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Pflegeberatung

(Modul inaktiv seit 30.09.2021)

Modulbezeichnung:
Bezeichnung des Moduls innerhalb des Studiengangs. Sie soll eine präzise und verständliche Überschrift des Modulinhalts darstellen.
Pflegeberatung
Modulbezeichnung (engl.): Nursing Care Counseling
Studiengang:
Studiengang mit Beginn der Gültigkeit der betreffenden ASPO-Anlage/Studienordnung des Studiengangs, in dem dieses Modul zum Studienprogramm gehört (=Start der ersten Erstsemester-Kohorte, die nach dieser Ordnung studiert).
Management und Berufspädagogik im Gesundheitswesen, Bachelor, ASPO 01.10.2021
Code: MBG21.S.34
SWS/Lehrform:
Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) wird als Zusammensetzung von Vorlesungsstunden (V), Übungsstunden (U), Praktikumsstunden (P) oder Projektarbeitsstunden (PA) angegeben. Beispielsweise besteht eine Veranstaltung der Form 2V+2U aus 2 Vorlesungsstunden und 2 Übungsstunden pro Woche.
3S (3 Semesterwochenstunden)
ECTS-Punkte:
Die Anzahl der Punkte nach ECTS (Leistungspunkte, Kreditpunkte), die dem Studierenden bei erfolgreicher Ableistung des Moduls gutgeschrieben werden. Die ECTS-Punkte entscheiden über die Gewichtung des Fachs bei der Berechnung der Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis. Jedem ECTS-Punkt entsprechen 30 studentische Arbeitsstunden (Anwesenheit, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung, ggfs. Zeit zur Bearbeitung eines Projekts), verteilt über die gesamte Zeit des Semesters (26 Wochen).
3
Studiensemester: laut Wahlpflichtliste
Pflichtfach: nein
Arbeitssprache:
Deutsch
Studienleistungen (lt. Studienordnung/ASPO-Anlage):
Modularbeit
Prüfungsart:
Studienleistung

[letzte Änderung 23.06.2021]
Verwendbarkeit / Zuordnung zum Curriculum:
Alle Studienprogramme, die das Modul enthalten mit Jahresangabe der entsprechenden Studienordnung / ASPO-Anlage.

MBG21.S.34 Management und Berufspädagogik im Gesundheitswesen, Bachelor, ASPO 01.10.2021 , Wahlpflichtfach, allgemeinwissenschaftlich, Modul inaktiv seit 30.09.2021
BAPP21.S.31 Pflegeexpertise und Praxisanleitung, Bachelor, ASPO 01.10.2021 , Wahlpflichtfach, allgemeinwissenschaftlich
Arbeitsaufwand:
Der Arbeitsaufwand des Studierenden, der für das erfolgreiche Absolvieren eines Moduls notwendig ist, ergibt sich aus den ECTS-Punkten. Jeder ECTS-Punkt steht in der Regel für 30 Arbeitsstunden. Die Arbeitsstunden umfassen Präsenzzeit (in den Vorlesungswochen), Vor- und Nachbereitung der Vorlesung, ggfs. Abfassung einer Projektarbeit und die Vorbereitung auf die Prüfung.

Die ECTS beziehen sich auf die gesamte formale Semesterdauer (01.04.-30.09. im Sommersemester, 01.10.-31.03. im Wintersemester).
Die Kontaktzeit dieses Moduls umfasst bei 15 Semesterwochen 45 Veranstaltungsstunden (= 33.75 Zeitstunden). Der Gesamtumfang des Moduls beträgt bei 3 Creditpoints 90 Stunden (30 Std/ECTS). Daher stehen für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung zusammen mit der Prüfungsvorbereitung 56.25 Stunden zur Verfügung.
Empfohlene Voraussetzungen (Module):
MBG21-1 Wissenschaftliches Arbeiten I
MBG21-12 Gesundheits- und Pflegerecht II
MBG21-14 Berufspädagogik im Gesundheitswesen III
MBG21-15 Evidenzbasierte Medizin und Pflege
MBG21-18 Berufspädagogik im Gesundheitswesen IV


[letzte Änderung 30.09.2021]
Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
Modulverantwortung:
Studienleitung
Dozent/innen:
Prof. Dr. Susanne Grundke


[letzte Änderung 30.09.2021]
Lernziele:
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls verfügen die Studierenden über folgende Fähigkeiten und Kompetenzen:
Die Studierenden:
 
Wissen und verstehen:
• orientieren sich an der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen.
• strukturieren Pflegeberatung gem. der Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes zur einheitlichen Durchführung der
  Pflegeberatung nach § 7a SGB XI vom 7. Mai 2018.
• beziehen die gesundheits- und pflegewissenschaftlichen Bezugsrahmen der Versorgungsleitlinien der
  Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher Medizinischer Fachgesellschaften (AWMF) und der Expertenstandards des
  Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) ein.
• beziehen die Richtlinien und Grundlagen des GKV-Spitzenverbandes sowie des MDK/MDS ein.
• kennen Konzepte zur Bedarfsermittlung, Ressourcenanalyse und Angebotssteuerung.
• gestalten ressourcen- und lösungsorientierte Beratungsgespräche unter Einbezug der individuellen (Unterstützungs-)
  Bedarfe und Bedürfnisse der Ratsuchenden;
• kennen Konzepte kultur- und geschlechtssensibler Beratung.
• kennen Konzepte integrativer Arbeit mit Belastungen von Pflegepersonen/ An- und Zugehörigen.
• kennen Instrumente der Qualitätssicherung.
 
Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen/Kunst:
• können die Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes zur einheitlichen Durchführung der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
  vom 7. Mai 2018 (Pflegeberatungs-Richtlinien) anwenden.
• können kooperativ, respektvoll und empathisch einen vertrauensvollen Gesprächs- und Beratungsrahmen herstellen.
• erkennen gesprächsfördernde und gesprächshemmende Faktoren, erreichen in Beratungssituationen eine Balance
  zwischen Nähe und Distanz, nehmen Konflikte wahr und erkennen diese.
• erfragen die Bedarfe und Bedürfnisse der Ratsuchenden und gehen sensibel auf diese ein.
 
Kommunikation und Kooperation:
• wirken aktiv an der interdisziplinären und regional vernetzen Zusammenarbeit mit.
 
Wissenschaftliches/künstlerisches Selbstverständnis/Professionalität:
• können eigene Belastungen und Grenzen der Pflegeberatung reflektieren und sich Unterstützung einholen.
• können ethische Fragestellungen und Konfliktsituationen in Beratungsgesprächen reflektieren und analysieren.
 


[letzte Änderung 30.08.2021]
Inhalt:
Gesetzliche Rahmen der Pflegeberatung:
• Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur einheitlichen Durchführung der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
  (Pflegeberatungs-Richtlinien)
• Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 7a Absatz3 Satz 3 SGB XI zur erforderlichen Anzahl, Qualifikation und
  Fortbildung von Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern vom 29. August 2008 in der jeweils aktuellen Fassung
• Pflegeweiterentwicklungs- und Pflegestärkungsgesetz
• Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen
• Richtlinien / Grundlagen der MDK-Begutachtung
• Pflegebedürftigkeitsbegriff gem. § 14 SGB XI
• SGB-Leistungen – insbesondere das SGB V und die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung (SGB XI)
• Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes
 
Anwendungsfelder der Pflegeberatung
• Pflegeberatung an unterschiedlichen Orten der Patientenversorgung (Pädiatrie, Akut- und Langzeitversorgung sowie
  häusliche, ambulante und teilstationäre Pflege/Betreuung);
• Pflegeberatung im interdisziplinären Team, eingebunden in die regionalen Strukturen der Patientenversorgung
 
Bezugsrahmen
• Konzepte zur Bedarfsermittlung, Ressourcenanalyse und Angebotssteuerung (Pflegeberaterinventare)
• Beratungsverständnis gemäß den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur einheitlichen Durchführung der
  Pflegeberatung nach § 7a SGB XI (Pflegeberatungs-Richtlinien);
• Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI;
• Konzepte integrativer Arbeit mit Angehörigen und weiteren Personen/besondere Belastungen von Pflegepersonen/ An-
  und Zugehörigen
• Kultursensible Pflegeberatung
• Umgang mit besonderen Belastungen für Pflegeberaterinnen und Pflegeberater/Grenzen der Pflegeberatung
• Instrumente der Qualitätssicherung

[letzte Änderung 30.08.2021]
Weitere Lehrmethoden und Medien:
Blended Learning

[letzte Änderung 23.06.2021]
Literatur:
Wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.

[letzte Änderung 23.06.2021]
[Thu Apr 25 10:07:57 CEST 2024, CKEY=mpw, BKEY=mbg, CID=MBG21.S.34, LANGUAGE=de, DATE=25.04.2024]