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Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten - Diabetes mellitus

Modulbezeichnung:
Bezeichnung des Moduls innerhalb des Studiengangs. Sie soll eine präzise und verständliche Überschrift des Modulinhalts darstellen.
Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten - Diabetes mellitus
Studiengang:
Studiengang mit Beginn der Gültigkeit der betreffenden ASPO-Anlage/Studienordnung des Studiengangs, in dem dieses Modul zum Studienprogramm gehört (=Start der ersten Erstsemester-Kohorte, die nach dieser Ordnung studiert).
Pflegeexpertise und Praxisanleitung, Bachelor, ASPO 01.10.2021
Code: BAPP21.PE.41
SWS/Lehrform:
Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) wird als Zusammensetzung von Vorlesungsstunden (V), Übungsstunden (U), Praktikumsstunden (P) oder Projektarbeitsstunden (PA) angegeben. Beispielsweise besteht eine Veranstaltung der Form 2V+2U aus 2 Vorlesungsstunden und 2 Übungsstunden pro Woche.
3S (3 Semesterwochenstunden)
ECTS-Punkte:
Die Anzahl der Punkte nach ECTS (Leistungspunkte, Kreditpunkte), die dem Studierenden bei erfolgreicher Ableistung des Moduls gutgeschrieben werden. Die ECTS-Punkte entscheiden über die Gewichtung des Fachs bei der Berechnung der Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis. Jedem ECTS-Punkt entsprechen 30 studentische Arbeitsstunden (Anwesenheit, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung, ggfs. Zeit zur Bearbeitung eines Projekts), verteilt über die gesamte Zeit des Semesters (26 Wochen).
3
Studiensemester: laut Wahlpflichtliste
Pflichtfach: nein
Arbeitssprache:
Deutsch
Studienleistungen (lt. Studienordnung/ASPO-Anlage):
Modularbeit
Prüfungsart:
Prüfungsleistung

[letzte Änderung 20.07.2021]
Verwendbarkeit / Zuordnung zum Curriculum:
Alle Studienprogramme, die das Modul enthalten mit Jahresangabe der entsprechenden Studienordnung / ASPO-Anlage.

BAPP21.PE.41 Pflegeexpertise und Praxisanleitung, Bachelor, ASPO 01.10.2021 , Wahlpflichtfach, allgemeinwissenschaftlich
Arbeitsaufwand:
Der Arbeitsaufwand des Studierenden, der für das erfolgreiche Absolvieren eines Moduls notwendig ist, ergibt sich aus den ECTS-Punkten. Jeder ECTS-Punkt steht in der Regel für 30 Arbeitsstunden. Die Arbeitsstunden umfassen Präsenzzeit (in den Vorlesungswochen), Vor- und Nachbereitung der Vorlesung, ggfs. Abfassung einer Projektarbeit und die Vorbereitung auf die Prüfung.

Die ECTS beziehen sich auf die gesamte formale Semesterdauer (01.04.-30.09. im Sommersemester, 01.10.-31.03. im Wintersemester).
Die Präsenzzeit dieses Moduls umfasst bei 15 Semesterwochen 45 Veranstaltungsstunden (= 33.75 Zeitstunden). Der Gesamtumfang des Moduls beträgt bei 3 Creditpoints 90 Stunden (30 Std/ECTS). Daher stehen für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung zusammen mit der Prüfungsvorbereitung 56.25 Stunden zur Verfügung.
Empfohlene Voraussetzungen (Module):
BAPP21.1 Wissenschaftliches Arbeiten I
BAPP21.11 Soziale und gesellschaftliche Bedingungen pfleg. Handelns
BAPP21.12 Pflege in ausgewählten Phasen der Lebensspanne
BAPP21.14 Pflegeexpertise III
BAPP21.16 Pflegeexpertise IV
BAPP21.2 Pflege als Profession und Propädeutik
BAPP21.3 Pflegeexpertise I
BAPP21.6 Instrumente pflegerischen Handelns
BAPP21.7 Pflegeexpertise II


[letzte Änderung 14.04.2022]
Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
Modulverantwortung:
Studienleitung
Dozent/innen: Studienleitung

[letzte Änderung 20.07.2021]
Lernziele:
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls verfügen die Studierenden über folgende Fähigkeiten und Kompetenzen:
Die Studierenden:
 
Wissen und verstehen:
• orientieren sich an der Richtlinie über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige
  der Alten- und Krankenpflege zur selbständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Abs.
  3c SGB V (Heilkundeübertragungsrichtlinie gemäß § 63 Abs. 3c SGB V).
• kennen die Regelungsbestandteile (Gesetzesvorgaben) von Modellvorhaben gemäß dem Bundesministerium für Gesundheit
  (BMG).
• kennen die einzelnen übertragbaren ärztlichen Tätigkeiten und Qualifikationsanforderungen gemäß
  Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) sowie der entsprechenden Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
  (PflAPrV).
• kennen die Regelungen zur Einbeziehung der Berufsangehörigen nach § 1 Abs. 1 in die ärztliche Versorgung unter
  Berücksichtigung der erforderlichen Vernetzung; und Kommunikation („interprofessionelle Leitlinie“).
• können ihr Fachwissen/pflegeprofessionelles Handeln mittels systematischer Recherche der Leitlinien der
  Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) abgleichen.
 
Wissenschaftliches/künstlerisches Selbstverständnis/Professionalität:
• sind sich in Bezug auf ihr eigenes Handeln bewusst, dass Delegation, nicht Substitution ärztlicher Tätigkeiten die
  Grundlage der Heilkundeübertragungsrichtlinie darstellt.


[letzte Änderung 21.07.2021]
Inhalt:
Diabetes mellitus Typ 1
 
Assessment:
• Blutentnahmen kapillär sowie venös zur Routinediagnostik bzw. Verlaufskontrolle, körperliche Untersuchungen (u.a.
  Hautzustand der Extremitäten-Spritzstellen, BZ-Stickstellen, insb. Füße, Funktionsfähigkeit/-genauigkeit BZ-Gerät
  sowie des Schuhwerks oder Wundzustandes) insbesondere im Kontext eines routinemäßigen Therapiemonitorings (inkl.
  Führen des Diab. Pass/HbA1c-Wert, Aceton, Insulininjektion, BZ-Werte
 
Planung einzuleitender Interventionen (Algorithmus/ Behandlungspfad:
• Beratung des Patienten und aller am Prozess Beteiligten sowie des multiprofessionellen Teams über die notwendigen
  diagnoseabhängigen Interventionen und Maßnahmen und ihre Alternativen (Shared-Decision-Making-Process)
• Monitoring der Füße
• Erfassung und Analyse der Medikation(snebenwirkungen)
• Ernährungsberatung
• Hautpflege: insb. Füße und Hände
• Schulung sowie Folgeverordnungen gemäß „Häuslicher Krankenpflege-Richtlinie“ (HKP-RiLi §37 SGB V)
 
Umsetzung des Therapieplans:
• Prozesssteuerung und Durchführung therapeutischer Maßnahmen sowie deren Beurteilung, u.a.: der Diab. Typ I
  assoziierten klinischen Werte (siehe Assessment) und der geplanten Interventionen
• Information, Beratung und Anleitung von Patienten und anderer am Prozess Beteiligten im persönlichen Umfeld
• Bewertung der Selbstmanagementfähigkeiten und Hilfebedarfe der Betroffenen (inkl. Monitoring der Füße) insbesondere
  im Kontext nachstationärer Versorgung (einschließlich ggf. notwendiger podologischer Verordnungen)
• frühzeitige Abstimmung des voraussichtlichen Entlassungstermins sowie die erforderlichen nachstationären Maßnahmen
  in Kooperation mit dem Patienten und aller am Prozess Beteiligten
 
Diabetes mellitus Typ 2
 
Assessment:
• Blutentnahmen kapillär sowie venös zur Routinediagnostik bzw. Verlaufskontrolle, körperliche Untersuchungen (u.a.
  Hautzustand der Extremitäten sowie des Schuhwerks oder Wundzustandes) insbesondere im Kontext eines routinemäßigen
  Therapiemonitoring (inkl. Führen des Diab. Pass/HbA1c-Wert)
 
Planung einzuleitender Interventionen (Algorithmus/ Behandlungspfad:
• Beratung des Patienten und aller am Prozess Beteiligten sowie des multiprofessionellen Teams über die notwendigen
  diagnoseabhängigen Interventionen und Maßnahmen und ihrer Alternativen (Shared-Decision-Making-Process)
• Monitoring der Füße (z.B. selbständiger Wundmanager der/die beauftragt wird) u.a. analog „Frankfurter
  Aktivitätenkatalog der Selbstpflege-Prävention Diabetisches Fußsyndrom“ (FAS-PräDiFuß)
• Erfassung und Analyse der Medikation(nebenwirkungen) sowie Erfassen von Polypharmazie im Alter
• Ernährungsberatung
• Versorgung Diabetisches Fußsyndrom; Ulcus cruris venosum; Ulcus cruris arteriosum; Ulcus cruris mixtum;
  Dekubitalulcera)
• Erstverordnung von Pflegehilfsmitteln, Verbands- und Wundmaterialien und Materialien zur Insulinbehandlung;
  Folgeverordnung HKP-RiLi (§ 37 SGB V).
 
Umsetzung des Therapieplans
• Prozesssteuerung und Durchführung therapeutischer Maßnahmen sowie deren Beurteilung, u.a.:
• der Diab. Typ II assoziierten klinischen Werte (siehe Assessment)
• der geplanten Interventionen (siehe chronische Wunden u.a. Diabetisches Fußsyndrom)
• Information, Beratung und Anleitung von Patienten und anderer am Prozess Beteiligten im persönlichen Umfeld sowie
• Bewertung der Selbstmanagementfähigkeiten und Hilfebedarfe der Betroffenen (inkl. Monitoring der Füße z.B. analog
  „Frankfurter Aktivitätenkatalog der Selbstpflege-Prävention Diabetisches Fußsyndrom“ (FAS-PräDiFuß) insbesondere im
  Kontext nachstationärer Versorgung (inkl. notwendiger podologischer Verordnungen)
• in Kooperation mit dem Patienten und aller am Prozess Beteiligten frühzeitige Abstimmung des voraussichtlichen
  Entlassungstermins sowie die Initiierung erforderlicher nachstationärer Maßnahmen


[letzte Änderung 20.07.2021]
Weitere Lehrmethoden und Medien:
Blended Learning, SkillsLab

[letzte Änderung 20.07.2021]
Literatur:
Wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.

[letzte Änderung 20.07.2021]
[Thu Nov 21 09:48:11 CET 2024, CKEY=pxhtxdm, BKEY=ppb, CID=BAPP21.PE.41, LANGUAGE=de, DATE=21.11.2024]