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Pflegeexpertise I

Modulbezeichnung:
Bezeichnung des Moduls innerhalb des Studiengangs. Sie soll eine präzise und verständliche Überschrift des Modulinhalts darstellen.
Pflegeexpertise I
Studiengang:
Studiengang mit Beginn der Gültigkeit der betreffenden ASPO-Anlage/Studienordnung des Studiengangs, in dem dieses Modul zum Studienprogramm gehört (=Start der ersten Erstsemester-Kohorte, die nach dieser Ordnung studiert).
Pflegeexpertise und Praxisanleitung, Bachelor, ASPO 01.10.2021
Code: BAPP21.3
SAP-Submodul-Nr.:
Die Prüfungsverwaltung mittels SAP-SLCM vergibt für jede Prüfungsart in einem Modul eine SAP-Submodul-Nr (= P-Nummer). Gleiche Module in unterschiedlichen Studiengängen haben bei gleicher Prüfungsart die gleiche SAP-Submodul-Nr..
P311-0203
SWS/Lehrform:
Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) wird als Zusammensetzung von Vorlesungsstunden (V), Übungsstunden (U), Praktikumsstunden (P) oder Projektarbeitsstunden (PA) angegeben. Beispielsweise besteht eine Veranstaltung der Form 2V+2U aus 2 Vorlesungsstunden und 2 Übungsstunden pro Woche.
6V (6 Semesterwochenstunden)
ECTS-Punkte:
Die Anzahl der Punkte nach ECTS (Leistungspunkte, Kreditpunkte), die dem Studierenden bei erfolgreicher Ableistung des Moduls gutgeschrieben werden. Die ECTS-Punkte entscheiden über die Gewichtung des Fachs bei der Berechnung der Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis. Jedem ECTS-Punkt entsprechen 30 studentische Arbeitsstunden (Anwesenheit, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung, ggfs. Zeit zur Bearbeitung eines Projekts), verteilt über die gesamte Zeit des Semesters (26 Wochen).
6
Studiensemester: 1
Pflichtfach: ja
Arbeitssprache:
Deutsch
Studienleistungen (lt. Studienordnung/ASPO-Anlage):
Klausur
Prüfungsart:
Prüfungsleistung

[letzte Änderung 20.07.2021]
Verwendbarkeit / Zuordnung zum Curriculum:
Alle Studienprogramme, die das Modul enthalten mit Jahresangabe der entsprechenden Studienordnung / ASPO-Anlage.

BAPP21.3 (P311-0203) Pflegeexpertise und Praxisanleitung, Bachelor, ASPO 01.10.2021 , 1. Semester, Pflichtfach
Arbeitsaufwand:
Der Arbeitsaufwand des Studierenden, der für das erfolgreiche Absolvieren eines Moduls notwendig ist, ergibt sich aus den ECTS-Punkten. Jeder ECTS-Punkt steht in der Regel für 30 Arbeitsstunden. Die Arbeitsstunden umfassen Präsenzzeit (in den Vorlesungswochen), Vor- und Nachbereitung der Vorlesung, ggfs. Abfassung einer Projektarbeit und die Vorbereitung auf die Prüfung.

Die ECTS beziehen sich auf die gesamte formale Semesterdauer (01.04.-30.09. im Sommersemester, 01.10.-31.03. im Wintersemester).
Die Präsenzzeit dieses Moduls umfasst bei 15 Semesterwochen 90 Veranstaltungsstunden (= 67.5 Zeitstunden). Der Gesamtumfang des Moduls beträgt bei 6 Creditpoints 180 Stunden (30 Std/ECTS). Daher stehen für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung zusammen mit der Prüfungsvorbereitung 112.5 Stunden zur Verfügung.
Empfohlene Voraussetzungen (Module):
Keine.
Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
BAPP21.12 Pflege in ausgewählten Phasen der Lebensspanne
BAPP21.14 Pflegeexpertise III
BAPP21.16 Pflegeexpertise IV
BAPP21.6 Instrumente pflegerischen Handelns
BAPP21.7 Pflegeexpertise II
BAPP21.PE.41 Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten - Diabetes mellitus
BAPP21.PE.42 Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten - Chronische Wunden


[letzte Änderung 14.04.2022]
Modulverantwortung:
Studienleitung
Dozent/innen: Studienleitung

[letzte Änderung 28.06.2021]
Lernziele:
Hochkomplexe Pflege
 
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls verfügen die Studierenden über folgende Fähigkeiten und Kompetenzen:
Die Studierenden:
 
Wissen und verstehen:
unterscheiden verschiedene Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Infektionskrankheiten, Desinfektion, Reinigung und
  Sterilisation.
 
Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen/Kunst:
• wenden evidenzbasierte Assessmentstrategien zur Situations- und Risikoeinschätzung an.
• führen das erweitere klinische Assessment und die körperliche Untersuchung anwendungssicher und über die
  Lebensspanne hinweg aus.
nutzen ihr erworbenes Wissen, um nonverbal, verbal und parasprachlich zum Ausdruck gebrachte/beobachtbare
  Gesundheitsprobleme, Krankheitssymptome, Bedarfe und Bedürfnisse der Patient*innen, der hilfe- & pflegebedürftige
  Menschen und deren Bezugspersonen wahrzunehmen.
nutzen ihr erworbenes Wissen, um Maßnahmen, die die Übertragung von Krankheitserregern verhindern, zu planen,
  durchzuführen und zu evaluieren.
 
Kommunikation und Kooperation:
• können Bedarfe, Bedürfnisse und Ressourcen von Patienten/Pflegebedürftigen kommunizieren und ihr
  pflegeprofessionelles Handeln darauf abstimmen.
• können wahrgenommene/beobachtete Eindrücke dem Patienten/Pflegebedürftigen gegenüber sowie auch im
  (interdisziplinären) Team kommunizieren.
gestalten Kommunikations- und Interaktionsbeziehung umsichtig, adressatengerecht und selbstreflexiv.
 
Wissenschaftliches/künstlerisches Selbstverständnis/Professionalität:
• sind sensibilisiert für die Wahrnehmung der individuellen biographischen, soziokulturellen, spirituellen und
  religiösen Entwicklung sowie deren Bedeutung für Gesundheitsverhalten und Krankheitsverständnis.
• nehmen eine empathische, selbstkongruente Haltung ein.
• balancieren Nähe- und Distanzbedürfnisse aus.
 
Prävention und Gesundheitsförderung
 
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls verfügen die Studierenden über folgende Fähigkeiten und Kompetenzen:
Die Studierenden:
 
Wissen und verstehen:
skizzieren Gegenstand und Ziele der Gesundheitsförderung und Prävention
• stellen Gemeinsamkeiten wie Unterschiede beider Konzepte gegenüber
beschreiben und erläutern die Grundlagen, Rahmenbedingungen und Handlungsbereiche von Prävention und
  Gesundheitsförderung sowie der verschiedenen Settings und ihrer Praxis
unterscheiden verschiedene Strategien und Konzepte im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention
identifizieren an exemplarischen Beispielen aus der Praxis spezifische Gesundheitsrisiken und -chancen für
  Individuum, Gruppen und/oder Gesellschaft Analysieren lösungsorientierte gesundheitsförderliche/präventive
  Handlungsstrategien
 
Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen/Kunst:
nutzen ihr erworbenes Wissen, um gesundheitliche Verhaltens- und Verhältnisänderungen für sich und andere zu
  planen, umzusetzen und zu evaluieren
 
Kommunikation und Kooperation:
vertreten eine gesundheitsförderliche Perspektive gegenüber Anderen
 
Wissenschaftliches/künstlerisches Selbstverständnis/Professionalität:
entwickeln die Sensibilität und Bereitschaft, wichtige Aspekte und Prinzipien der Gesundheitsförderung und
  Prävention in der eigenen Arbeit zu berücksichtigen
zeigen Selbstachtsamkeit für ihr eigenes Gesundheitsverhalten und das ihrer Umwelt
 
 
[OE+2+4+9+0+1+4=20]


[letzte Änderung 21.07.2021]
Inhalt:
Hochkomplexe Pflege
 
• Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Infektionskrankheiten, Desinfektion, Reinigung und Sterilisation (Hygiene)
o        Infektionsschutzgesetz (IfSG),
o        Biostoffverordnung (BioStoffV), TRBA 250 Empfehlungen der KRINKO
o        Empfehlungen des Robert Koch-Institut (RKI), der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), der
        Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF), der Aktion „Saubere
        Hände“ (angeregt durch die Weltgesundheitsorganisation WHO) sowie weitere bereichsrelevante Verordnungen.
o        Hygienemanagement und Anforderungen an Hygienepläne gemäß (bundeslandspezifischer) Vorgaben
o        Ausbruchsmanagement (Verhaltensweisen und Maßnahmen) sowie Meldepflicht übertragbarer Infektionen
        einschließlich Umgang mit Gefahrenstoffen
• Expertenstandards (DNQP) und interdisziplinäre Versorgungsleitlinien (AWMF) als Grundlage evidenzbasierter Pflege
• Grundlagen der wissenschaftsgestützten und berufsgruppenübergreifenden Situations- und Risikoeinschätzung:
  Assessmentstrategien
• Erweitertes klinisches Assessment und körperliche Untersuchung über die Lebensspanne – jeweils von der Pädiatrie
  bis zur Geriatrie
o        Ablauf, Durchführung und Ziele der Anamnese, einschließlich, Selbst- und Fremdanamese sowie Katamnese
o        Elemente und Ziele des erweiterten klinischen Assessments einschlich erweiterte physiologische/anatomische
        Grundlagen der körperlichen Untersuchung (Inspektion, Perkussion, Palpation, Auskultation)
o        rechtliche Grundlagen und Dokumentation der körperlichen Untersuchung
 
Prävention und Gesundheitsförderung
 
• Subjektive und wissenschaftliche Theorien und Konzepte von Gesundheit und Krankheit •        Stresstheoretische Ansätze
• Theorien zum Gesundheitsverhalten/Ansätze der Verhaltensänderung
• Grundlagen und Konzepte von Gesundheitsförderung und Prävention
• Rahmenbedingungen und gesetzliche Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention in Deutschland
• Ausgewählte lebensaltersübergreifende Beispiele der Gesundheitsförderung und Prävention in verschiedenen Settings
  (Einrichtungen/ Klientel der medizinischen/pflegerischen Versorgung, Quartiere, Freizeit, …)
• aktuelle Fragestellungen, Herausforderungen und Ansätze in den Handlungsfeldern beruflicher und betrieblicher
  Gesundheitsförderung und Prävention
 
 


[letzte Änderung 20.07.2021]
Weitere Lehrmethoden und Medien:
Blended Learning, SkillsLab

[letzte Änderung 20.07.2021]
Literatur:
Wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.

[letzte Änderung 20.07.2021]
[Mon Apr 29 23:20:07 CEST 2024, CKEY=ppid, BKEY=ppb, CID=BAPP21.3, LANGUAGE=de, DATE=29.04.2024]