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Instrumente pflegerischen Handelns

Modulbezeichnung:
Bezeichnung des Moduls innerhalb des Studiengangs. Sie soll eine präzise und verständliche Überschrift des Modulinhalts darstellen.
Instrumente pflegerischen Handelns
Studiengang:
Studiengang mit Beginn der Gültigkeit der betreffenden ASPO-Anlage/Studienordnung des Studiengangs, in dem dieses Modul zum Studienprogramm gehört (=Start der ersten Erstsemester-Kohorte, die nach dieser Ordnung studiert).
Pflegeexpertise und Praxisanleitung, Bachelor, ASPO 01.10.2021
Code: BAPP21.6
SAP-Submodul-Nr.:
Die Prüfungsverwaltung mittels SAP-SLCM vergibt für jede Prüfungsart in einem Modul eine SAP-Submodul-Nr (= P-Nummer). Gleiche Module in unterschiedlichen Studiengängen haben bei gleicher Prüfungsart die gleiche SAP-Submodul-Nr..
P311-0084
SWS/Lehrform:
Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) wird als Zusammensetzung von Vorlesungsstunden (V), Übungsstunden (U), Praktikumsstunden (P) oder Projektarbeitsstunden (PA) angegeben. Beispielsweise besteht eine Veranstaltung der Form 2V+2U aus 2 Vorlesungsstunden und 2 Übungsstunden pro Woche.
2V+2S (4 Semesterwochenstunden)
ECTS-Punkte:
Die Anzahl der Punkte nach ECTS (Leistungspunkte, Kreditpunkte), die dem Studierenden bei erfolgreicher Ableistung des Moduls gutgeschrieben werden. Die ECTS-Punkte entscheiden über die Gewichtung des Fachs bei der Berechnung der Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis. Jedem ECTS-Punkt entsprechen 30 studentische Arbeitsstunden (Anwesenheit, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung, ggfs. Zeit zur Bearbeitung eines Projekts), verteilt über die gesamte Zeit des Semesters (26 Wochen).
5
Studiensemester: 2
Pflichtfach: ja
Arbeitssprache:
Deutsch
Studienleistungen (lt. Studienordnung/ASPO-Anlage):
Fallbearbeitung
Prüfungsart:
Studienleistung

[letzte Änderung 20.07.2021]
Verwendbarkeit / Zuordnung zum Curriculum:
Alle Studienprogramme, die das Modul enthalten mit Jahresangabe der entsprechenden Studienordnung / ASPO-Anlage.

BAPP21.6 (P311-0084) Pflegeexpertise und Praxisanleitung, Bachelor, ASPO 01.10.2021 , 2. Semester, Pflichtfach
Arbeitsaufwand:
Der Arbeitsaufwand des Studierenden, der für das erfolgreiche Absolvieren eines Moduls notwendig ist, ergibt sich aus den ECTS-Punkten. Jeder ECTS-Punkt steht in der Regel für 30 Arbeitsstunden. Die Arbeitsstunden umfassen Präsenzzeit (in den Vorlesungswochen), Vor- und Nachbereitung der Vorlesung, ggfs. Abfassung einer Projektarbeit und die Vorbereitung auf die Prüfung.

Die ECTS beziehen sich auf die gesamte formale Semesterdauer (01.04.-30.09. im Sommersemester, 01.10.-31.03. im Wintersemester).
Die Präsenzzeit dieses Moduls umfasst bei 15 Semesterwochen 60 Veranstaltungsstunden (= 45 Zeitstunden). Der Gesamtumfang des Moduls beträgt bei 5 Creditpoints 150 Stunden (30 Std/ECTS). Daher stehen für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung zusammen mit der Prüfungsvorbereitung 105 Stunden zur Verfügung.
Empfohlene Voraussetzungen (Module):
BAPP21.1 Wissenschaftliches Arbeiten I
BAPP21.2 Pflege als Profession und Propädeutik
BAPP21.3 Pflegeexpertise I


[letzte Änderung 14.04.2022]
Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
BAPP21.12 Pflege in ausgewählten Phasen der Lebensspanne
BAPP21.14 Pflegeexpertise III
BAPP21.16 Pflegeexpertise IV
BAPP21.PE.41 Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten - Diabetes mellitus
BAPP21.PE.42 Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten - Chronische Wunden


[letzte Änderung 14.04.2022]
Modulverantwortung:
Studienleitung
Dozent/innen: Studienleitung

[letzte Änderung 28.06.2021]
Lernziele:
Advanced Care Planning
 
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls verfügen die Studierenden über folgende Fähigkeiten und Kompetenzen:
Die Studierenden:
 
Wissen und verstehen:
• kennen die Grundlagen des Hospiz- und Palliativgesetz (HPG).
• kennen die rechtlichen Grundlagen und ethischen Rahmen des Advanced Care Planning (ACP).
• kennen die Grundlagen der Finanzierung des ACP.
• kennen ACP-Konzepte in häuslicher, akut-, teil- und langzeitstationärer Pflege und können diese pflegetheoretisch
  begründen.
• setzen sich kritisch mit der Diskrepanzspannung zwischen dem eigenen professionellen Selbstverständnis, den
  Erwartungen der Patienten/Pflegebedürftigen, den Erwartungen anderer am Pflegeprozess mittelbar und unmittelbar
  beteiligter Akteure und dem (rechtlich und budgetär vorgegebenem) Handlungsrahmen für Pflegearbeit auseinander.
 
Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen/Kunst:
entwickeln ein hermeneutisches Fallverständnis.
erstellen gesundheitliche Vorausplanungen mit Fokus auf die individuellen Bedarfe und Bedürfnisse der/des
  Ratsuchenden und dessen An-/Zugehörige – dies eingebunden in das berufsgruppen- und sektorenübergreifende ACP.
nutzen für das ACP vorhandene Expertenstandards, beziehen sich auf interdisziplinäre Versorgungsleitlinien
  (AWMF) und begründen ihr Handeln dementsprechend.
schätzen die Bedürfnisse des Patienten/Pflegebedürftigen ein (u.a. Biografieorientierung, Kultursensibilität) und
  stimmen die Gesprächsbegleitung darauf ab.
• reflektieren die Diskrepanzspannung zwischen interner und externer Evidenz.
 
Kommunikation und Kooperation:
• lenken Situationen der Nichteinwilligungsfähigkeit, Notfallsituationen sowie Fragen der Therapiezieländerung
  sensibel im Gespräch mit Patient*innen/Bewohner*innen und deren An-/zugehörigen und bringen sich in die
  berufsgruppen- und sektorenübergreifende Fallplanung ein.
• setzen sich mit den unterschiedlichen Zielvorstellungen aller am ACP-Prozess beteiligten Akteure auseinander und
  haben dabei die Bedürfnisse des Patienten/Pflegebedürftigen im Blick.
 
Wissenschaftliches/künstlerisches Selbstverständnis/Professionalität:
• nehmen eine fragende, selbstreflexive wissenschaftsbegründete Haltung hinsichtlich der singulär-fallspezifischen
  Besonderheiten der Patienten/Pflegebedürftigen ein.
• reflektieren die eigene Ambiguitätstoleranz kritisch.
• sind sensibel für die unterschiedliche Konstruktivität und Perspektivität von Falldeutungen.
 
Patientenschulung und -beratung
 
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls verfügen die Studierenden über folgende Fähigkeiten und Kompetenzen:
Die Studierenden:
 
Wissen und verstehen:
• kennen biopsychosoziale Grundlagen der Entwicklung und deren Bedeutung für die Patientenschulung und -beratung.
• kennen lern- und motivationstheoretische Grundlagen für Patientenschulung und –beratung.
• kennen die unterschiedlichen Ebenen der Gesundheitsberatung.
• kennen zentrale Begriffe zu Gesundheitskognitionen, Gesundheitsbewusstsein bzw. sozialen Repräsentationen von
  Gesundheit sowie ihre Bedeutung für Gesundheitsverhalten kennen theoretische Grundlagen, Konzepte, (politische)
  Programme und Modelle der Gesundheitsförderung.
• können subjektiven Gesundheitstheorien und die individuelle Vorstellung von Krankheit und Gesundheit
  nachvollziehen.
• kennen zentrale Ressourcen wie beispielsweise soziale Unterstützung aber auch die Ressource des
  Selbstwirksamkeitsgefühls und dessen Relevanz für Gesundheitsverhalten.
• können Veränderungsprozesse auf personaler Ebene anregen und unterstützen.
• kennen die verschiedenen Sichtweisen von Gesundheit und Krankheit und können sie im pflegerischen Handeln
  einordnen.
• setzen sich mit patho- und salutogenetischen Verständnisweisen sowie auch mit subjektivem Verständnis von
  Gesundheits- und Krankheit lebensalterübergreifend auseinander.
• grenzen die Gesundheitsberatung ab von ärztlicher Gesundheitsberatung, gesundheitliche Aufklärung,
  Gesundheitserziehung, Gesundheitsbildung.
 
Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen/Kunst:
nutzen ihre Kommunikations- und Beratungskompetenz, um sensibilisiert zu sein für die Wahrnehmung der individuellen
  biographischen, soziokulturellen, spirituellen und religiösen Entwicklung sowie deren Bedeutung für
  Gesundheitsverhalten und Krankheitsverständnis.
gestalten Patientenschulungen adressatenorientiert (generalistisch ausgerichtet, über die Lebenspanne) sowie
  pädagogisch und didaktisch angemessen.
gestalten die personale Gesundheitsberatung entsprechend vernetzt (u.a. mit Krankenhäusern,
  langzeitstationärer/häuslicher Pflege, Gesundheitsämtern, Rehabilitationseinrichtungen, in primärärztlicher
  Versorgung, in Betrieben, Nutzungskompetenz von online Gesundheitsinformationen).
gestalten Gesundheitsberatung berufsgruppenübergreifend über die verschiedenen Versorgungsorte hinweg.
 
Kommunikation und Kooperation:
• ermutigen Patienten/pflege- und hilfebedürftige Menschen und deren Bezugspersonen im offenen Gespräch dazu, ihre
  biographischen, soziokulturellen, spirituellen und religiösen gesundheitsbezogenen Bedürfnisse zu artikulieren.
• kommunizieren und kooperieren berufsgruppenübergreifend und mit Netzwerkpartnern bei der Konzeption von
  Patientenschulungen sowie im Rahmen von Patienten-/Gesundheitsberatung.
 
Wissenschaftliches/künstlerisches Selbstverständnis/Professionalität:
• antizipieren die Gesundheitsbedürfnisse von Ratsuchenden, Patient*innen, pflege- und hilfebedürftigen Menschen und
  deren Bezugspersonen biografie- und kultursensibel.
 
 
 
[OE+0+4+6+0+0+3=13]


[letzte Änderung 21.07.2021]
Inhalt:
Advanced Care Planning
 
• Geschichte des Advance Care Planning (ACP)
• Grundlagen des Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) einschließlich der Finanzierung von ACP durch die gesetzlichen
  Krankenkassen (§ 132 g Sozialgesetzbuch V)
• Rechtliche Grundlagen des berufsgruppen- und sektorenübergreifenden ACP (Patientenverfügung; Vorsorgevollmacht;
  gesetzliche Betreuung: Aufgaben, Rechte, Pflichten und Alternativen);
• ethische Grundlagen des berufsgruppen- und sektorenübergreifenden ACP
• ACP-Konzepte in häuslicher, akut-, teil- und langzeitstationärer Pflege und deren pflegtheoretische Grundlagen;
• Gesprächsführung im Rahmen der gesundheitlichen Vorausplanung – mit besonderem Blick auf das Eintreten der
  Nichteinwilligungsfähigkeit, Notfallsituationen sowie bei Therapiezieländerung;
• Hermeneutisches Fallverstehen
 
Patientenschulung und -beratung
 
• Ebenen der vernetzten berufsgruppenübergreifenden Gesundheitsberatung
o Gesundheitsberatung in Krankenhäusern, langzeitstationärer/häuslicher Pflege, in Gesundheitsämtern, in
  primärärztlicher Versorgung, in Einrichtungen der Rehabilitation, in Betrieben u.a.
• Beratung als eigenständiges, disziplinübergreifendes sowie wissenschaftlich fundiertes Denk- und Handlungskonzept.
o Konzepte und Anwendungsfelder der Ressourcen- und lösungsorientierte Beratung über die Lebensspanne
• Subjektive Theorien von Gesundheit und Krankheit
• Gesundheitskognitionen, sozialen Repräsentationen von Gesundheit und Krankheit sowie deren Bedeutung für das
  individuelle Gesundheitsverhalten
• Grundlagen, Konzepte, (politische) Programme und Modelle der Gesundheitsförderung und -beratung
• Pädagogische und didaktische Grundlagen für adressatengerechte Patientenschulungen über die Lebensspanne, d.h.  
  exemplarisch von der Pädiatrie bis hin zur Geriatrie
• Lerntheoretische und motivationspsychologische Grundlagen von Patientenschulungen
• Konzeption, Durchführung und Evaluation von Patientenschulungen – jeweils über die Lebensspanne (von der Pädiatrie
  bis hin zur Geriatrie).


[letzte Änderung 20.07.2021]
Weitere Lehrmethoden und Medien:
Blended Learning, SkillsLab

[letzte Änderung 20.07.2021]
Literatur:
Wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.

[letzte Änderung 20.07.2021]
[Fri May  3 04:26:23 CEST 2024, CKEY=pipha, BKEY=ppb, CID=BAPP21.6, LANGUAGE=de, DATE=03.05.2024]