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Praxisanleitung III

Modulbezeichnung:
Bezeichnung des Moduls innerhalb des Studiengangs. Sie soll eine präzise und verständliche Überschrift des Modulinhalts darstellen.
Praxisanleitung III
Studiengang:
Studiengang mit Beginn der Gültigkeit der betreffenden ASPO-Anlage/Studienordnung des Studiengangs, in dem dieses Modul zum Studienprogramm gehört (=Start der ersten Erstsemester-Kohorte, die nach dieser Ordnung studiert).
Pflegeexpertise und Praxisanleitung, Bachelor, ASPO 01.10.2021
Code: BAPP21.15
SAP-Submodul-Nr.:
Die Prüfungsverwaltung mittels SAP-SLCM vergibt für jede Prüfungsart in einem Modul eine SAP-Submodul-Nr (= P-Nummer). Gleiche Module in unterschiedlichen Studiengängen haben bei gleicher Prüfungsart die gleiche SAP-Submodul-Nr..
P311-0211
SWS/Lehrform:
Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) wird als Zusammensetzung von Vorlesungsstunden (V), Übungsstunden (U), Praktikumsstunden (P) oder Projektarbeitsstunden (PA) angegeben. Beispielsweise besteht eine Veranstaltung der Form 2V+2U aus 2 Vorlesungsstunden und 2 Übungsstunden pro Woche.
4V (4 Semesterwochenstunden)
ECTS-Punkte:
Die Anzahl der Punkte nach ECTS (Leistungspunkte, Kreditpunkte), die dem Studierenden bei erfolgreicher Ableistung des Moduls gutgeschrieben werden. Die ECTS-Punkte entscheiden über die Gewichtung des Fachs bei der Berechnung der Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis. Jedem ECTS-Punkt entsprechen 30 studentische Arbeitsstunden (Anwesenheit, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung, ggfs. Zeit zur Bearbeitung eines Projekts), verteilt über die gesamte Zeit des Semesters (26 Wochen).
6
Studiensemester: 5
Pflichtfach: ja
Arbeitssprache:
Deutsch
Studienleistungen (lt. Studienordnung/ASPO-Anlage):
Klausur
Prüfungsart:
Prüfungsleistung

[letzte Änderung 30.06.2021]
Verwendbarkeit / Zuordnung zum Curriculum:
Alle Studienprogramme, die das Modul enthalten mit Jahresangabe der entsprechenden Studienordnung / ASPO-Anlage.

BAPP21.15 (P311-0211) Pflegeexpertise und Praxisanleitung, Bachelor, ASPO 01.10.2021 , 5. Semester, Pflichtfach
Arbeitsaufwand:
Der Arbeitsaufwand des Studierenden, der für das erfolgreiche Absolvieren eines Moduls notwendig ist, ergibt sich aus den ECTS-Punkten. Jeder ECTS-Punkt steht in der Regel für 30 Arbeitsstunden. Die Arbeitsstunden umfassen Präsenzzeit (in den Vorlesungswochen), Vor- und Nachbereitung der Vorlesung, ggfs. Abfassung einer Projektarbeit und die Vorbereitung auf die Prüfung.

Die ECTS beziehen sich auf die gesamte formale Semesterdauer (01.04.-30.09. im Sommersemester, 01.10.-31.03. im Wintersemester).
Die Präsenzzeit dieses Moduls umfasst bei 15 Semesterwochen 60 Veranstaltungsstunden (= 45 Zeitstunden). Der Gesamtumfang des Moduls beträgt bei 6 Creditpoints 180 Stunden (30 Std/ECTS). Daher stehen für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung zusammen mit der Prüfungsvorbereitung 135 Stunden zur Verfügung.
Empfohlene Voraussetzungen (Module):
BAPP21.1 Wissenschaftliches Arbeiten I
BAPP21.2 Pflege als Profession und Propädeutik
BAPP21.4 Praxisanleitung I
BAPP21.8 Praxisanleitung II


[letzte Änderung 21.07.2021]
Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
BAPP21.18 Praxisanleitung IV
BAPP21.PA.51 Kompetenzmessung und -bewertung
BAPP21.PA.52 Theorien zu Gruppen und Gruppenprozessen
BAPP21.PA.53 Lernberatung in der (beruflichen) Erwachsenenbildung


[letzte Änderung 21.07.2021]
Modulverantwortung:
Prof. Dr. Christine Dörge
Dozent/innen:
Prof. Dr. Christine Dörge


[letzte Änderung 21.07.2021]
Lernziele:
Rechtliche Rahmen pflegerischer Aus-, Fort- und Weiterbildung
 
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls verfügen die Studierenden über folgende Fähigkeiten und Kompetenzen:
Die Studierenden:
 
Wissen und verstehen:
identifizieren die rechtlichen Rahmenbedingungen der Praxisanleitung in der Aus-/Fort- und Weiterbildung
• haben Kenntnis über die Anforderungen an die theoretische und insbesondere praktische Ausbildung in Berufen des
  Gesundheitswesens aus den jeweiligen Berufsgesetzen und den dazugehörigen Ausbildungs- bzw. Studien- und
  Prüfungsordnungen
• haben grundlegende Kenntnis zu relevanten Gesetzen und Verordnungen für den Pflegeberuf und seine Bildungsgänge,
  sowie zu arbeitsrechtlichen Bestimmungen
 
Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen/Kunst:
planen und koordinieren die praktische Ausbildung und praktische Anleitung unter Berücksichtigung der rechtlichen
  Rahmenbedingungen (pflegerischer) Aus-, Fort- und Weiterbildung
• wirken bei der Auswahl und Einstellung von Auszubildenden/neuen Mitarbeiter*innen aktiv mit
planen, gestalten und führen Abschlussprüfungen und andere Leistungsbeurteilungen bzw. Lernerfolgskontrollen unter
  Beachtung und Einhaltung der rechtlichen Vorgaben durch
 
Kommunikation und Kooperation:        
• informieren und beraten Dritte zu den Möglichkeiten der Aus-/Fort-/und Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen
 
Wissenschaftliches/künstlerisches Selbstverständnis/Professionalität:
• nehmen ihre rechtliche Verantwortung als Praxisanleiter*in wahr
 
Curriculare Strukturen in pflegerischer Aus-, Fort- und Weiterbildung
 
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls verfügen die Studierenden über folgende Fähigkeiten und Kompetenzen:
Die Studierenden:
 
Wissen und verstehen:
• haben Kenntnis über organisationale Formen und Rahmenbedingungen des Lehrens und Lernens (in Einrichtungen des
  Gesundheitswesens)
entwickeln ein differenziertes Verständnis vom Curriculumbegriff
analysieren vor dem Hintergrund der gesetzlichen Bestimmungen und eines professionellen Berufsverständnisses
  bestehende (Rahmen-)Lehrpläne und Curricula hinsichtlich ihrer Struktur, der verankerten Bildungsziele und -inhalte
  sowie der didaktischen Vorgaben
• setzen sich mit der Bedeutung und Tragweite eines curricular verankerten Bildungsverständnisses auseinander und
  leiten Konsequenzen für Bildungsprozesse an den unterschiedlichen Lernorten beruflicher Bildung ab
 
Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen/Kunst:
erstellen und beurteilen Ausbildungs- /Einsatzplanungen unter Berücksichtigung der formalen und inhaltlichen
  Vorgaben der Berufsgesetze und Ausbildungs-/Studien- bzw. Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen
planen gemeinsam Ausbildungsabschnitte/ Ausbildungseinsätze einer/es Auszubildenden und erläutern die Auswahl,
  Planung, Durchführung und Kontrolle der Ausbildungsgegenstände unter Berücksichtigung individueller
  Lernvoraussetzungen und den Vorgaben der Ausbildungsstätten
 
Kommunikation und Kooperation:
• beziehen in ihr berufliches Handeln die vielfältigen Erfordernisse der Zusammenarbeit mit den Ausbildungsträgern
  und anderen an der Ausbildung beteiligten Einrichtungen/Personen mit ein
 
Wissenschaftliches/künstlerisches Selbstverständnis/Professionalität:
vertreten wissenschaftlich reflektiert eigene Standpunkte und Entscheidungen bei der Erstellung und Planung von
  Ausbildungseinsätzen
 
 
 
[OE+3+1+7+1+2+2=16]


[letzte Änderung 30.06.2021]
Inhalt:
Rechtliche Rahmen pflegerischer Aus-, Fort- und Weiterbildung
 
• Gesetzliche Rahmenbedingungen von akademischen wie nicht-akademischen Ausbildungen in Gesundheitsfachberufen
  (exemplarisch PflBG und HebG)
• Kriterien für die Sichtung der Bewerbungsunterlagen, Methoden der Bewerber*innenauswahl, Schritte des
  Einstellungsverfahrens
• Inhalte des Ausbildungs-/Arbeitsvertrages
• Jugendarbeitsschutzgesetz/ Mutterschutzgesetz/ Arbeitszeitgesetz/ Datenschutz
• Mitwirkung von Praxisanleitern an Prüfungen (Probezeit/ Examen/Zwischenprüfungen,…): rechtlicher und
  organisatorischer Ablauf von Prüfungen, Protokollführung und Notenfindung
• Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Berufsangehörige im Gesundheitswesen (Inhalte, Strukturen,…)
• Einordnung beruflicher (Aus-)Bildung im Gesundheitswesen in die Strukturen des Bildungswesens
• Nationale und internationale Qualifikationsrahmen (EQR, HQR, DQR, FQR Pflege und FQR Pflegedidaktik  
• Rahmenbedingungen für die Durchführung der Ausbildung: Stellenplan, Stellenbeschreibung, Dienstplangestaltung und
  Einsatzplangestaltung
 
Curriculare Strukturen in pflegerischer Aus-, Fort- und Weiterbildung
 
• Aufbau und Prinzipien von Curricula und curricularer Arbeit
• Rahmenlehrpläne und Kerncurricula für die theoretische und praktische, akademische und nicht-akademische
  (Aus-)bildung in Berufen des Gesundheitswesens
• Planung und Organisation der fachpraktischen Ausbildung (Einsatzorte, Inhalte, Zusammenarbeit mit den
  Ausbildungsträgern und anderen an der Ausbildung beteiligten Einrichtungen/ Personen
• Curricula in der Pflegeausbildung, Beispiel für neuere curriculare Ansätze
• Erstellung von Ausbildungsplänen (Dreijahresplanung, exemplarischer Praxiseinsatz (Station, ….)
  

[letzte Änderung 30.06.2021]
Weitere Lehrmethoden und Medien:
Blended Learning

[letzte Änderung 30.06.2021]
Literatur:
Wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.

[letzte Änderung 30.06.2021]
[Tue Jul 16 07:43:41 CEST 2024, CKEY=ppii, BKEY=ppb, CID=BAPP21.15, LANGUAGE=de, DATE=16.07.2024]