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Instrumente pflegerischen Handelns

Modulbezeichnung:
Bezeichnung des Moduls innerhalb des Studiengangs. Sie soll eine präzise und verständliche Überschrift des Modulinhalts darstellen.
Instrumente pflegerischen Handelns
Studiengang:
Studiengang mit Beginn der Gültigkeit der betreffenden ASPO-Anlage/Studienordnung des Studiengangs, in dem dieses Modul zum Studienprogramm gehört (=Start der ersten Erstsemester-Kohorte, die nach dieser Ordnung studiert).
Pflegeexpertise und Praxisanleitung, Bachelor, ASPO 01.10.2021
Code: BAPP21.6
SAP-Submodul-Nr.:
Die Prüfungsverwaltung mittels SAP-SLCM vergibt für jede Prüfungsart in einem Modul eine SAP-Submodul-Nr (= P-Nummer). Gleiche Module in unterschiedlichen Studiengängen haben bei gleicher Prüfungsart die gleiche SAP-Submodul-Nr..
P311-0084
SWS/Lehrform:
Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) wird als Zusammensetzung von Vorlesungsstunden (V), Übungsstunden (U), Praktikumsstunden (P) oder Projektarbeitsstunden (PA) angegeben. Beispielsweise besteht eine Veranstaltung der Form 2V+2U aus 2 Vorlesungsstunden und 2 Übungsstunden pro Woche.
2V+2S (4 Semesterwochenstunden)
ECTS-Punkte:
Die Anzahl der Punkte nach ECTS (Leistungspunkte, Kreditpunkte), die dem Studierenden bei erfolgreicher Ableistung des Moduls gutgeschrieben werden. Die ECTS-Punkte entscheiden über die Gewichtung des Fachs bei der Berechnung der Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis. Jedem ECTS-Punkt entsprechen 30 studentische Arbeitsstunden (Anwesenheit, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung, ggfs. Zeit zur Bearbeitung eines Projekts), verteilt über die gesamte Zeit des Semesters (26 Wochen).
5
Studiensemester: 2
Pflichtfach: ja
Arbeitssprache:
Deutsch
Studienleistungen (lt. Studienordnung/ASPO-Anlage):
Fallbearbeitung
Prüfungsart:
Studienleistung

[letzte Änderung 20.07.2021]
Verwendbarkeit / Zuordnung zum Curriculum:
Alle Studienprogramme, die das Modul enthalten mit Jahresangabe der entsprechenden Studienordnung / ASPO-Anlage.

BAPP21.6 (P311-0084) Pflegeexpertise und Praxisanleitung, Bachelor, ASPO 01.10.2021 , 2. Semester, Pflichtfach
Arbeitsaufwand:
Der Arbeitsaufwand des Studierenden, der für das erfolgreiche Absolvieren eines Moduls notwendig ist, ergibt sich aus den ECTS-Punkten. Jeder ECTS-Punkt steht in der Regel für 30 Arbeitsstunden. Die Arbeitsstunden umfassen Präsenzzeit (in den Vorlesungswochen), Vor- und Nachbereitung der Vorlesung, ggfs. Abfassung einer Projektarbeit und die Vorbereitung auf die Prüfung.

Die ECTS beziehen sich auf die gesamte formale Semesterdauer (01.04.-30.09. im Sommersemester, 01.10.-31.03. im Wintersemester).
Die Präsenzzeit dieses Moduls umfasst bei 15 Semesterwochen 60 Veranstaltungsstunden (= 45 Zeitstunden). Der Gesamtumfang des Moduls beträgt bei 5 Creditpoints 150 Stunden (30 Std/ECTS). Daher stehen für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung zusammen mit der Prüfungsvorbereitung 105 Stunden zur Verfügung.
Empfohlene Voraussetzungen (Module):
BAPP21.1 Wissenschaftliches Arbeiten I
BAPP21.2 Pflege als Profession und Propädeutik
BAPP21.3 Pflegeexpertise I


[letzte Änderung 14.04.2022]
Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
BAPP21.12 Pflege in ausgewählten Phasen der Lebensspanne
BAPP21.14 Pflegeexpertise III
BAPP21.16 Pflegeexpertise IV
BAPP21.PE.41 Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten - Diabetes mellitus
BAPP21.PE.42 Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten - Chronische Wunden


[letzte Änderung 14.04.2022]
Modulverantwortung:
Studienleitung
Dozent/innen: Studienleitung

[letzte Änderung 28.06.2021]
Lernziele:
Advanced Care Planning
 
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls verfügen die Studierenden über folgende Fähigkeiten und Kompetenzen:
Die Studierenden:
 
Wissen und verstehen:
• kennen die Grundlagen des Hospiz- und Palliativgesetz (HPG).
• kennen die rechtlichen Grundlagen und ethischen Rahmen des Advanced Care Planning (ACP).
• kennen die Grundlagen der Finanzierung des ACP.
• kennen ACP-Konzepte in häuslicher, akut-, teil- und langzeitstationärer Pflege und können diese pflegetheoretisch
  begründen.
• setzen sich kritisch mit der Diskrepanzspannung zwischen dem eigenen professionellen Selbstverständnis, den
  Erwartungen der Patienten/Pflegebedürftigen, den Erwartungen anderer am Pflegeprozess mittelbar und unmittelbar
  beteiligter Akteure und dem (rechtlich und budgetär vorgegebenem) Handlungsrahmen für Pflegearbeit auseinander.
 
Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen/Kunst:
• entwickeln ein hermeneutisches Fallverständnis.
• erstellen gesundheitliche Vorausplanungen mit Fokus auf die individuellen Bedarfe und Bedürfnisse der/des
  Ratsuchenden und dessen An-/Zugehörige – dies eingebunden in das berufsgruppen- und sektorenübergreifende ACP.
• nutzen für das ACP vorhandene Expertenstandards, beziehen sich auf interdisziplinäre Versorgungsleitlinien
  (AWMF) und begründen ihr Handeln dementsprechend.
• schätzen die Bedürfnisse des Patienten/Pflegebedürftigen ein (u.a. Biografieorientierung, Kultursensibilität) und
  stimmen die Gesprächsbegleitung darauf ab.
• reflektieren die Diskrepanzspannung zwischen interner und externer Evidenz.
 
Kommunikation und Kooperation:
• lenken Situationen der Nichteinwilligungsfähigkeit, Notfallsituationen sowie Fragen der Therapiezieländerung
  sensibel im Gespräch mit Patient*innen/Bewohner*innen und deren An-/zugehörigen und bringen sich in die
  berufsgruppen- und sektorenübergreifende Fallplanung ein.
• setzen sich mit den unterschiedlichen Zielvorstellungen aller am ACP-Prozess beteiligten Akteure auseinander und
  haben dabei die Bedürfnisse des Patienten/Pflegebedürftigen im Blick.
 
Wissenschaftliches/künstlerisches Selbstverständnis/Professionalität:
• nehmen eine fragende, selbstreflexive wissenschaftsbegründete Haltung hinsichtlich der singulär-fallspezifischen
  Besonderheiten der Patienten/Pflegebedürftigen ein.
• reflektieren die eigene Ambiguitätstoleranz kritisch.
• sind sensibel für die unterschiedliche Konstruktivität und Perspektivität von Falldeutungen.
 
Patientenschulung und -beratung
 
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls verfügen die Studierenden über folgende Fähigkeiten und Kompetenzen:
Die Studierenden:
 
Wissen und verstehen:
• kennen biopsychosoziale Grundlagen der Entwicklung und deren Bedeutung für die Patientenschulung und -beratung.
• kennen lern- und motivationstheoretische Grundlagen für Patientenschulung und –beratung.
• kennen die unterschiedlichen Ebenen der Gesundheitsberatung.
• kennen zentrale Begriffe zu Gesundheitskognitionen, Gesundheitsbewusstsein bzw. sozialen Repräsentationen von
  Gesundheit sowie ihre Bedeutung für Gesundheitsverhalten kennen theoretische Grundlagen, Konzepte, (politische)
  Programme und Modelle der Gesundheitsförderung.
• können subjektiven Gesundheitstheorien und die individuelle Vorstellung von Krankheit und Gesundheit
  nachvollziehen.
• kennen zentrale Ressourcen wie beispielsweise soziale Unterstützung aber auch die Ressource des
  Selbstwirksamkeitsgefühls und dessen Relevanz für Gesundheitsverhalten.
• können Veränderungsprozesse auf personaler Ebene anregen und unterstützen.
• kennen die verschiedenen Sichtweisen von Gesundheit und Krankheit und können sie im pflegerischen Handeln
  einordnen.
• setzen sich mit patho- und salutogenetischen Verständnisweisen sowie auch mit subjektivem Verständnis von
  Gesundheits- und Krankheit lebensalterübergreifend auseinander.
• grenzen die Gesundheitsberatung ab von ärztlicher Gesundheitsberatung, gesundheitliche Aufklärung,
  Gesundheitserziehung, Gesundheitsbildung.
 
Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen/Kunst:
• nutzen ihre Kommunikations- und Beratungskompetenz, um sensibilisiert zu sein für die Wahrnehmung der individuellen
  biographischen, soziokulturellen, spirituellen und religiösen Entwicklung sowie deren Bedeutung für
  Gesundheitsverhalten und Krankheitsverständnis.
• gestalten Patientenschulungen adressatenorientiert (generalistisch ausgerichtet, über die Lebenspanne) sowie
  pädagogisch und didaktisch angemessen.
• gestalten die personale Gesundheitsberatung entsprechend vernetzt (u.a. mit Krankenhäusern,
  langzeitstationärer/häuslicher Pflege, Gesundheitsämtern, Rehabilitationseinrichtungen, in primärärztlicher
  Versorgung, in Betrieben, Nutzungskompetenz von online Gesundheitsinformationen).
• gestalten Gesundheitsberatung berufsgruppenübergreifend über die verschiedenen Versorgungsorte hinweg.
 
Kommunikation und Kooperation:
• ermutigen Patienten/pflege- und hilfebedürftige Menschen und deren Bezugspersonen im offenen Gespräch dazu, ihre
  biographischen, soziokulturellen, spirituellen und religiösen gesundheitsbezogenen Bedürfnisse zu artikulieren.
• kommunizieren und kooperieren berufsgruppenübergreifend und mit Netzwerkpartnern bei der Konzeption von
  Patientenschulungen sowie im Rahmen von Patienten-/Gesundheitsberatung.
 
Wissenschaftliches/künstlerisches Selbstverständnis/Professionalität:
• antizipieren die Gesundheitsbedürfnisse von Ratsuchenden, Patient*innen, pflege- und hilfebedürftigen Menschen und
  deren Bezugspersonen biografie- und kultursensibel.
 


[letzte Änderung 21.07.2021]
Inhalt:
Advanced Care Planning
 
• Geschichte des Advance Care Planning (ACP)
• Grundlagen des Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) einschließlich der Finanzierung von ACP durch die gesetzlichen
  Krankenkassen (§ 132 g Sozialgesetzbuch V)
• Rechtliche Grundlagen des berufsgruppen- und sektorenübergreifenden ACP (Patientenverfügung; Vorsorgevollmacht;
  gesetzliche Betreuung: Aufgaben, Rechte, Pflichten und Alternativen);
• ethische Grundlagen des berufsgruppen- und sektorenübergreifenden ACP
• ACP-Konzepte in häuslicher, akut-, teil- und langzeitstationärer Pflege und deren pflegtheoretische Grundlagen;
• Gesprächsführung im Rahmen der gesundheitlichen Vorausplanung – mit besonderem Blick auf das Eintreten der
  Nichteinwilligungsfähigkeit, Notfallsituationen sowie bei Therapiezieländerung;
• Hermeneutisches Fallverstehen
 
Patientenschulung und -beratung
 
• Ebenen der vernetzten berufsgruppenübergreifenden Gesundheitsberatung
o Gesundheitsberatung in Krankenhäusern, langzeitstationärer/häuslicher Pflege, in Gesundheitsämtern, in
  primärärztlicher Versorgung, in Einrichtungen der Rehabilitation, in Betrieben u.a.
• Beratung als eigenständiges, disziplinübergreifendes sowie wissenschaftlich fundiertes Denk- und Handlungskonzept.
o Konzepte und Anwendungsfelder der Ressourcen- und lösungsorientierte Beratung über die Lebensspanne
• Subjektive Theorien von Gesundheit und Krankheit
• Gesundheitskognitionen, sozialen Repräsentationen von Gesundheit und Krankheit sowie deren Bedeutung für das
  individuelle Gesundheitsverhalten
• Grundlagen, Konzepte, (politische) Programme und Modelle der Gesundheitsförderung und -beratung
• Pädagogische und didaktische Grundlagen für adressatengerechte Patientenschulungen über die Lebensspanne, d.h.  
  exemplarisch von der Pädiatrie bis hin zur Geriatrie
• Lerntheoretische und motivationspsychologische Grundlagen von Patientenschulungen
• Konzeption, Durchführung und Evaluation von Patientenschulungen – jeweils über die Lebensspanne (von der Pädiatrie
  bis hin zur Geriatrie).


[letzte Änderung 20.07.2021]
Weitere Lehrmethoden und Medien:
Blended Learning, SkillsLab

[letzte Änderung 20.07.2021]
Literatur:
Wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.

[letzte Änderung 20.07.2021]
[Thu Nov 21 09:47:15 CET 2024, CKEY=pipha, BKEY=ppb, CID=BAPP21.6, LANGUAGE=de, DATE=21.11.2024]