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Code: BAPP21.PE.42 |
3S (3 Semesterwochenstunden) |
3 |
Studiensemester: laut Wahlpflichtliste |
Pflichtfach: nein |
Arbeitssprache:
Deutsch |
Studienleistungen (lt. Studienordnung/ASPO-Anlage):
Modularbeit |
Prüfungsart:
Prüfungsleistung
[letzte Änderung 20.07.2021]
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BAPP21.PE.42 Pflegeexpertise und Praxisanleitung, Bachelor, ASPO 01.10.2021
, Wahlpflichtfach, allgemeinwissenschaftlich
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Die Präsenzzeit dieses Moduls umfasst bei 15 Semesterwochen 45 Veranstaltungsstunden (= 33.75 Zeitstunden). Der Gesamtumfang des Moduls beträgt bei 3 Creditpoints 90 Stunden (30 Std/ECTS). Daher stehen für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung zusammen mit der Prüfungsvorbereitung 56.25 Stunden zur Verfügung.
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Empfohlene Voraussetzungen (Module):
BAPP21.1 Wissenschaftliches Arbeiten I BAPP21.11 Soziale und gesellschaftliche Bedingungen pfleg. Handelns BAPP21.12 Pflege in ausgewählten Phasen der Lebensspanne BAPP21.14 Pflegeexpertise III BAPP21.16 Pflegeexpertise IV BAPP21.2 Pflege als Profession und Propädeutik BAPP21.3 Pflegeexpertise I BAPP21.6 Instrumente pflegerischen Handelns BAPP21.7 Pflegeexpertise II
[letzte Änderung 14.04.2022]
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Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
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Modulverantwortung:
Studienleitung |
Dozent/innen: Studienleitung
[letzte Änderung 20.07.2021]
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Lernziele:
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls verfügen die Studierenden über folgende Fähigkeiten und Kompetenzen: Die Studierenden: Wissen und verstehen: • orientieren sich an der Richtlinie über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V (Heilkundeübertragungsrichtlinie gemäß § 63 Abs. 3c SGB V). • kennen die Regelungsbestandteile (Gesetzesvorgaben) von Modellvorhaben gemäß dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG). • kennen die einzelnen übertragbaren ärztlichen Tätigkeiten und Qualifikationsanforderungen gemäß Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) sowie der entsprechenden Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV). • kennen die Regelungen zur Einbeziehung der Berufsangehörigen nach § 1 Abs. 1 in die ärztliche Versorgung unter Berücksichtigung der erforderlichen Vernetzung; und Kommunikation („interprofessionelle Leitlinie“). • können ihr Fachwissen/pflegeprofessionelles Handeln mittels systematischer Recherche der Leitlinien der Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) abgleichen. Wissenschaftliches/künstlerisches Selbstverständnis/Professionalität: • sind sich in Bezug auf ihr eigenes Handeln darüber bewusst, dass Delegation, nicht Substitution ärztlicher Tätigkeiten die Grundlage der Heilkundeübertragungsrichtlinie darstellt.
[letzte Änderung 21.07.2021]
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Inhalt:
Assessment/Verlaufsdiagnostik • Erfassung des Wundzustands inklusive Wundgröße und Wundinfektion und pathophysiologischer Ursachen sowie relevanter Begleitparameter; tiefe Wundabstriche • Veranlassung von vertragsärztlichen Überweisungen zur weiterführenden Diagnostik (u.a. Konsil) Planung einzuleitender Interventionen (Algorithmus/ Behandlungspfad) • Mitwirkung und Begleitung bei diagnosebedingter Interventionen im multiprofessionellen Team des persönlichen Umfeldes der Betroffenen im Shared-Decision-Making-Process. • Entscheidung über konkrete Vorgehensweise, z.B. konservatives Vorgehen, Debridement, weitere einzuleitende Maßnahmen • Veranlassung von vertragsärztlichen Überweisungen bzw. Konsilen (z.B. Chirurgen, Internisten, Psychologen, Anästhesisten, etc.) • Verordnungen (u.a. Hilfsmittel wie Gehstützen; Podologie entsprechend der Heilmittel-Richtlinie bei gleichzeitigem Vorliegen des diabetischen Fußsyndroms) • Ernährungsberatung • ggf. Verordnung von manueller Lymphdrainage nach Maßgabe der Heilmittel-Richtlinie Umsetzung des Therapieplans (Wundmanagement) • Prozesssteuerung und Durchführung therapeutischer Maßnahmen: • lokale Wundbehandlung: z.B. konservatives Vorgehen, Debridement, weitere einzuleitende Maßnahmen • Information, Beratung und Anleitung von Patienten und anderer am Prozess Beteiligten im persönlichen Umfeld • Bewertung des Behandlungsergebnisses; der Selbstmanagementfähigkeiten und Hilfebedarfe der Betroffenen insbesondere im Kontext der häuslichen Pflege-, Betreuungs- und Versorgungssituation • bei stationärer Versorgung in Kooperation mit dem Patienten und aller am Prozess Beteiligten frühzeitige Abstimmung des voraussichtlichen Entlassungstermins sowie die Initiierung erforderlicher nachstationärer Maßnahmen.
[letzte Änderung 20.07.2021]
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Weitere Lehrmethoden und Medien:
Blended Learning, SkillsLab
[letzte Änderung 20.07.2021]
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Literatur:
Wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.
[letzte Änderung 20.07.2021]
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