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Pflegeexpertise III

Modulbezeichnung:
Bezeichnung des Moduls innerhalb des Studiengangs. Sie soll eine präzise und verständliche Überschrift des Modulinhalts darstellen.
Pflegeexpertise III
Studiengang:
Studiengang mit Beginn der Gültigkeit der betreffenden ASPO-Anlage/Studienordnung des Studiengangs, in dem dieses Modul zum Studienprogramm gehört (=Start der ersten Erstsemester-Kohorte, die nach dieser Ordnung studiert).
Pflegeexpertise und Praxisanleitung, Bachelor, ASPO 01.10.2021
Code: BAPP21.14
SAP-Submodul-Nr.:
Die Prüfungsverwaltung mittels SAP-SLCM vergibt für jede Prüfungsart in einem Modul eine SAP-Submodul-Nr (= P-Nummer). Gleiche Module in unterschiedlichen Studiengängen haben bei gleicher Prüfungsart die gleiche SAP-Submodul-Nr..
P311-0206
SWS/Lehrform:
Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) wird als Zusammensetzung von Vorlesungsstunden (V), Übungsstunden (U), Praktikumsstunden (P) oder Projektarbeitsstunden (PA) angegeben. Beispielsweise besteht eine Veranstaltung der Form 2V+2U aus 2 Vorlesungsstunden und 2 Übungsstunden pro Woche.
6S (6 Semesterwochenstunden)
ECTS-Punkte:
Die Anzahl der Punkte nach ECTS (Leistungspunkte, Kreditpunkte), die dem Studierenden bei erfolgreicher Ableistung des Moduls gutgeschrieben werden. Die ECTS-Punkte entscheiden über die Gewichtung des Fachs bei der Berechnung der Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis. Jedem ECTS-Punkt entsprechen 30 studentische Arbeitsstunden (Anwesenheit, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung, ggfs. Zeit zur Bearbeitung eines Projekts), verteilt über die gesamte Zeit des Semesters (26 Wochen).
10
Studiensemester: 4
Pflichtfach: ja
Arbeitssprache:
Deutsch
Studienleistungen (lt. Studienordnung/ASPO-Anlage):
Falbearbeitung
Prüfungsart:
Prüfungsleistung

[letzte Änderung 20.07.2021]
Verwendbarkeit / Zuordnung zum Curriculum:
Alle Studienprogramme, die das Modul enthalten mit Jahresangabe der entsprechenden Studienordnung / ASPO-Anlage.

BAPP21.14 (P311-0206) Pflegeexpertise und Praxisanleitung, Bachelor, ASPO 01.10.2021 , 4. Semester, Pflichtfach
Arbeitsaufwand:
Der Arbeitsaufwand des Studierenden, der für das erfolgreiche Absolvieren eines Moduls notwendig ist, ergibt sich aus den ECTS-Punkten. Jeder ECTS-Punkt steht in der Regel für 30 Arbeitsstunden. Die Arbeitsstunden umfassen Präsenzzeit (in den Vorlesungswochen), Vor- und Nachbereitung der Vorlesung, ggfs. Abfassung einer Projektarbeit und die Vorbereitung auf die Prüfung.

Die ECTS beziehen sich auf die gesamte formale Semesterdauer (01.04.-30.09. im Sommersemester, 01.10.-31.03. im Wintersemester).
Die Präsenzzeit dieses Moduls umfasst bei 15 Semesterwochen 90 Veranstaltungsstunden (= 67.5 Zeitstunden). Der Gesamtumfang des Moduls beträgt bei 10 Creditpoints 300 Stunden (30 Std/ECTS). Daher stehen für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung zusammen mit der Prüfungsvorbereitung 232.5 Stunden zur Verfügung.
Empfohlene Voraussetzungen (Module):
BAPP21.1 Wissenschaftliches Arbeiten I
BAPP21.11 Soziale und gesellschaftliche Bedingungen pfleg. Handelns
BAPP21.12 Pflege in ausgewählten Phasen der Lebensspanne
BAPP21.2 Pflege als Profession und Propädeutik
BAPP21.3 Pflegeexpertise I
BAPP21.6 Instrumente pflegerischen Handelns
BAPP21.7 Pflegeexpertise II


[letzte Änderung 14.04.2022]
Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
BAPP21.16 Pflegeexpertise IV
BAPP21.PE.41 Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten - Diabetes mellitus
BAPP21.PE.42 Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten - Chronische Wunden


[letzte Änderung 14.04.2022]
Modulverantwortung:
Studienleitung
Dozent/innen: Studienleitung

[letzte Änderung 28.06.2021]
Lernziele:
Advanced Nursing Care Vertiefung
 
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls verfügen die Studierenden über folgende Fähigkeiten und Kompetenzen:
Die Studierenden:
 
Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen/Kunst:
• planen eine leitliniengerechte und wissenschaftsfundierte Pflege.
• planen, analysieren und evaluieren pflegerische Versorgungs- und Leistungsprozesse in Institutionen/Settings
  gesundheitlicher Versorgung bedarfsentsprechend und einzelfallorientiert.
• wenden die Delegationsgrundsätze zur Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal an.
• wenden Strategien zur wissenschaftlichen Informationssuche und deren Umsetzung in den erweiterten, vertieften
  Pflegeprozess an.
• nutzen gesundheits- und pflegewissenschaftliche Evidenz, Standards (DNQP) und interdisziplinäre
  Versorgungsleitlinien (AWMF) zur Planung der Pflege im erweiterten, vertieften Pflegeprozess.
• wenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung an.
• beziehen sich auf die gesetzlichen Vorschriften der Delegationsgrundsätze (§28 SGB V) mit besonderem Blick auf die
  vertikale Arbeitsteilung (Delegation an Fach- und Hilfskräfte), Die Übernahme- und Durchführungsverantwortung sowie
  auf die ärztliche Anordnung-, Instruktions- und Überwachungspflicht.
• setzen das Selbstbestimmungsrecht des Patienten z.B. in Zusammenhang mit Aufklärung und Einwilligung um.
 
Kommunikation und Kooperation:
• gestalten Aushandlungsprozesse und Kommunikation partizipativ, situationsgerecht und adressatenorientiert.
• bringen sich aktiv in den evidenzbasierten Prozess der Pflegeprozessplanung im interdisziplinären Team ein.
• sind sensibilisiert für unterschiedliche Dynamiken in Besprechungs-, Kooperations- und Konfliktsituationen.
• nutzen Zielsetzungsstrategien, um gemeinsam im interdisziplinären Team Pflege- und Therapieziele zu vereinbaren.
• binden ggf. andere Berufsgruppen (Medizin, Therapie- und Gesundheitsfachberufe) in die Pflegeprozessplanung mit
  ein.
 
Wissenschaftliches/künstlerisches Selbstverständnis/Professionalität:
• reflektieren die Bedeutung pflegeprozessorientierten Handelns für die Pflegequalität und die Versorgung pflege- und
  hilfebedürftiger Menschen und deren Bezugspersonen als Beziehungsprozess.
• erkennen die Bedeutung des Qualitätsmanagements im Rahmen der Pflegeprozessgestaltung. reflektieren Möglichkeiten
  und Grenzen in Bezug auf die Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal.
• reflektieren die rechtlichen Vorschriften zur Übernahme- und Durchführungsverantwortung um Übernahmen und/oder
  Organsiationsverschulden zu vermeiden sowie die Patientensicherheit zu wahren.
 
Handeln im Notfall
 
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls verfügen die Studierenden über folgende Fähigkeiten und Kompetenzen:
Die Studierenden:
 
Wissen und verstehen:
• haben Kenntnis vom wissenschaftlichen Vorgehen im Gebiet des Notfallhandelns auf Grundlage der aktuell gültigen
  Leitlinien (Reanimationsleitlinien; AWMF-Leitlinien).
• können die Behandlungsdringlichkeit von Patienten ersteinschätzen, dokumentieren und kommunizieren.
• kennen die grundlegenden Methoden des Notfallhandelns in den verschiedenen Sektoren des Gesundheitswesens.
• kennen Grundlagen der Patientensicherheit.
• kennen die Überlebensstrategien (BIG FIVE).
• unterscheiden verschiedene Strategien und Konzepte im Bereich der hochkomplexen Pflege.
 
Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen/Kunst:
• sind in der Lage, Notfallsituationen wahrzunehmen und folgerichtige Maßnahmen unter Eigenschutz
  prioritätenorientiert einzuleiten.
• leiten selbständig lebenserhaltende Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes ein.
• führen selbständig Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen durch.
• entwickeln dabei individuelle, multidisziplinäre und berufsübergreifende Lösungen bei Krankheitsbefunden und setzen
  diese teamorientiert um.
• nehmen akute Verschlechterungen des Gesundheitszustands oder auch dessen Verbesserung/Genesung wahr, schätzen die
  Situation adäquat ein und leiten folgerichtige Maßnahmen ein.
• führen eine fachgerechte ärztliche Assistenz durch.
• leiten evidenzbasiert den Unterstützungsbedarf bei akuten Störungen ab und planen die Pflege.
 
Kommunikation und Kooperation:
• kommunizieren und arbeiten interdisziplinär fachlich sowie effektiv mit anderen Berufsgruppen zusammen.
• kommunizieren im Notfall patienten- und adressatengerecht.
• reflektieren und besprechen Notfallsituationen im Nachgang innerhalb des interdisziplinären Teams strukturiert
  (Debriefing).
 
Wissenschaftliches/künstlerisches Selbstverständnis/Professionalität:
• entwickeln die Sensibilität und Bereitschaft, wichtige ethische Aspekte und wissenschaftliche Grundlagen zu
  berücksichtigen.
• erkennen eigene Belastungsgrenzen und fordern sich Hilfen ein
• zeigen Selbstachtsamkeit für ihr eigenes Gesundheitsverhalten und das ihrer Umwelt.
 


[letzte Änderung 21.07.2021]
Inhalt:
Advanced Nursing Care Vertiefung
 
• Pflegeschwerunkt Respiratorisches System
o        Anamnese und Klinisches Assessemnt
o        erweiterte Prozessplanung
o        Heil- und Hilfsmittelversorgung
o        ethische und rechtliche Grundlagen/Rahmen
o        gesundheits- und pflegewissenschaftliche Bezugsrahmen
o        Patienten- und Angehörigenedukation
o        (Gesundheits-) Beratung
o        Leistungsabrechnung (GBA-Beschlüsse)
• Pflegeschwerpunkt Multimodbidität
o        Anamnese und Klinisches Assessemnt
o        erweiterte Prozessplanung
o        Heil- und Hilfsmittelversorgung
o        ethische und rechtliche Grundlagen/Rahmen
o        gesundheits- und pflegewissenschaftliche Bezugsrahmen
o        Patienten- und Angehörigenedukation
o        (Gesundheits-) Beratung
o        Leistungsabrechnung (GBA-Beschlüsse)
• Pflegeschwerpunkt Inkontinenz/Kontinenzförderung
o        Anamnese und Klinisches Assessemnt
o        erweiterte Prozessplanung
o        Heil- und Hilfsmittelversorgung
o        ethische und rechtliche Grundlagen/Rahmen
o        gesundheits- und pflegewissenschaftliche Bezugsrahmen
o        Patienten- und Angehörigenedukation
o        (Gesundheits-) Beratung
o        Leistungsabrechnung (GBA-Beschlüsse)
• Pflegeschwerpunkt Stomaversorgung
o        Anamnese und Klinisches Assessemnt
o        erweiterte Prozessplanung
o        Heil- und Hilfsmittelversorgung
o        ethische und rechtliche Grundlagen/Rahmen
o        gesundheits- und pflegewissenschaftliche Bezugsrahmen
o        Patienten- und Angehörigenedukation
o        (Gesundheits-) Beratung
o        Leistungsabrechnung (GBA-Beschlüsse)
• Pflegeschwerpunkt Wundmanagement mit besonderem Schwerpunk auf akute
  Wunden
o        Anamnese und Klinisches Assessemnt
o        erweiterte Prozessplanung
o        Heil- und Hilfsmittelversorgung
o        ethische und rechtliche Grundlagen/Rahmen
o        gesundheits- und pflegewissenschaftliche Bezugsrahmen
o        Patienten- und Angehörigenedukation
o        (Gesundheits-) Beratung
o        Leistungsabrechnung (GBA-Beschlüsse)
 
Handeln im Notfall
 
• Reanimationsleitlinien und AWMF-Leitlinien
• Anatomie und Physiologie, Pathophysiologien häufiger Erkrankungen in der Notfallmedizin (internistisch,
  chirurgisch, neurologisch)
• Grundlagen der Kommunikation im Notfall – patientenorientiert, pflegeprofessionell im Team
• Assessments zur Ersteinschätzung
• Arbeiten nach Algorithmen (xABCDE, BLS, ILS, ALS)
• Triagesysteme
• Atemwegsmanagement
• Reanimation
• Defibrillator
• Verbrennungen
• Schock
• Wunden/Blutungen
• Vergiftungen
• Patientenmonitoring
• Non-technical skills (Human Factor, Arbeiten in Teams, Patientensicherheit)
• Interventionsmöglichkeiten (z.B. Lagerung)
• strukturierte Übergabe (z.B. SBAR; ABCDE)
• rechtssicheres Dokumentieren von Notfallsituationen

[letzte Änderung 20.07.2021]
Weitere Lehrmethoden und Medien:
Blended Learning, SkillsLab

[letzte Änderung 20.07.2021]
Literatur:
Wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.

[letzte Änderung 20.07.2021]
[Thu Apr 25 10:51:11 CEST 2024, CKEY=ppih, BKEY=ppb, CID=BAPP21.14, LANGUAGE=de, DATE=25.04.2024]