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Pflegeexpertise II

Modulbezeichnung:
Bezeichnung des Moduls innerhalb des Studiengangs. Sie soll eine präzise und verständliche Überschrift des Modulinhalts darstellen.
Pflegeexpertise II
Studiengang:
Studiengang mit Beginn der Gültigkeit der betreffenden ASPO-Anlage/Studienordnung des Studiengangs, in dem dieses Modul zum Studienprogramm gehört (=Start der ersten Erstsemester-Kohorte, die nach dieser Ordnung studiert).
Pflegeexpertise und Praxisanleitung, Bachelor, ASPO 01.10.2021
Code: BAPP21.7
SAP-Submodul-Nr.:
Die Prüfungsverwaltung mittels SAP-SLCM vergibt für jede Prüfungsart in einem Modul eine SAP-Submodul-Nr (= P-Nummer). Gleiche Module in unterschiedlichen Studiengängen haben bei gleicher Prüfungsart die gleiche SAP-Submodul-Nr..
P311-0205
SWS/Lehrform:
Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) wird als Zusammensetzung von Vorlesungsstunden (V), Übungsstunden (U), Praktikumsstunden (P) oder Projektarbeitsstunden (PA) angegeben. Beispielsweise besteht eine Veranstaltung der Form 2V+2U aus 2 Vorlesungsstunden und 2 Übungsstunden pro Woche.
6S (6 Semesterwochenstunden)
ECTS-Punkte:
Die Anzahl der Punkte nach ECTS (Leistungspunkte, Kreditpunkte), die dem Studierenden bei erfolgreicher Ableistung des Moduls gutgeschrieben werden. Die ECTS-Punkte entscheiden über die Gewichtung des Fachs bei der Berechnung der Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis. Jedem ECTS-Punkt entsprechen 30 studentische Arbeitsstunden (Anwesenheit, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung, ggfs. Zeit zur Bearbeitung eines Projekts), verteilt über die gesamte Zeit des Semesters (26 Wochen).
8
Studiensemester: 2
Pflichtfach: ja
Arbeitssprache:
Deutsch
Studienleistungen (lt. Studienordnung/ASPO-Anlage):
Mündliche Prüfung
Prüfungsart:
Prüfungsleistung

[letzte Änderung 20.07.2021]
Verwendbarkeit / Zuordnung zum Curriculum:
Alle Studienprogramme, die das Modul enthalten mit Jahresangabe der entsprechenden Studienordnung / ASPO-Anlage.

BAPP21.7 (P311-0205) Pflegeexpertise und Praxisanleitung, Bachelor, ASPO 01.10.2021 , 2. Semester, Pflichtfach
Arbeitsaufwand:
Der Arbeitsaufwand des Studierenden, der für das erfolgreiche Absolvieren eines Moduls notwendig ist, ergibt sich aus den ECTS-Punkten. Jeder ECTS-Punkt steht in der Regel für 30 Arbeitsstunden. Die Arbeitsstunden umfassen Präsenzzeit (in den Vorlesungswochen), Vor- und Nachbereitung der Vorlesung, ggfs. Abfassung einer Projektarbeit und die Vorbereitung auf die Prüfung.

Die ECTS beziehen sich auf die gesamte formale Semesterdauer (01.04.-30.09. im Sommersemester, 01.10.-31.03. im Wintersemester).
Die Präsenzzeit dieses Moduls umfasst bei 15 Semesterwochen 90 Veranstaltungsstunden (= 67.5 Zeitstunden). Der Gesamtumfang des Moduls beträgt bei 8 Creditpoints 240 Stunden (30 Std/ECTS). Daher stehen für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung zusammen mit der Prüfungsvorbereitung 172.5 Stunden zur Verfügung.
Empfohlene Voraussetzungen (Module):
BAPP21.1 Wissenschaftliches Arbeiten I
BAPP21.2 Pflege als Profession und Propädeutik
BAPP21.3 Pflegeexpertise I


[letzte Änderung 14.04.2022]
Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
BAPP21.12 Pflege in ausgewählten Phasen der Lebensspanne
BAPP21.14 Pflegeexpertise III
BAPP21.16 Pflegeexpertise IV
BAPP21.PE.41 Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten - Diabetes mellitus
BAPP21.PE.42 Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten - Chronische Wunden


[letzte Änderung 14.04.2022]
Modulverantwortung:
Studienleitung
Dozent/innen: Studienleitung

[letzte Änderung 28.06.2021]
Lernziele:
Evidenzbasierte Pflege
 
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls verfügen die Studierenden über folgende Fähigkeiten und Kompetenzen:
Die Studierenden:
 
Wissen und verstehen:
• haben Kenntnis von etablierten Methoden und Instrumenten der Pflegediagnostik, um psychische, physiologische und
  entwicklungsbedingte Auswirkungen oder Reaktion auf Gesundheitsprobleme zu erkennen, um auf dieser Grundlage
  Pflegeziele zu formulieren und geeignete Pflegeinterventionen auszuwählen.
• kennen die Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF).
• kennen die amtliche Klassifikation für Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung in Deutschland (ICD)
  anwendungssicher.
• erläutern die Möglichkeiten der Integrierten Versorgung (IV)
• kennen die diagnosebezogene Fallgruppierung/Fallpauschalen (DRG) und den Pflegeerlös-Katalog.
• kennen den Pflegebedürftigkeitsbegriff gemäß § 14 SGB XI wissen wie die Grade der Pflegebedürftigkeit (§ 15 SGB XI)
  ermittelt werden.
 
Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen/Kunst:
• nutzen ihr erworbenes Wissen zur wissenschaftsfundierten klinischen Beurteilung mittels Pflegediagnosen und
  Klassifikationssystemen, um aktuelle und potenzielle Gesundheits-/Pflegeprobleme zu detektieren und evidenzbasierte
  Pflegemaßnahmen im interdisziplinären Team abzustimmen.
 
Kommunikation und Kooperation:
• nehmen Bedarfe, Bedürfnisse und Ressourcen von Patienten/Pflegebedürftigen wahr, kommunizieren mit ihnen und
  stimmen ihr pflegeprofessionelles Handeln darauf ab.
• kommunizieren wahrgenommene/beobachtete Eindrücke dem Patienten/Pflegebedürftigen gegenüber sowie auch im
  (interdisziplinären) Team.
• gestalten eine patientenorientierte interdisziplinäre Patientenversorgung durch eine enge Kooperation
  unterschiedlicher Leistungserbringer.
 
Wissenschaftliches/künstlerisches Selbstverständnis/Professionalität:
• entwickeln die Sensibilität und Bereitschaft, bestehendes Wissen reflexiv und kritisch zu hinterfragen sowie mit
  aktueller gesundheits- und pflegewissenschaftlicher Evidenz abzugleichen.
• überprüfen Pflegediagnosen und -interventionen stets im Rahmen des Pflegeprozessmodells zur Qualitätssicherung und
  Patientensicherheit.
• reflektieren wissenschaftliche Fachpublikationen kritisch.
 
Advanced Nursing Care
 
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls verfügen die Studierenden über folgende Fähigkeiten und Kompetenzen:
Die Studierenden:
 
Wissen und verstehen:
• kennen die neurophysiologischen Grundlagen des Schmerzes sowie auch unterschiedliche Verfahren des
  Schmerzassessments und Maßnahmen der (nicht-) medikamentösen Schmerzbehandlung mit deren Indikationen.
• kennen häufig vorkommende psychiatrische Erkrankungen und somatoforme Störungsbilder und deren
  Rehabilitationsindikationen.
 
Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen/Kunst:
 
• aktivieren Patienten jeden Lebensalters frühestmöglich, geben ihnen Hilfe zur Selbsthilfe und unterstützen bei der
  Wiedererlangung größtmöglicher Selbständigkeit im Alltag.
• begleitenPatienten jeden Lebensalters bei Therapiezieländerung (bspw. von kurativ zu palliativ).             
• nehmen akute und chronische Schmerzen als komplexes biopsychosoziales Geschehen wahr und setzen Maßnahmen der
  Schmerztherapie im Rahmen der ärztlichen Anordnungsverantwortung standard-/leitliniengerecht um.
• schätzen kulturelle, religiöse und gesellschaftliche Einflüsse auf das Sterben und deren Bedeutung für
  lebensaltersphasenübergreifendes Pflegehandeln ein.
• setzen ethische Prinzipien, rechtliche Handlungsrahmen und wissenschaftliche Evidenz in der
  onkologischen-/Palliativpflege um.
• analysieren vorhandene Fähigkeiten/Ressourcen der Patienten/Pflegebedürftigen sowie deren Bezugspersonen und
  fördern diese eingebunden in den vertieften erweiterten Pflegeprozess.
• erkennen und thematisieren weiterführenden Beratungs- und Unterstützungsbedarfe bei Patient*innen,
  hilfe-/pflegebedürftigen Menschen und deren Bezugsperosnen und leiten diesen weiter.
• schätzen selbst- und Fremdgefährdungen der Patienten ein und reagieren deeskalierend darauf.
 
Kommunikation und Kooperation:
• bauen eine konstruktive Beziehung zu Patienten/pflege-und hilfebedürftigen Menschen und deren Bezugspersonen auf.
• schätzen die Kommunikationsfähigkeiten der Patienten/pflege-und hilfebedürftigen Menschen und deren Bezugspersonen
  fachgerecht ein und beraten daran angepasst.
• arbeiten eng im multidisziplinären Team zusammen und tragen damit zur Sicherung der Versorgungsqualität bei.
 
Wissenschaftliches/künstlerisches Selbstverständnis/Professionalität:
• sind sich der Bedeutung der Beziehungsarbeit bewusst.
• reflektieren ethische Konflikte im pflegeprofessionellen Handeln.
• reflektieren persönlichen Einstellungen, Mechanismen von Vorurteilsbildung und gesellschaftliche Erwartungen im
  Umgang mit körperlichen und psychischen/psychiatrischen Erkrankung.
• balancieren Nähe und Distanz aus.
• erkennen eigene Belastungsgrenzen und fordern sich Hilfen ein.

[letzte Änderung 21.07.2021]
Inhalt:
Evidenzbasierte Pflege
 
• Anforderungen im Advanced Nursing Prozess: Integration von Pflegediagnosen und Klassifikationssystemen in die
  Pflege:
o         Pflegediagnosen: North American Nursing Diagnosis Association (NANDA mit NIC und NOC) und European Nursing
        Care Pathways (ENP)
o        Klassifikationssysteme: Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter
        Gesundheitsprobleme (ICD) und International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF)
• Diagnosis Related Groups (DRG) und Pflegeerlöskatalog
• kritisches Lesen gesundheits- und pflegewissenschaftlicher Fachpublikationen
• Clinical Pathways in der sektorenübergreifenden multidisziplinären Patientenversorgung
• Integrierte Versorgung
o        Rechtliche Grundlagen (§§ 140 ff. des SGB V einschließlich IV-Verträge und Sicherstellungsauftrag der
        Leistungserbringer sowie Selektivverträge)
o        patientenorientierte interdisziplinäre medizinische Versorgung durch eine enge Kooperation unterschiedlicher
        Leistungserbringer (primärärztliche Versorgung, nichtärztliche Leistungserbringer durch Therapie- und
        Gesundheitsberufe, Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren, Vorsorge- und
        Rehabilitationseinrichtungen).
• Strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch kranke Menschen (Disease-Management-Programme, DMP)
• Pflegebedürftigkeitsbegriff und Pflegegrade
o        Pflegebedürftigkeitsbegriff gemäß § 14 SGB XI
o        Begutachtungsinstrument und Vorgehen zur Ermittlung von  Graden der Pflegebedürftigkeit (§ 15 SGB XI)
 
Advanced Nursing Care
 
• Pflegeschwerpunkt Schmerzmanagement Pädiatrie
• Pflegeschwerpunkt Schmerzmanagement Geriatrie
• Pflegeschwerpunkt onkologische-/Palliativpflege über die Lebensspanne
• Pflegeschwerpunkt Psychiatrische Pflege und Pflege bei somatoformen Störungen über die Lebensspanne
• Psychiatrische Notfälle und deeskalierende Gesprächsführung

[letzte Änderung 20.07.2021]
Weitere Lehrmethoden und Medien:
Blended Learning, SkillsLab

[letzte Änderung 20.07.2021]
Literatur:
Wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.

[letzte Änderung 20.07.2021]
[Thu Mar 28 09:38:55 CET 2024, CKEY=ppif, BKEY=ppb, CID=BAPP21.7, LANGUAGE=de, DATE=28.03.2024]