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Pflegeexpertise III

Modulbezeichnung:
Bezeichnung des Moduls innerhalb des Studiengangs. Sie soll eine präzise und verständliche Überschrift des Modulinhalts darstellen.
Pflegeexpertise III
Studiengang:
Studiengang mit Beginn der Gültigkeit der betreffenden ASPO-Anlage/Studienordnung des Studiengangs, in dem dieses Modul zum Studienprogramm gehört (=Start der ersten Erstsemester-Kohorte, die nach dieser Ordnung studiert).
Pflegeexpertise und Praxisanleitung, Bachelor, ASPO 01.10.2021
Code: BAPP21.14
SAP-Submodul-Nr.:
Die Prüfungsverwaltung mittels SAP-SLCM vergibt für jede Prüfungsart in einem Modul eine SAP-Submodul-Nr (= P-Nummer). Gleiche Module in unterschiedlichen Studiengängen haben bei gleicher Prüfungsart die gleiche SAP-Submodul-Nr..
P311-0206
SWS/Lehrform:
Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) wird als Zusammensetzung von Vorlesungsstunden (V), Übungsstunden (U), Praktikumsstunden (P) oder Projektarbeitsstunden (PA) angegeben. Beispielsweise besteht eine Veranstaltung der Form 2V+2U aus 2 Vorlesungsstunden und 2 Übungsstunden pro Woche.
6S (6 Semesterwochenstunden)
ECTS-Punkte:
Die Anzahl der Punkte nach ECTS (Leistungspunkte, Kreditpunkte), die dem Studierenden bei erfolgreicher Ableistung des Moduls gutgeschrieben werden. Die ECTS-Punkte entscheiden über die Gewichtung des Fachs bei der Berechnung der Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis. Jedem ECTS-Punkt entsprechen 30 studentische Arbeitsstunden (Anwesenheit, Vor- und Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung, ggfs. Zeit zur Bearbeitung eines Projekts), verteilt über die gesamte Zeit des Semesters (26 Wochen).
10
Studiensemester: 4
Pflichtfach: ja
Arbeitssprache:
Deutsch
Studienleistungen (lt. Studienordnung/ASPO-Anlage):
Falbearbeitung
Prüfungsart:
Prüfungsleistung

[letzte Änderung 20.07.2021]
Verwendbarkeit / Zuordnung zum Curriculum:
Alle Studienprogramme, die das Modul enthalten mit Jahresangabe der entsprechenden Studienordnung / ASPO-Anlage.

BAPP21.14 (P311-0206) Pflegeexpertise und Praxisanleitung, Bachelor, ASPO 01.10.2021 , 4. Semester, Pflichtfach
Arbeitsaufwand:
Der Arbeitsaufwand des Studierenden, der für das erfolgreiche Absolvieren eines Moduls notwendig ist, ergibt sich aus den ECTS-Punkten. Jeder ECTS-Punkt steht in der Regel für 30 Arbeitsstunden. Die Arbeitsstunden umfassen Präsenzzeit (in den Vorlesungswochen), Vor- und Nachbereitung der Vorlesung, ggfs. Abfassung einer Projektarbeit und die Vorbereitung auf die Prüfung.

Die ECTS beziehen sich auf die gesamte formale Semesterdauer (01.04.-30.09. im Sommersemester, 01.10.-31.03. im Wintersemester).
Die Präsenzzeit dieses Moduls umfasst bei 15 Semesterwochen 90 Veranstaltungsstunden (= 67.5 Zeitstunden). Der Gesamtumfang des Moduls beträgt bei 10 Creditpoints 300 Stunden (30 Std/ECTS). Daher stehen für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung zusammen mit der Prüfungsvorbereitung 232.5 Stunden zur Verfügung.
Empfohlene Voraussetzungen (Module):
BAPP21.1 Wissenschaftliches Arbeiten I
BAPP21.11 Soziale und gesellschaftliche Bedingungen pfleg. Handelns
BAPP21.12 Pflege in ausgewählten Phasen der Lebensspanne
BAPP21.2 Pflege als Profession und Propädeutik
BAPP21.3 Pflegeexpertise I
BAPP21.6 Instrumente pflegerischen Handelns
BAPP21.7 Pflegeexpertise II


[letzte Änderung 14.04.2022]
Als Vorkenntnis empfohlen für Module:
BAPP21.16 Pflegeexpertise IV
BAPP21.PE.41 Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten - Diabetes mellitus
BAPP21.PE.42 Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten - Chronische Wunden


[letzte Änderung 14.04.2022]
Modulverantwortung:
Studienleitung
Dozent/innen: Studienleitung

[letzte Änderung 28.06.2021]
Lernziele:
Advanced Nursing Care Vertiefung
 
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls verfügen die Studierenden über folgende Fähigkeiten und Kompetenzen:
Die Studierenden:
 
Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen/Kunst:
planen eine leitliniengerechte und wissenschaftsfundierte Pflege.
planen, analysieren und evaluieren pflegerische Versorgungs- und Leistungsprozesse in Institutionen/Settings
  gesundheitlicher Versorgung bedarfsentsprechend und einzelfallorientiert.
• wenden die Delegationsgrundsätze zur Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal an.
• wenden Strategien zur wissenschaftlichen Informationssuche und deren Umsetzung in den erweiterten, vertieften
  Pflegeprozess an.
nutzen gesundheits- und pflegewissenschaftliche Evidenz, Standards (DNQP) und interdisziplinäre
  Versorgungsleitlinien (AWMF) zur Planung der Pflege im erweiterten, vertieften Pflegeprozess.
• wenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung an.
• beziehen sich auf die gesetzlichen Vorschriften der Delegationsgrundsätze (§28 SGB V) mit besonderem Blick auf die
  vertikale Arbeitsteilung (Delegation an Fach- und Hilfskräfte), Die Übernahme- und Durchführungsverantwortung sowie
  auf die ärztliche Anordnung-, Instruktions- und Überwachungspflicht.
• setzen das Selbstbestimmungsrecht des Patienten z.B. in Zusammenhang mit Aufklärung und Einwilligung um.
 
Kommunikation und Kooperation:
gestalten Aushandlungsprozesse und Kommunikation partizipativ, situationsgerecht und adressatenorientiert.
• bringen sich aktiv in den evidenzbasierten Prozess der Pflegeprozessplanung im interdisziplinären Team ein.
• sind sensibilisiert für unterschiedliche Dynamiken in Besprechungs-, Kooperations- und Konfliktsituationen.
nutzen Zielsetzungsstrategien, um gemeinsam im interdisziplinären Team Pflege- und Therapieziele zu vereinbaren.
• binden ggf. andere Berufsgruppen (Medizin, Therapie- und Gesundheitsfachberufe) in die Pflegeprozessplanung mit
  ein.
 
Wissenschaftliches/künstlerisches Selbstverständnis/Professionalität:
• reflektieren die Bedeutung pflegeprozessorientierten Handelns für die Pflegequalität und die Versorgung pflege- und
  hilfebedürftiger Menschen und deren Bezugspersonen als Beziehungsprozess.
erkennen die Bedeutung des Qualitätsmanagements im Rahmen der Pflegeprozessgestaltung. reflektieren Möglichkeiten
  und Grenzen in Bezug auf die Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal.
• reflektieren die rechtlichen Vorschriften zur Übernahme- und Durchführungsverantwortung um Übernahmen und/oder
  Organsiationsverschulden zu vermeiden sowie die Patientensicherheit zu wahren.
 
Handeln im Notfall
 
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls verfügen die Studierenden über folgende Fähigkeiten und Kompetenzen:
Die Studierenden:
 
Wissen und verstehen:
• haben Kenntnis vom wissenschaftlichen Vorgehen im Gebiet des Notfallhandelns auf Grundlage der aktuell gültigen
  Leitlinien (Reanimationsleitlinien; AWMF-Leitlinien).
• können die Behandlungsdringlichkeit von Patienten ersteinschätzen, dokumentieren und kommunizieren.
• kennen die grundlegenden Methoden des Notfallhandelns in den verschiedenen Sektoren des Gesundheitswesens.
• kennen Grundlagen der Patientensicherheit.
• kennen die Überlebensstrategien (BIG FIVE).
unterscheiden verschiedene Strategien und Konzepte im Bereich der hochkomplexen Pflege.
 
Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen/Kunst:
• sind in der Lage, Notfallsituationen wahrzunehmen und folgerichtige Maßnahmen unter Eigenschutz
  prioritätenorientiert einzuleiten.
• leiten selbständig lebenserhaltende Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes ein.
• führen selbständig Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen durch.
entwickeln dabei individuelle, multidisziplinäre und berufsübergreifende Lösungen bei Krankheitsbefunden und setzen
  diese teamorientiert um.
• nehmen akute Verschlechterungen des Gesundheitszustands oder auch dessen Verbesserung/Genesung wahr, schätzen die
  Situation adäquat ein und leiten folgerichtige Maßnahmen ein.
• führen eine fachgerechte ärztliche Assistenz durch.
• leiten evidenzbasiert den Unterstützungsbedarf bei akuten Störungen ab und planen die Pflege.
 
Kommunikation und Kooperation:
• kommunizieren und arbeiten interdisziplinär fachlich sowie effektiv mit anderen Berufsgruppen zusammen.
• kommunizieren im Notfall patienten- und adressatengerecht.
• reflektieren und besprechen Notfallsituationen im Nachgang innerhalb des interdisziplinären Teams strukturiert
  (Debriefing).
 
Wissenschaftliches/künstlerisches Selbstverständnis/Professionalität:
entwickeln die Sensibilität und Bereitschaft, wichtige ethische Aspekte und wissenschaftliche Grundlagen zu
  berücksichtigen.
erkennen eigene Belastungsgrenzen und fordern sich Hilfen ein
zeigen Selbstachtsamkeit für ihr eigenes Gesundheitsverhalten und das ihrer Umwelt.
 
 
 
[OE+1+2+10+3+0+2=18]


[letzte Änderung 21.07.2021]
Inhalt:
Advanced Nursing Care Vertiefung
 
• Pflegeschwerunkt Respiratorisches System
o        Anamnese und Klinisches Assessemnt
o        erweiterte Prozessplanung
o        Heil- und Hilfsmittelversorgung
o        ethische und rechtliche Grundlagen/Rahmen
o        gesundheits- und pflegewissenschaftliche Bezugsrahmen
o        Patienten- und Angehörigenedukation
o        (Gesundheits-) Beratung
o        Leistungsabrechnung (GBA-Beschlüsse)
• Pflegeschwerpunkt Multimodbidität
o        Anamnese und Klinisches Assessemnt
o        erweiterte Prozessplanung
o        Heil- und Hilfsmittelversorgung
o        ethische und rechtliche Grundlagen/Rahmen
o        gesundheits- und pflegewissenschaftliche Bezugsrahmen
o        Patienten- und Angehörigenedukation
o        (Gesundheits-) Beratung
o        Leistungsabrechnung (GBA-Beschlüsse)
• Pflegeschwerpunkt Inkontinenz/Kontinenzförderung
o        Anamnese und Klinisches Assessemnt
o        erweiterte Prozessplanung
o        Heil- und Hilfsmittelversorgung
o        ethische und rechtliche Grundlagen/Rahmen
o        gesundheits- und pflegewissenschaftliche Bezugsrahmen
o        Patienten- und Angehörigenedukation
o        (Gesundheits-) Beratung
o        Leistungsabrechnung (GBA-Beschlüsse)
• Pflegeschwerpunkt Stomaversorgung
o        Anamnese und Klinisches Assessemnt
o        erweiterte Prozessplanung
o        Heil- und Hilfsmittelversorgung
o        ethische und rechtliche Grundlagen/Rahmen
o        gesundheits- und pflegewissenschaftliche Bezugsrahmen
o        Patienten- und Angehörigenedukation
o        (Gesundheits-) Beratung
o        Leistungsabrechnung (GBA-Beschlüsse)
• Pflegeschwerpunkt Wundmanagement mit besonderem Schwerpunk auf akute
  Wunden
o        Anamnese und Klinisches Assessemnt
o        erweiterte Prozessplanung
o        Heil- und Hilfsmittelversorgung
o        ethische und rechtliche Grundlagen/Rahmen
o        gesundheits- und pflegewissenschaftliche Bezugsrahmen
o        Patienten- und Angehörigenedukation
o        (Gesundheits-) Beratung
o        Leistungsabrechnung (GBA-Beschlüsse)
 
Handeln im Notfall
 
• Reanimationsleitlinien und AWMF-Leitlinien
• Anatomie und Physiologie, Pathophysiologien häufiger Erkrankungen in der Notfallmedizin (internistisch,
  chirurgisch, neurologisch)
• Grundlagen der Kommunikation im Notfall – patientenorientiert, pflegeprofessionell im Team
• Assessments zur Ersteinschätzung
• Arbeiten nach Algorithmen (xABCDE, BLS, ILS, ALS)
• Triagesysteme
• Atemwegsmanagement
• Reanimation
• Defibrillator
• Verbrennungen
• Schock
• Wunden/Blutungen
• Vergiftungen
• Patientenmonitoring
• Non-technical skills (Human Factor, Arbeiten in Teams, Patientensicherheit)
• Interventionsmöglichkeiten (z.B. Lagerung)
• strukturierte Übergabe (z.B. SBAR; ABCDE)
• rechtssicheres Dokumentieren von Notfallsituationen

[letzte Änderung 20.07.2021]
Weitere Lehrmethoden und Medien:
Blended Learning, SkillsLab

[letzte Änderung 20.07.2021]
Literatur:
Wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.

[letzte Änderung 20.07.2021]
[Sun May  5 03:25:49 CEST 2024, CKEY=ppih, BKEY=ppb, CID=BAPP21.14, LANGUAGE=de, DATE=05.05.2024]