|
|
Code: BAPP21.PE.41 |
3S (3 Semesterwochenstunden) |
3 |
Studiensemester: laut Wahlpflichtliste |
Pflichtfach: nein |
Arbeitssprache:
Deutsch |
Studienleistungen (lt. Studienordnung/ASPO-Anlage):
Modularbeit |
Prüfungsart:
Prüfungsleistung
[letzte Änderung 20.07.2021]
|
BAPP21.PE.41 Pflegeexpertise und Praxisanleitung, Bachelor, ASPO 01.10.2021
, Wahlpflichtfach, allgemeinwissenschaftlich
|
Die Präsenzzeit dieses Moduls umfasst bei 15 Semesterwochen 45 Veranstaltungsstunden (= 33.75 Zeitstunden). Der Gesamtumfang des Moduls beträgt bei 3 Creditpoints 90 Stunden (30 Std/ECTS). Daher stehen für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung zusammen mit der Prüfungsvorbereitung 56.25 Stunden zur Verfügung.
|
Empfohlene Voraussetzungen (Module):
BAPP21.1 Wissenschaftliches Arbeiten I BAPP21.11 Soziale und gesellschaftliche Bedingungen pfleg. Handelns BAPP21.12 Pflege in ausgewählten Phasen der Lebensspanne BAPP21.14 Pflegeexpertise III BAPP21.16 Pflegeexpertise IV BAPP21.2 Pflege als Profession und Propädeutik BAPP21.3 Pflegeexpertise I BAPP21.6 Instrumente pflegerischen Handelns BAPP21.7 Pflegeexpertise II
[letzte Änderung 14.04.2022]
|
Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
|
Modulverantwortung:
Studienleitung |
Dozent/innen: Studienleitung
[letzte Änderung 20.07.2021]
|
Lernziele:
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls verfügen die Studierenden über folgende Fähigkeiten und Kompetenzen: Die Studierenden: Wissen und verstehen: • orientieren sich an der Richtlinie über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V (Heilkundeübertragungsrichtlinie gemäß § 63 Abs. 3c SGB V). • kennen die Regelungsbestandteile (Gesetzesvorgaben) von Modellvorhaben gemäß dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG). • kennen die einzelnen übertragbaren ärztlichen Tätigkeiten und Qualifikationsanforderungen gemäß Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) sowie der entsprechenden Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV). • kennen die Regelungen zur Einbeziehung der Berufsangehörigen nach § 1 Abs. 1 in die ärztliche Versorgung unter Berücksichtigung der erforderlichen Vernetzung; und Kommunikation („interprofessionelle Leitlinie“). • können ihr Fachwissen/pflegeprofessionelles Handeln mittels systematischer Recherche der Leitlinien der Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) abgleichen. Wissenschaftliches/künstlerisches Selbstverständnis/Professionalität: • sind sich in Bezug auf ihr eigenes Handeln bewusst, dass Delegation, nicht Substitution ärztlicher Tätigkeiten die Grundlage der Heilkundeübertragungsrichtlinie darstellt.
[letzte Änderung 21.07.2021]
|
Inhalt:
Diabetes mellitus Typ 1 Assessment: • Blutentnahmen kapillär sowie venös zur Routinediagnostik bzw. Verlaufskontrolle, körperliche Untersuchungen (u.a. Hautzustand der Extremitäten-Spritzstellen, BZ-Stickstellen, insb. Füße, Funktionsfähigkeit/-genauigkeit BZ-Gerät sowie des Schuhwerks oder Wundzustandes) insbesondere im Kontext eines routinemäßigen Therapiemonitorings (inkl. Führen des Diab. Pass/HbA1c-Wert, Aceton, Insulininjektion, BZ-Werte Planung einzuleitender Interventionen (Algorithmus/ Behandlungspfad: • Beratung des Patienten und aller am Prozess Beteiligten sowie des multiprofessionellen Teams über die notwendigen diagnoseabhängigen Interventionen und Maßnahmen und ihre Alternativen (Shared-Decision-Making-Process) • Monitoring der Füße • Erfassung und Analyse der Medikation(snebenwirkungen) • Ernährungsberatung • Hautpflege: insb. Füße und Hände • Schulung sowie Folgeverordnungen gemäß „Häuslicher Krankenpflege-Richtlinie“ (HKP-RiLi §37 SGB V) Umsetzung des Therapieplans: • Prozesssteuerung und Durchführung therapeutischer Maßnahmen sowie deren Beurteilung, u.a.: der Diab. Typ I assoziierten klinischen Werte (siehe Assessment) und der geplanten Interventionen • Information, Beratung und Anleitung von Patienten und anderer am Prozess Beteiligten im persönlichen Umfeld • Bewertung der Selbstmanagementfähigkeiten und Hilfebedarfe der Betroffenen (inkl. Monitoring der Füße) insbesondere im Kontext nachstationärer Versorgung (einschließlich ggf. notwendiger podologischer Verordnungen) • frühzeitige Abstimmung des voraussichtlichen Entlassungstermins sowie die erforderlichen nachstationären Maßnahmen in Kooperation mit dem Patienten und aller am Prozess Beteiligten Diabetes mellitus Typ 2 Assessment: • Blutentnahmen kapillär sowie venös zur Routinediagnostik bzw. Verlaufskontrolle, körperliche Untersuchungen (u.a. Hautzustand der Extremitäten sowie des Schuhwerks oder Wundzustandes) insbesondere im Kontext eines routinemäßigen Therapiemonitoring (inkl. Führen des Diab. Pass/HbA1c-Wert) Planung einzuleitender Interventionen (Algorithmus/ Behandlungspfad: • Beratung des Patienten und aller am Prozess Beteiligten sowie des multiprofessionellen Teams über die notwendigen diagnoseabhängigen Interventionen und Maßnahmen und ihrer Alternativen (Shared-Decision-Making-Process) • Monitoring der Füße (z.B. selbständiger Wundmanager der/die beauftragt wird) u.a. analog „Frankfurter Aktivitätenkatalog der Selbstpflege-Prävention Diabetisches Fußsyndrom“ (FAS-PräDiFuß) • Erfassung und Analyse der Medikation(nebenwirkungen) sowie Erfassen von Polypharmazie im Alter • Ernährungsberatung • Versorgung Diabetisches Fußsyndrom; Ulcus cruris venosum; Ulcus cruris arteriosum; Ulcus cruris mixtum; Dekubitalulcera) • Erstverordnung von Pflegehilfsmitteln, Verbands- und Wundmaterialien und Materialien zur Insulinbehandlung; Folgeverordnung HKP-RiLi (§ 37 SGB V). Umsetzung des Therapieplans • Prozesssteuerung und Durchführung therapeutischer Maßnahmen sowie deren Beurteilung, u.a.: • der Diab. Typ II assoziierten klinischen Werte (siehe Assessment) • der geplanten Interventionen (siehe chronische Wunden u.a. Diabetisches Fußsyndrom) • Information, Beratung und Anleitung von Patienten und anderer am Prozess Beteiligten im persönlichen Umfeld sowie • Bewertung der Selbstmanagementfähigkeiten und Hilfebedarfe der Betroffenen (inkl. Monitoring der Füße z.B. analog „Frankfurter Aktivitätenkatalog der Selbstpflege-Prävention Diabetisches Fußsyndrom“ (FAS-PräDiFuß) insbesondere im Kontext nachstationärer Versorgung (inkl. notwendiger podologischer Verordnungen) • in Kooperation mit dem Patienten und aller am Prozess Beteiligten frühzeitige Abstimmung des voraussichtlichen Entlassungstermins sowie die Initiierung erforderlicher nachstationärer Maßnahmen
[letzte Änderung 20.07.2021]
|
Weitere Lehrmethoden und Medien:
Blended Learning, SkillsLab
[letzte Änderung 20.07.2021]
|
Literatur:
Wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.
[letzte Änderung 20.07.2021]
|