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Qualifikationsziel | Beschreibung | letzte Änderung |
Q1 |
Q1: Die Absolvent*innen fördern und leiten selbstständig und evidenzbasiert physiologische Prozesse insbesondere während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit und beraten und unterstützen Frauen und Familien bei der Familienplanung.
Q2: Die Absolvent*innen erkennen Risiken und Regelwidrigkeiten in Abgrenzung zu den physiologischen Prozessen insbesondere während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit und gewährleisten qualifizierte kontinuierliche Hebammenversorgung unter Hinzuziehung der erforderlichen ärztlichen Fachexpertise.
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12.10.2021 |
Q2 |
Q3: Die Absolvent*innen sind in der Lage unter Berücksichtigung nationaler und internationaler Hebammenforschung hochkomplexe Betreuungsprozesse zu planen, organisieren, durchzuführen, zu steuern und zu evaluieren. Dies geschieht unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots, der Effektivität und Qualität der Maßnahmen, sowie des Aspekts der Gesundheitsförderung und Prävention insbesondere während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit.
Q4: Die Absolvent*innen kennen die Grundlagen der naturwissenschaftlich-medizinischen und sozialwissenschaftlichen Bezugswissenschaften der Angewandten Hebammenwissenschaft. Sie verfügen über genaue Kenntnisse der Wissenschaften, auf denen die Tätigkeiten der Hebamme beruhen, insbesondere der Frauenheilkunde und der Geburtshilfe.
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12.10.2021 |
Q3 |
Q5: Die Absolvent*innen fördern die Selbstständigkeit der Frauen und wahren deren Recht auf Selbstbestimmung während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit unter Einbezug ihrer biographischen, persönlichen und kulturellen Vielfalt. Sie kennen die rechtlichen und professionsethischen Handlungspflichten und berücksichtigen diese bei ihren Entscheidungen.
Q6: Die Absolvent*innen kennen die Grundlagen der sozialwissenschaftlichen und insbesondere der hebammenwissenschaftlichen Forschung zum Konzept Familie, zu Rollenbildern und dem Transitionsprozess zur Elternschaft. Sie wissen um die verschiedenen Lebenswelten und Rahmenbedingungen von Eltern und werdenden Eltern und kennen wichtige Unterstützersysteme und Netzwerke. Auf dieser Basis können die Absolvent*innen grundlegende bedarfsgerechte und situationsangepasste Informationen und Angebote auch für vulnerable Gruppen und Familien mit einem erhöhten Unterstützungsbedarf bereithalten und unterbreiten.
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12.10.2021 |
Q4 |
Q7: Die Absolvent*innen kennen die Grundlagen der personen- und situationsorientierten Kommunikation während des Betreuungsprozesses und wenden diese angemessen situativ in Betreuungssituationen und bei der interprofessionellen Arbeit an. Dies schließt die Qualitätssicherung der Betreuung durch eine fachgerechte und prozessorientierte Dokumentation ein.
Q8: Die Absolvent*innen kennen didaktisch-methodische Grundlagen zur Gestaltung und Evaluation von Lern- Edukations- und Beratungssituationen und wenden diese Kenntnisse situationsangepasst an.
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12.10.2021 |
Q5 |
Q9: Die Absolvent*innen analysieren und gestalten verantwortlich das intra- und interprofessionelle Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten und Versorgungsstrukturen, sie kennen die Grundlagen der nationalen und internationalen Forschung in der Angewandten Hebammenwissenschaft und (sie) entwickeln die hebammenspezifische Versorgung von Frauen und ihren Familien systematisch weiter und wirken wissenschaftsbasiert an der Entwicklung von Qualitäts- und Risikomanagementkonzepten, Leitlinien und Expertenstandards mit.
Q10: Die Absolvent*innen gestalten den Prozess der Entscheidungsfindung auf evidenzbasierter Basis. Sie reflektieren und begründen das eigene Handeln und berücksichtigen hierbei die rechtlichen, ökonomischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen.
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12.10.2021 |
Q6 |
Q11: Die Absolvent*innen erkennen die Notwendigkeit einer Beteiligung an der Professionsentwicklung auch unter Berücksichtigung internationaler Aspekte und wirken aktiv an dieser Entwicklung mit. Sie identifizieren den Prozess des lebenslangen Lernens als Voraussetzung fortlaufender persönlicher und fachlicher Weiterentwicklung. |
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12.10.2021 |
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