewerbungsunterlagen, Methoden der Bewerber*innenauswahl, Schritte des
  Einstellungsverfahrens
• Inhalte des Ausbildungs-/Arbeitsvertrages
• Jugendarbeitsschutzgesetz/ Mutterschutzgesetz/ Arbeitszeitgesetz/ Datenschutz
• Mitwirkung von Praxisanleitern an Prüfungen (Probezeit/ Examen/Zwischenprüfungen,…): rechtlicher und
  organisatorischer Ablauf von Prüfungen, Protokollführung und Notenfindung
• Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Berufsangehörige im Gesundheitswesen (Inhalte, Strukturen,…)
• Einordnung beruflicher (Aus-)Bildung im Gesundheitswesen in die Strukturen des Bildungswesens
• Nationale und internationale Qualifikationsrahmen (EQR, HQR, DQR, FQR Pflege und FQR Pflegedidaktik  
• Rahmenbedingungen für die Durchführung der Ausbildung: Stellenplan, Stellenbeschreibung, Dienstplangestaltung und
  Einsatzplangestaltung
 
Curriculare Strukturen in pflegerischer Aus-, Fort- und Weiterbildung
 
• Aufbau und Prinzipien von Curricula und curricularer Arbeit
• Rahmenlehrpläne und Kerncurricula für die theoretische und praktische, akademische und nicht-akademische
  (Aus-)bildung in Berufen des Gesundheitswesens
• Planung und Organisation der fachpraktischen Ausbildung (Einsatzorte, Inhalte, Zusammenarbeit mit den
  Ausbildungsträgern und anderen an der Ausbildung beteiligten Einrichtungen/ Personen
• Curricula in der Pflegeausbildung, Beispiel für neuere curriculare Ansätze
• Erstellung von Ausbildungsplänen (Dreijahresplanung, exemplarischer Praxiseinsatz (Station, ….)
  

[letzte Änderung 30.06.2021]
Weitere Lehrmethoden und Medien:
Blended Learning

[letzte Änderung 30.06.2021]
Literatur:
Wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.

[letzte Änderung 30.06.2021]
[Thu Nov 21 12:24:05 CET 2024, CKEY=ppii, BKEY=ppb, CID=BAPP21.15, LANGUAGE=de, DATE=21.11.2024]